Hallo,
kurze Frage. Mein Arbeitsnehmer zieht von Berlin nach Köln. Da ich hier meinen Lebensmittelpunkt habe, werde ich nciht mit nach Köln ziehen. Meine Arbeitnehmer hat mich daraufhin fristgemäß gekündigt und die Kündigung darauf begründet dass ich nicht mit Köln umziehe.
Ich hab mich daraufhin erstmal Arbeitssuchend ordnungsgemäß gemeldet und werde demnächst beim Amt vorsprechen.
Frage: Könnte es sein, dass die Agentur für Arbeit nun eine Sperrfrist für ALG 1 verhängt, da ich nicht mit nach Köln gezogen bin.
Sprich, soweit ich weiß muss man wenn man ledig ist jede Erdenklich Arbeit im Bundesgebiet annehmen. Dies bezieht sich aber nur darauf wenn man Arbeitslos ist.
Wie verhält sich in diesem Fall.
Beste Grüße.
Jens.
Ja ich hab es auch gerade gesehen. Stimmt es ist die Arbeitsgeberkündigung