Wenn ich zu viel ALG II erhalten habe muss ich dann rückwirkend beispielsweise auf ein Jahr den Überschuss zurückzahlen?
Antworten (9)
-
6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
kroegerdbrkroegerdbr
Wenn die ArGe falsch berechnet hat, es Dir nicht auffallen konnte (z.B. 1000,- Euro/Mon zu viel gezahlt hätte auffallen müssen), musst Du nichts zurück zahlen. Auch nicht in Raten. Wenn der Fehler aber von Dir kommt (falsche oder vergessene Angaben) musst Du schon Deinen Willen einer Rückzahlung erkennen lassen. z.B. 15-30 Euro/Mon. Alles aufeinmal geht natürlich nicht. Leider ist Deine Frage nicht ganz eindeutig.
-
6Antwort von
benutzer27benutzer27
ja, allerdings kommt es darauf an, warum du zuviel erhalten hast. Von Amts wegen falsch berechnet: Du kannst es entweder behalten oder in Raten zurückzahlen. Wegen Falschangaben von dir oder fehlenden Änderungsmeldungen von dir: es muss sofort komplett zurückgezahlt werden oder wird von den nächsten Zahlungen einbehalten.
-
5Antwort von
jochenprivatjochenprivat
Es darauf an wer den Fehler gemacht hat. Hast Du ihn gemacht durch falsche Angaben, zahlst Du zurück. Kann aber in Raten geschehen. Hat die Arbeitsgemeinschaft einen Fehler gemacht, brauchst Du es u.U. nicht zurück zu zahlen. Leider reagierst Du ja nicht auf Gegenfragen, so kommen hier vielleicht falsche Schlüße der GFler hoch.
-
-
4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
selbstverständlich, es ist ja geld welches dir nicht zugestanden hat.
jede überzahlung ist zurückzuzahlen.
-
3Antwort von
Indy72Indy72
DH für alle, die eine Rückzahlung empfohlen haben! Allerdings muss man den Fehler seinem Geld-Sachbearbeiter melden und dann überweisen, sonst riskiert man Komplikationen!
Kommentar von
kroegerdbrkroegerdbr Rückzahlung nur, wenn der Fehler nicht bei der ArGe liegt. Der ALG2 Emfänger kann im Normalfall davon ausgehen, dass der ALG2 Bescheid korrekt ist. Auch wenn er zu seinem Vorteil ausfällt.
Kommentar von
Indy72Indy72 Das stimmt so nicht. Du kriegst von der ARGE kein Geld, das Du nicht beantragst. Kriegst Du zuviel Geld, musst Du dies Melden und zurückzahlen.
Kommentar von
jochenprivatjochenprivat @Indy72, dann schau doch bitte mal hier nach:
http://www.sozialleistungen.info/news/30.05.2007-alg-ii-rueckforderungen-eventuell-unzulaessig/
Kommentar von
Indy72Indy72 Nichts für ungut, aber das ist keine amtliche Quelle. Sicherlich gab es ab und zu mal Fälle, wo der Betroffene die zuunrecht zuviel Gezahlten Leistungen ausnahmsweise behalten könnte. Auf die Mehrzahl der Fälle trifft es aber nicht zu.
-
3Antwort von
sendersender
Ja. Umgehend. Sofort. Pronto.
Setz Dich mit dem Amt in Verbindung. Zeige guten Willen zur Zurückzahlung. Gestehe.
Kommentar von
kroegerdbrkroegerdbr Weder umgehend, sofort oder pronto. Es kommt ganz auf den Grund der Überzahlung an.
Kommentar von
sendersender Zack-zack?
-
3Antwort von
darkangel82darkangel82
Ja, mußt du.
Kommentar von
kroegerdbrkroegerdbr Nicht unbedingt.
-
-
3Antwort von
sheela2011sheela2011
Wie meinst Du das, rückwirkend auf ein Jahr?
Überschuß muss immer zurückgezahlt werden, wie und wann muß D mit deinem ARGEsachbearbeiter abklären.
-
1Antwort von
SuedwindSuedwind
Ich denke, dass es darauf ankommt bei wem der Fehler in der Berechnung liegt. Wenn das Amt eine falsche Berechnung gemacht hat mußte Dir ja nicht unbedingt bewußt sein, dass es zuviel war. Wenn Du aber falsche Angaben gemacht hast, dann wirst Du bezahlen müssen und mußt froh sein, wenn Du nicht noch eine Anzeige wegen Betruges bekommst.
Kommentar von
schiefe Es sollten zunächst das Urteil des LSG Berlin vom 11.12.2007 L 10 B 1845/07 AS ER und die (neuen) Hinweise 11.14 der Alg II-V beachtet werden, wenn Überzahlungen durch Abfindungen und Weihnachtsgeldzahlungen entstanden sind. Ansonsten interessieren zunächst nähere Begründungen. schiefe
Sind wir heute alleine da???