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ALG- Kündigung nach Erziehungsurlaub

Frage von Jessylein123 Jessylein123

Hallo, ich bin im Erziehungsurlaub, der am 01.03.2009 endet. Nun mein Problem: Arbeite in einer Tankstelle, wo es nur zwei Schichten gibt (3.00-13. Uhr - 14 Uhr- 23.00 Uhr ), die kann ich nicht mehr ausführen, da ich zwei kleine Kinder habe. Was ist denn nun besser, alles auf eine Karte und selber kündigen- hatte man mir auf dem Arbeitsamt gesagt- oder Aufhebungsvertrag? Mein Mann ist auf Montage und da gäbe es eine Ausnahme, damir mir das Geld nicht gestrichen wird. Aber ich trau dem Frieden nicht, beim Arbeitsamt. Ist vielleicht ein Aufhebungsvertrag besser, oder? Der gilt doch sofort? Wer kann mir helfen????????????????????????????????

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Antworten (5)

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    Antwort von Subalowo Subalowo

    Also kurz und knapp: Die sauberste und totsichere Lösung ist eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers. Rede mit denen, die machen das sicher mit.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen oder selber kündigen dann bekommst du nämlich eine Sperre! Laß dir kündigen. http://www.elo-forum.org/forum.php Schau mal bitte in dieses Forum...die können dir sicher auch noch helfen.

    Kommentar von Subalowo SubalowoSubalowo

    Ich habe keine Sperre bekommen. Und jeder, der in unsere Kanzlei kommt und Sperrankündigungen bekommt, braucht sich keine Sorgen machen. Aber richtig-betriebsbedingte Kündigung ist das Allerbeste.

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    Antwort von Exotime Exotime

    Du kannst auch normal kündigen aber die Begründung sollte Tiptop sein..ein Aufhebungsvertrag ist immer gut aber eine begründung sollte immer sein!

    Kommentar von Subalowo SubalowoSubalowo

    Selbst kündigen, da wäre sie aber schön blöd. Da können Probleme auftreten, die man sich sparen kann.

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    Antwort von Subalowo Subalowo

    Hallo, ich habe es damals mit einem Aufhebungsvertrag hinbekommen. Soweit ich weiß, gehen die Arbeitsämter damit unterscheidlich um, sodaß man dann aber zum Rechtsanwalt gehen müßte (falls ablehnungsbescheid kommt), vor Gericht allerdings hat man gute Erfolgsaussichten. Zumindest in unserem Bundesland gibt es mit aufhebungsverträgen nie Probleme. Was auch geht, ist eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers-da kann dir dann keiner was.

    Kommentar von Subalowo SubalowoSubalowo

    Auch ein Afuhebungsvertrag kann eine Frist enthalten, er muß nicht SOFORT gelten.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Entweder arbeitest Du oder Du bist im Erziehungsurlaub! Beides gleichzeitig geht nicht!

    Kommentar von Subalowo SubalowoSubalowo

    Natürlich darf man während der Erziehungszeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, es gelten nur zeitliche Beschränkungen und man muß vorher den ersten Arbeitgeber um erlaubnis fragen, der jedoch wiederum zustimmen MUSS.

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