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ALG nach Krankengeld - Aussteuerung

Frage von werre123 werre123

Ich wurde im Dezember diesen Jahres nach Bezug von 78 Monaten KG(innerhalb der letzten 3 Jahre) ausgesteuert und mußte mich beim Arbeitsamt melden, obwohl ich un- gekündigt bin. Bekomme ich jetzt ALG und wie hoch?

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Antworten (1)

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    Antwort von Franzi2121 Franzi2121

    Du hast Anspruch auf Alg I. Das wird von den Prozentsätzen genau so gewährt wie bei normalen arbeitslosen. Also alleinstehende 60 %, mit Kind/er 67 %. Bei der Berechnung sieht es da bei dir ein wenig anders aus. Zeiten mit dem Bezug von Entgeltersatzleistungen, wo auch Krankengeld zugehört, werden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Da zur Berechnung normalerweise die letzten 12 Monate genommen werden und bei dir dort Krankengeld gezahlt wurde, wird der Zeitraum auf 24 Monate erweitert. Da du da ja auch zu einem großteil Krankengeld erhalten hast, wirst du fiktiv bemessen. Da gibt es vier Qualifikationsstufen. Also ohne Ausbildung, abgeschlossene Ausbildung, Fachschulabschluss und Hochschul- oder Fachhochschulausbildung. Die fiktiven Größen sind vom Gesetz her festgelegt. Auswendig weiß ich die nicht, da müsstest du sonst einmal beim AA nachfragen.

    Alg I wird dann so lange gewährt bis durch den Amtsarzt festgestellt wurde ob du noch arbeitsfähig bist oder nicht. Wenn du es nicht sein solltest, wirst du aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen und Alg I wird weiter gezahlt bis Rente bewilligt wurde, längstens jedoch bis dein Anspruch erloschen ist. Solltest du in einem festgesetzten Rahmen arbeitsfähig sein wird mit der Vermittlung nach einer passenden Stelle in einem Betrieb gesucht oder eine neue Stelle die die Einschränkungen brücksichtigt.

    Wurde ein etwas längerer Text, aber ich hoffe dass ich dir ein wenig helfen konnte =)

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