Ich habe wärend der Erziehungszeit ALG2 bezogen und nach meiner Kündigung ist der ALG1 Antrag auch endlich durch. Kann man ALG1 + 2 miteinander verrechnen lassen? Gilt auch ein Freibetrag, der nicht angerechnet wird? Bekomme 650 € ALG1, Kindergeld + Leistungen UVG für meine Kleine (3), Oder wäre es besser Wohngeld zu beantragen und ganz auf ALG2 zu verzichten. Wo kommt mehr bei heraus? Bewerbungen schreibe ich also mitte keine Kommentare wie - geh doch arbeiten!!!
Antworten (5)
-
2
Natürlich kannst du neben Alg1 auch ergänzend Alg2 beantragen.
Alg1 wird abzüglicher der Versicherungspauschale von 30 EUR komplett auf dein Alg2 angerechnet; d.h. mit Alg1 + Alg2 hast du 30 EUR mehr als mit nur Alg2.
Ansonsten: ob es Wohngeld oder Alg2 wird, kannst du dir nicht aussuchen. Deckst du mit Wohngeld den Bedarf, muss es Wohngeld werden; deckt es den Bedarf nicht - und zwar komplett bis zum letzten EURO - , muss es Alg2 werden. -
0
Wenn dein AlG 1 nicht ausreichend ist, bekommst du aufstockend AlG 2. Und zwar genau die Differenz. Wie soll das anders sein. Denkst du vom AlG 1 gibt es einen Freibetrag wie bei Erwerbseinkommen. Das wäre ja wohl mehr als widersinnig.
-
0Antwort von
wfwbinderwfwbinder
Die Reihenfolge ist relativ einfach:
ALG I (ist die Leistung, die Dir durch Deine Beiträge zusteht).
Da das nicht reicht = wohngeld + Kindergldzuschlag. Also erstmal diese Leistungen beantragen.
Wenn das nciht paßt kommt als letzter Punkt ergänzendes ALG II, wobei damit Wohngeld/Kindergeldzuschlag entfallen.
Zur Sicherheit, weil die ALG II Leistungen immer erst ab Antrag gezahlt werden, auf jeden Fall ALG II beantragen. die beiden andern Anträge kann man Parallel stellen. wird Wohngeld und Kindergeldzuschlag gewährt, wird der ALG II Antrag gegenstandslos.
-
-
0Antwort von
TheklarTheklar
ALG1 ist abhängig von deinem letzten Einkommen. Somit kann das ALG1 durchaus gering ausfallen. Deshalb sollte man parallel zum ALG1-Antrag auch gleich ALG2 beantragen. Dann aber das ALG1 als Einkommen angeben. In unserem Amt weisen die immer darauf hin-bei Euch nicht?
Kommentar von
kleinemaus157kleinemaus157 die 650 sind ja schon ALG1 und ALG 2 hatte ich schon wärend der Erziehungszeit
Kommentar von
TheklarTheklar ALG1 läuft irgendwann aus. ALG2 kannste immer neu beantragen
-
0Antwort von
hattu53hattu53
Da Wohngeld regional unterschiedlich gezahlt wird, rate ich Dir Dir alles vor Ort durchrechnen zu lassen.Dann kannst Du entscheiden.
Kommentar von
DerHansDerHans Die Entscheidung ist da sehr einfach. Entweder man hat Anspruch oder nicht. Selbst entscheidet man da gar nichts.
Kommentar von
hattu53hattu53 Die Korrektur von Hans ist richtig.
Gibt es aber. Zwar nicht den FB auf Erwerbseinkommen, aber die Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V