Nach KUG soll jetzt eine Arbeitsbescheinigung f. Arbeitsagentur ausgefüllt werden. Welcher Betrag kommt als "Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt" zum Eintragen. Das Steuerbrutto ist erheblich geringer, als das Soz.Vers.Pfl. Entgelt, und dies nochmals weniger als das eigentliche Festgehalt.
ALG - nach Kurzarbeit, welcher Betrag in Arbeitsbescheinigung?
Antworten (2)
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Nina2909Nina2909
Bist du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Im Gesetz ist das ganz eindeutig geregelt: §131 (3) Nr. 1 SGBIII sagt:Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen 1.für Zeiten, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld bezogen hat, das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätte,..
Das heißt das Soll- Entgelt, sprich das Gehalt OHNE Kurzarbeit ist zu bescheinigen.
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stelaristelari
Das was der AN vom AG auch bekommen hat ... das Bruttoentgeld! Der Rest wird durch die Agentur berücksichtigt, wenn die KUG genehmigt war
Kommentar von
leogames Auf der Abrechnung gibt es ein Gesamt-Brutto, ein Steuer-Brutto und Soz.Vers.Brutto, jedesmal ein anderer Betrag?
Herzlichen Dank für den Stern!