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ALG1, Anspruchsübergang,

Frage von Ankenberger Ankenberger

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :/

Also, zum 31.12.2011 läuft mein befristeter Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma aus und endet dann auch, da ich ab dem 20.01.2012 in Mutterschutz gehe. Daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet, da ich ja versichert sein muss. Die Arbeitsagentur hat mir für die 19 Tage ALG 1 bewilligt. Allerdings bekam ich mit dem Bewilligungsbescheid auch ein Schreiben mit Betreff "Anspruchsübergang". Ich bekomme am 15. Januar das letzte Gehalt von der Zeitarbeitsfirma samt Urlaubsvergütung für nicht genommene Tage. Jetzt verstehe ich nicht, warum die mir dann überhaupt erst ALG 1 bewilligen. Ich habe doch Anspruch auf mein volles Gehalt... Wie läuft das denn dann? Bekomme ich dann trotzdem das zugesprochene Geld vom Arbeitsamt? Und was meinen die mit "für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahle, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeosverhältnis nicht verfügen?" Das ist doch mein Geld, das brauche ich nun mal zum Leben?

Bitte helft mir!!!

Danke :)

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Antworten (1)

  • 7
    Antwort von schurke schurke

    Das Problem ist, wenn Du ALG1 bekommst kannst du nicht gleichzeitig Gehalt bekommen. das beißt sich.

    Da Dir der Urlaub ausbezahlt wird, (was immer ein Problem wird wenn man in die Arbeitslosigkeit geht) dann berechnet die Agentur das auf die Anspruchstage runter und streicht das ALG1 entsprechend. Auf gut Deutsch, sie rechnen Dir die Urlaubstage an, da Du sie ja bezahlt bekommst. Du hättest sie besser nehmen sollen um Dich zu erholen.

    Kommentar von Ankenberger Ankenberger

    aber das gehalt ist ja von dezember...die zeitarbeitsfirmen zahlen ja meist immer erst zum 15. aus. das . ich finde das wirklich mies, das mir dadurch nachteile entstehen und das mein geld gekürzt wird, wofür ich gearbeitet habe bzw. der urlaub der mir zu steht. dreist! aber danke für deine antwort :)

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