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ALG - nach Kurzarbeit, welcher Betrag in Arbeitsbescheinigung?

Frage von leogames leogames

Nach KUG soll jetzt eine Arbeitsbescheinigung f. Arbeitsagentur ausgefüllt werden. Welcher Betrag kommt als "Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt" zum Eintragen. Das Steuerbrutto ist erheblich geringer, als das Soz.Vers.Pfl. Entgelt, und dies nochmals weniger als das eigentliche Festgehalt.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nina2909 Nina2909

    Bist du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Im Gesetz ist das ganz eindeutig geregelt: §131 (3) Nr. 1 SGBIII sagt:Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen 1.für Zeiten, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld bezogen hat, das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte,..

    Das heißt das Soll- Entgelt, sprich das Gehalt OHNE Kurzarbeit ist zu bescheinigen.

    Kommentar von Nina2909 Nina2909Nina2909

    Herzlichen Dank für den Stern!

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    Antwort von stelari stelari

    Das was der AN vom AG auch bekommen hat ... das Bruttoentgeld! Der Rest wird durch die Agentur berücksichtigt, wenn die KUG genehmigt war

    Kommentar von leogames leogames

    Auf der Abrechnung gibt es ein Gesamt-Brutto, ein Steuer-Brutto und Soz.Vers.Brutto, jedesmal ein anderer Betrag?

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