Guten Tag,
ich habe meinen Job zum 31.12.2009 gekündigt, da ich in eine andere Stadt umziehen möchte. Deswegen werde ich ja eine Sperre des ALG von 3 Monaten erhalten. Muß ich mich dennoch jetzt schon arbeitssuchend melden, damit ich nicht noch eine zusätzliche Sperre wegen zu späten Meldens erhalte oder fiele diese Sperre dann mit in die 3-Monats-Sperre, die ich ohnehin erhalte? Denn es ist ja immerhin möglich, dass ich bis Ende Dezember auch einfach einen neuen Job in der neuen Stadt finde und mich dann gar nicht melden müßte. Kennt sich jemand aus? Gibt es zusätzlich noch eine "Extra-Sperre", wenn ich mich zu spät melde? Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Du kannst hier ALGII beantragen, aber durcht die Tatsache das du wegen Eigenkündigung letztendlich ALGII beantragen mußt, kostet dich auch hier 30% Sanktion für 12 Wochen. Also rund 105€ von deinem Regelsatz.
Wobei es hier darauf ankommt, ob das Gehalt deines Freundes mit angerechnet wird. Wenn Ihr denn zusammen zieht.