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ALG1 - Sperre / Kündigung Arbeitgeberkündigung aufgrund Firmenumzug

Frage von Berlina69 Berlina69

Hallo,

kurze Frage. Mein Arbeitgeber zieht von Berlin nach Köln. Da ich hier meinen Lebensmittelpunkt habe, werde ich nciht mit nach Köln ziehen. Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin fristgemäß gekündigt und die Kündigung darauf begründet dass ich nicht mit Köln umziehe.

Ich hab mich daraufhin erstmal Arbeitssuchend ordnungsgemäß gemeldet und werde demnächst beim Amt vorsprechen.

Frage: Könnte es sein, dass die Agentur für Arbeit nun eine Sperrfrist für ALG 1 verhängt, da ich nicht mit nach Köln gezogen bin.

Sprich, soweit ich weiß muss man wenn man ledig ist jede Erdenklich Arbeit im Bundesgebiet annehmen. Dies bezieht sich aber nur darauf wenn man Arbeitslos ist.

Wie verhält sich in diesem Fall.

Beste Grüße.

Jens.

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Antworten (9)

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Du bist gekündigt worden, also wird nicht gesperrt. Niemand kann dir einen Umzug vorschreiben. Also geh gleich mal auf Arbeitssuche, vielleicht brauchst du dann gar kein ALG I. viel Erfolg.

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    Antwort von ItschieMitch ItschieMitch

    Da du deine Arbeitslosigkeit nicht selbst verursacht hast (Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Wechsel des Betriebssitzes) musst du nicht mit einer Sperrzeit rechnen. Dies wäre nur der Fall, wenn du deine Arbeitslosigkeit mit verursacht hättest. Ein Umzug außerhalb deines Pendelbereichs wird erst ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit verlangt (§ 121 Sozialgesetzbuch III). Insofern hast du nichts zu befürchten. Nutze aber die Zeit, in der du noch nicht arbeitlos bist, intensiv für Bewerbungen. Vielleicht kannst du ja den Eintritt der Arbeitslosigkeit vermeiden. Viel Glück!

  • 1
    Antwort von AtomicBull AtomicBull

    Hey,

    meines Wissens gilt die Bundesweite Arbeitsannahme erst nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit! Das heißt, in den nächsten 90 Tagen dürften sie dich nicht bundesweit zuordnen.

    Allerdings musst du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Jobs annehmen, die bis zu 2,5 Stunden Pendelzeit täglich benötigen (Beispiel 1 Stunde Hin- und 1 Stunde Rückfahrt ist im Rahmen)

    Viel Erfolg!

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    Antwort von faband faband

    du wirst keine sperre bekommen....

    hast alles richtig gemacht !

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    Antwort von Tinus Tinus

    Hallo, Wende dich am besten direkt an die Rechtsberatung der Agentur für Arbeit und frage dort nach. Soweit ich weiß, ist das nicht zumutbar. Eine Sperrzeit dürfte da m.E.nicht verhängt werden.

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    Antwort von Berlina69 Berlina69

    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Firmenintern ist das soweit schon alles geklärt. Da werde ich jetzt nicht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Außerdem ist es nur eine kleine Firma.

    Es ging lediglich darum, ob das Amt einen Umzug von mir verlangen darf, wenn es der Sicherstellung des Arbeitsplatzes dient.

    Beste Grüße.

    Jens.

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    Antwort von Porschi1 Porschi1

    versuch von deinem arbeitgeber nen aufhebungsvertrag zu bekommen, denn bekommst du auf keinen fall ne sperre. Ansonsten viel glück beim amt

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    Antwort von Dekol Dekol

    du bekommst keine Sperre, bundesweite Bewerbungen sind erst nach einer gewissen Zeit im ALG 1 Bezug erforderlich

  • 0
    Antwort von Seehase Seehase

    Warum legtst du keine Kündigungsschutzklage ein? Oder ist der Betrieb zu klein?

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