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ALG1? ALG2? Pflichtversichert?

Frage von Marc86 Marc86

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit.

Ich bin derzeit 22 Jahre alt und werde meine Ausbildung Anfang Juli beenden. Mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir ein Job angeboten, jedoch möchten ich diesen nicht annehmen, da ich zu meinem Freund (ca. 450 km entfernt) ziehen möchte.

  1. Bekomme ich eine Sperre bei Arbeitslosengeld 1?

  2. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn ich eine Sperre für Arbeitslosengeld 1 erhalte?

  3. Habe ich sonst irgendwelche Ansprüche?

  4. Bin ich pflichtversichert? Muss ich mich selbst versichern oder kann ich familienversichert werden, auch wenn ich eine Sperre bekomm und in einem anderen Bundesland wohne wie meine Eltern?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

LG

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Antworten (3)

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    Antwort von casilein casilein

    1) Wenn die Arbeitsagentur dahinter kommt, könnte es eine Sperrzeit geben. Besser wäre es, Du würdest den Job annehmen und gleichzeitig einen neuen Job in der Nähe Deines Freundes suchen und den Umzug noch etwas verschieben. Ist auch im Lebenslauf und bei der Bewerbung günstiger...

    2) Eine Sperre beim Alg1 führt automatisch auch zu einer Sperre bei Alg2.

    3) Wohngeld, Kindergeld, Eltern..., kommt auf Deine Situation an.

    4) Da Deine Eltern noch unterhaltspflichtig sein könnten, könntest Du noch familienversichert sein. Genaueres weiß die Krankenkasse.

    Aber nochmal: Erst Job, dann Umzug. Warum sollte die soziale Hängematte Deinen Wunsch finanzieren, zu Deinem Freund zu ziehen? (Das mag ja für Euch wirklich wichtig sein und persönlich verstehe ich das auch, aber das ohne Not auf Kosten der Allgemeinheit zu tun, ist nicht richtig.)

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    Antwort von Drivehead Drivehead

    Hinzuzufügen wäre noch, dass du pflichtversichert bist, wenn du im Arbeitslosengeldbezug stehst. Dann musst du dich vorerst nicht um die Versicherung kümmern.

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    Antwort von andreas124 andreas124

    1. Wenn dein Ausbildungsverhältnis beendet ist, liegt keine Arbeitaufgabe im Sinne des Gesetzes vor. 2. Bei Sperre beim Alg 1 kannst du Alg beantragen, das kannst du auch wenn das Alg 1 nicht ausreicht. 3. eventuell Wohngeld 4. Bei dir muß geprüft werden ob du dich Familienversichern kannst bis zum 23. Lebensjahr, dann bist du pflichtversichert.

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Falls es dich interessiert, hier die Rechtsgrundlage zur Sperre beim Alg 1 § 144 III SGB III:

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