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ALG II zuviel erhalten zurückzahlen?

gefragt von redwitch81redwitch81 am 01.04.2008 um 16:01 Uhr

Wenn ich zu viel ALG II erhalten habe muss ich dann rückwirkend beispielsweise auf ein Jahr den Überschuss zurückzahlen?


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anonym
beantwortet von benutzer27 am 1. April 2008 16:04
6x
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ja, allerdings kommt es darauf an, warum du zuviel erhalten hast. Von Amts wegen falsch berechnet: Du kannst es entweder behalten oder in Raten zurückzahlen. Wegen Falschangaben von dir oder fehlenden Änderungsmeldungen von dir: es muss sofort komplett zurückgezahlt werden oder wird von den nächsten Zahlungen einbehalten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. April 2008 16:02
4x
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selbstverständlich, es ist ja geld welches dir nicht zugestanden hat.

jede überzahlung ist zurückzuzahlen.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 1. April 2008 16:04

Sind wir heute alleine da???


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 1. April 2008 16:03
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Wie meinst Du das, rückwirkend auf ein Jahr?

Überschuß muss immer zurückgezahlt werden, wie und wann muß D mit deinem ARGEsachbearbeiter abklären.


darkangel82
beantwortet von darkangel82 am 1. April 2008 16:03
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Ja, mußt du.

Kommentar von kroegerdbr am 1. April 2008 16:11

Nicht unbedingt.


sender
beantwortet von sender am 1. April 2008 16:03
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Ja. Umgehend. Sofort. Pronto.

Setz Dich mit dem Amt in Verbindung. Zeige guten Willen zur Zurückzahlung. Gestehe.




Kommentar von kroegerdbr am 1. April 2008 16:12

Weder umgehend, sofort oder pronto. Es kommt ganz auf den Grund der Überzahlung an.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 1. April 2008 17:39

Zack-zack?


anonym
beantwortet von kroegerdbr am 1. April 2008 16:10
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Wenn die ArGe falsch berechnet hat, es Dir nicht auffallen konnte (z.B. 1000,- Euro/Mon zu viel gezahlt hätte auffallen müssen), musst Du nichts zurück zahlen. Auch nicht in Raten. Wenn der Fehler aber von Dir kommt (falsche oder vergessene Angaben) musst Du schon Deinen Willen einer Rückzahlung erkennen lassen. z.B. 15-30 Euro/Mon. Alles aufeinmal geht natürlich nicht. Leider ist Deine Frage nicht ganz eindeutig.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. April 2008 16:05
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DH für alle, die eine Rückzahlung empfohlen haben! Allerdings muss man den Fehler seinem Geld-Sachbearbeiter melden und dann überweisen, sonst riskiert man Komplikationen!

Kommentar von kroegerdbr am 1. April 2008 16:17

Rückzahlung nur, wenn der Fehler nicht bei der ArGe liegt. Der ALG2 Emfänger kann im Normalfall davon ausgehen, dass der ALG2 Bescheid korrekt ist. Auch wenn er zu seinem Vorteil ausfällt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. April 2008 16:42

Das stimmt so nicht. Du kriegst von der ARGE kein Geld, das Du nicht beantragst. Kriegst Du zuviel Geld, musst Du dies Melden und zurückzahlen.

Kommentar von 1e3b400f68fa3aad47cd2e933ad925acsmalljochenprivat am 1. April 2008 18:33
Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 1. April 2008 20:51

Nichts für ungut, aber das ist keine amtliche Quelle. Sicherlich gab es ab und zu mal Fälle, wo der Betroffene die zuunrecht zuviel Gezahlten Leistungen ausnahmsweise behalten könnte. Auf die Mehrzahl der Fälle trifft es aber nicht zu.


jochenprivat
beantwortet von jochenprivat am 1. April 2008 16:37
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Es darauf an wer den Fehler gemacht hat. Hast Du ihn gemacht durch falsche Angaben, zahlst Du zurück. Kann aber in Raten geschehen. Hat die Arbeitsgemeinschaft einen Fehler gemacht, brauchst Du es u.U. nicht zurück zu zahlen. Leider reagierst Du ja nicht auf Gegenfragen, so kommen hier vielleicht falsche Schlüße der GFler hoch.


GHauk
beantwortet von GHauk am 1. April 2008 16:07
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Also wenn du das nicht machst , dann ist das Betrug!

Kommentar von kroegerdbr am 1. April 2008 16:15

Betrug ist es nur wenn Du vorsätzlich falsche Angaben gemacht hast.


anonym
beantwortet von Suedwind am 1. April 2008 16:38
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Ich denke, dass es darauf ankommt bei wem der Fehler in der Berechnung liegt. Wenn das Amt eine falsche Berechnung gemacht hat mußte Dir ja nicht unbedingt bewußt sein, dass es zuviel war. Wenn Du aber falsche Angaben gemacht hast, dann wirst Du bezahlen müssen und mußt froh sein, wenn Du nicht noch eine Anzeige wegen Betruges bekommst.


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