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ALG nach Krankheit

Frage von schalker63 schalker63

Ich war jetzt elf Monate krank geschrieben, hatte mehrere OP`s hinter mir ( Hüfte, Knie und Krampfadern). Ich habe auch einen Attest zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat. Ich habe dann heute auch bei meinem Arbeitgber gekündigt, bin also ab jetzt sozusagen beim Arbeitsamt beschäftigt. Jetzt hab ich die Fragen, brauche ich keine Angst vor einer dreimonatigen Sperre zu haben und wird das ALG nach meinem Krankengeld berechnet oder nach dem Lohn, den ich vor der Krankheit hatte?

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Antworten (1)

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    Antwort von LilBoSs LilBoSs

    Hallo!

    Zum Thema "Sperre" durch die Agentur für Arbeit kann ich dir nur folgendes mitteilen:

    Eine 12-wöchige Sperrzeit bezüglich einer Arbeitsaufgabe bekommst nur dann nicht, wenn du das Arbeitsverhältnis auf ärztlichen Rat gekündigt hast. Wichtig dabei ist, dass du von deinem zuständigen Arzt dieser dir geraten hat, das Arbeitsverhältnis aufgrund von gesundheitlichen Gründen selbst zu beenden ein Attest hast, woraus ersichtlich ist, wann genau der Arzt dir geraten hat das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen! Wenn du das Arbeitsverhältnis nach dem Rat des Arztes gekündigt hast, bekommst du keine Sperrzeit!

    Beispiel:

    Dein Arzt hat dir am 01.03. dazu geraten, dein Arbeitsverhältnis aufgrund von gesundheitlichen Gründen selbst zu kündigen. Er stellt dir am gleichen Tag (01.03) ein Attest aus, aus dem dies ersichtlich ist.

    Aufgrund dessen, kündigst du am 02.03. dein Arbeitsverhältnis. Die Kündigung ist auf den 02.03. datiert. Dir passiert also nichts!

    Würdest du am 28.02. kündigen, und das Attest des Arztes ist vom 01.03, dann würde eine Sperre von 3 Monaten eintreten.

    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!

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