ich hab 20% grad behinderung und einen ärtzlichen attest (das ich probleme beim dauerende stehende arbeit habe),.ich werde ab 2010 nach 9 Jahre arbeitslos.(alg1).habe ich anspruch auf arbeitslosengeld1 ?was muß achten wann ich termin von AA kriege wegen artzliche untersuchung?,soll ich meine unterlagen mitbringen oder droht mir eine geld sperre ein. ich bitte um antwort für m,frage ,DANKE.
Antworten (3)
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diegoere83diegoere83
sicher hast du anspruch auf algI
jetzt schon zum amt gehen, arbeitssuchend melden und antrag ausfüllen
wenn wird das amt ein gutachten erstellen wollen und da wirst du eine schweigepflichtsbefreiung unterschreiben können und die fordern dann deine unterlagen an...
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sinusconsinuscon
Sofort beim Arbeitsamt melden. Im Fragebogen zum ALG1 anspruch sind Fragen zur vermittelbarkeit im Bezug auf Gesundheit zu beantworten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt würde ich eine Beratung im Arbeitsrecht aufgrund der Kündigung in anspruch nehmen. Eventuelle Abfindung ?
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kochstuebchenkochstuebchen
gehe jetzt schon zum arbeitsamt und beantrage dein arbeitslosengeld
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