Wenn ich zu viel ALG II erhalten habe muss ich dann rückwirkend beispielsweise auf ein Jahr den Überschuss zurückzahlen?
ja, allerdings kommt es darauf an, warum du zuviel erhalten hast. Von Amts wegen falsch berechnet: Du kannst es entweder behalten oder in Raten zurückzahlen. Wegen Falschangaben von dir oder fehlenden Änderungsmeldungen von dir: es muss sofort komplett zurückgezahlt werden oder wird von den nächsten Zahlungen einbehalten.

Wenn die ArGe falsch berechnet hat, es Dir nicht auffallen konnte (z.B. 1000,- Euro/Mon zu viel gezahlt hätte auffallen müssen), musst Du nichts zurück zahlen. Auch nicht in Raten. Wenn der Fehler aber von Dir kommt (falsche oder vergessene Angaben) musst Du schon Deinen Willen einer Rückzahlung erkennen lassen. z.B. 15-30 Euro/Mon. Alles aufeinmal geht natürlich nicht. Leider ist Deine Frage nicht ganz eindeutig.
selbstverständlich, es ist ja geld welches dir nicht zugestanden hat.
jede überzahlung ist zurückzuzahlen.
sheela2011 am 1. April 2008 16:04 Sind wir heute alleine da???

Es darauf an wer den Fehler gemacht hat. Hast Du ihn gemacht durch falsche Angaben, zahlst Du zurück. Kann aber in Raten geschehen. Hat die Arbeitsgemeinschaft einen Fehler gemacht, brauchst Du es u.U. nicht zurück zu zahlen. Leider reagierst Du ja nicht auf Gegenfragen, so kommen hier vielleicht falsche Schlüße der GFler hoch.

Wie meinst Du das, rückwirkend auf ein Jahr?
Überschuß muss immer zurückgezahlt werden, wie und wann muß D mit deinem ARGEsachbearbeiter abklären.

Ja, mußt du.
kroegerdbr am 1. April 2008 16:11 Nicht unbedingt.

Ja. Umgehend. Sofort. Pronto.
Setz Dich mit dem Amt in Verbindung. Zeige guten Willen zur Zurückzahlung. Gestehe.
kroegerdbr am 1. April 2008 16:12 Weder umgehend, sofort oder pronto. Es kommt ganz auf den Grund der Überzahlung an.
sender am 1. April 2008 17:39 Zack-zack?

DH für alle, die eine Rückzahlung empfohlen haben! Allerdings muss man den Fehler seinem Geld-Sachbearbeiter melden und dann überweisen, sonst riskiert man Komplikationen!
kroegerdbr am 1. April 2008 16:17 Rückzahlung nur, wenn der Fehler nicht bei der ArGe liegt. Der ALG2 Emfänger kann im Normalfall davon ausgehen, dass der ALG2 Bescheid korrekt ist. Auch wenn er zu seinem Vorteil ausfällt.
Indy72 am 1. April 2008 16:42 Das stimmt so nicht. Du kriegst von der ARGE kein Geld, das Du nicht beantragst. Kriegst Du zuviel Geld, musst Du dies Melden und zurückzahlen.
jochenprivat am 1. April 2008 18:33 @Indy72, dann schau doch bitte mal hier nach:
http://www.sozialleistungen.info/news/30.05.2007-alg-ii-rueckforderungen-eventuell-unzulaessig/
Indy72 am 1. April 2008 20:51 Nichts für ungut, aber das ist keine amtliche Quelle. Sicherlich gab es ab und zu mal Fälle, wo der Betroffene die zuunrecht zuviel Gezahlten Leistungen ausnahmsweise behalten könnte. Auf die Mehrzahl der Fälle trifft es aber nicht zu.
Also wenn du das nicht machst , dann ist das Betrug!
kroegerdbr am 1. April 2008 16:15 Betrug ist es nur wenn Du vorsätzlich falsche Angaben gemacht hast.
Ich denke, dass es darauf ankommt bei wem der Fehler in der Berechnung liegt. Wenn das Amt eine falsche Berechnung gemacht hat mußte Dir ja nicht unbedingt bewußt sein, dass es zuviel war. Wenn Du aber falsche Angaben gemacht hast, dann wirst Du bezahlen müssen und mußt froh sein, wenn Du nicht noch eine Anzeige wegen Betruges bekommst.
Es sollten zunächst das Urteil des LSG Berlin vom 11.12.2007 L 10 B 1845/07 AS ER und die (neuen) Hinweise 11.14 der Alg II-V beachtet werden, wenn Überzahlungen durch Abfindungen und Weihnachtsgeldzahlungen entstanden sind. Ansonsten interessieren zunächst nähere Begründungen. schiefe