Es droht Jobverlust und ALG. Als Wohnungsbesitzer (natürlich noch nicht bezahlt) habe ich aus der Vermietung - ich wohne dort nicht - eine Einnahme. Wird die beim ALG berücksichtigt? Sprich abgezogen?
Antworten (4)
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RegenmacherRegenmacher
Beim ALG 1 spielt das keine Rolle. Erst wenn es um ALG 2 (Hartz IV) geht, werden die Einnahmem angerechnet.
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lotta1lotta2lotta1lotta2
Beim ALG II in jedem Fall. Bei Arbeitslosengeld glaub ich nicht.
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