1

ALG Kündigung Sperre

Frage von Sanchilina Sanchilina

Guten Tag,

ich habe meinen Job zum 31.12.2009 gekündigt, da ich in eine andere Stadt umziehen möchte. Deswegen werde ich ja eine Sperre des ALG von 3 Monaten erhalten. Muß ich mich dennoch jetzt schon arbeitssuchend melden, damit ich nicht noch eine zusätzliche Sperre wegen zu späten Meldens erhalte oder fiele diese Sperre dann mit in die 3-Monats-Sperre, die ich ohnehin erhalte? Denn es ist ja immerhin möglich, dass ich bis Ende Dezember auch einfach einen neuen Job in der neuen Stadt finde und mich dann gar nicht melden müßte. Kennt sich jemand aus? Gibt es zusätzlich noch eine "Extra-Sperre", wenn ich mich zu spät melde? Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 2
    Antwort von regideur regideur

    Sich jetzt schon beim Arbeitsamt zu melden kann gar nicht schaden! Im Gegenteil es ist nur zu empfehlen.

    Es kann auch gut sein das Du gar keine Sperre bekommst wenn Du gute Gründe hast umzuziehen.

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Auf jeden Fall melden! Man weiß nie, was den AA-Leuten einfällt. So eine Sperre ist schnell ausgesprochen, und dagegen vorzugehen (auch wenn man im Recht ist!) ist immer eine langwierige Angelegenheit. Die Ämter haben einen langen Atem...

  • 0
    Antwort von Bahls Bahls

    Hallo

    Die kündigung und der Umzug, müssen mit der ARGE abgesprochen werden. Denn ; eine Kündigung egal warum, zieht immer eine 3 Monatssperre von 30 % mit sich.Kamm auf jedoch mit Begründung auf 6 Wochen gesenkt werden.Solltest du wegen eines besseren Jobs umziehen, darf keine Sperre ausgesprochen werden.

  • 0
    Antwort von peyton peyton

    Du würdest 12 Wochen Sperrzeit wegen Eigener Kündigung erhalten sowie 7 Tage wegen verspäteter Asumeldung.

    Also definitiv melden :)

    Eventuell würdest du keine 12-Wochen-Sperrzeit bekommen wegen dem "wichtigen Grund" Familienzusammenführung... muss das zuständige Leistungstteam entscheiden.

  • 0
    Antwort von Sanchilina Sanchilina

    Hey,

    vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten!

    Ich möchte zu meinem Freund in eine 300 km entfernte Stadt umziehen. Mein Freund zieht im Dezember (aus dringenden beruflichen Gründen) dorthin und ich möchte so schnell wie möglich folgen. Deshalb habe ich gleich gekündigt, da die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt und ich unsere jetzige Wohnung nicht alleine zahlen kann.

    Ich habe jetzt aber schon überall gelesen, dass ein Umzug wegen des Freundes kein wichtiger Grund ist und man somit eigentlich nicht kündigen "darf" und damit die Sperre auch erhält. (Wir sind nicht verheiratet.) Da ich in meinem Job mich aber ohnehin gewaltig ausgenutzt werde und mein Freund mir wichtiger ist, gab es für mich nur diesen einen Weg.

    Selbstverständlich werde ich mich auch jetzt sofort um einen Job in der neuen Stadt bemühen, das ist klar! Aber man weiß ja nie heutzutage...

    Bekommt man denn in jedem Fall ALG2/Hartz IV (sollte ich keinen Job finden) oder stehe ich im schlimmsten Fall dann 3 Monate ohne alles da? Ich habe gelesen, dass man bei einer Eigenkündigung auch eine 30%ige Minderung von Hartz IV über 3 Monate erhält ...

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Du kannst hier ALGII beantragen, aber durcht die Tatsache das du wegen Eigenkündigung letztendlich ALGII beantragen mußt, kostet dich auch hier 30% Sanktion für 12 Wochen. Also rund 105€ von deinem Regelsatz.

    Wobei es hier darauf ankommt, ob das Gehalt deines Freundes mit angerechnet wird. Wenn Ihr denn zusammen zieht.

  • 0
    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    ich würde auf Nummer sicher gehen:die Kündigung zum 31.12.dem Arbeitsamt melden und also auch im gleichen Zuge ab 1.12.arbeitssuchend.Falls das die falsche Taktik ist,wird die ein Beamter schon informieren.Du bist verpflichtet,dich pünktlich zu melden-daher lieber überpünktlich!Viel Erfolg

  • 0
    Antwort von cateye31 cateye31

    Du bist, sobald du weißt, daß du arbeitssuchend wirst, verpflichtet dich beim Arbeitsamt zu melden. Im schlimmsten Fall, können die dir nämlich dein Alg 1 um ein paar Wochen kürzen.

  • 0
    Antwort von Morti Morti

    Du musst dich auf jeden Fall melden. Wenn du zudem deinen Umzug gut begründen kannst (Familien- bzw. Paarzusammenführung), bekommst du auch nicht zwangsläufig eine Speere. Da du das Ende des Vertrages schon kennst musst du dich 3 Monate vorher melden (30.09.2009).

    Kommentar von dingsvomdach dingsvomdachdingsvomdach

    Familien/Paarzusammenführung aber auch nur unter best.Voraussetzungen.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    genau

  • 0
    Antwort von Snapshot Snapshot

    das ist echt eine gute Frage:

    Nein, ich glaube nicht, das du da nochmal eine Sperre bekommst.

    Aber ich würde auch die 3 Monatsregelung einhalten. Also am 31.09 arbeitssuchend melden.

    Frage: Du kündigst und ziehst um, ohne eine neue Arbeitsstelle zu haben, verstehe ich das so richtig?

    Hast du dir das gut überlegt? Wieviel ALGI-Anspruch hättest du denn noch abzüglich der 3 Monate die wegfallen wegen der Sperre?

  • 0
    Antwort von helrich helrich

    Selbstverständlich ist eine Meldung rechtzeitig erforderlich, sonst könnte ich mir gut eine zusätzliche Sperre vorstellen.

    Wenn Du dann doch Arbeit bekommst, meldest Du diesen Umstand einfach ebenfalls der Arbeitsagentur.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.