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alg ii wurde komplett gestrichen, wieviel wird vom 400 euro job abgezogen?

Frage von komischerTyp3 komischerTyp3

hallo. alg ii wurde mir gestrichen. also bis auf miete und heizungskosten bekomme ich nichts mehr. gilt das mit dem freibetrag denn jetzt immernoch? darf ich vom 400 euro job nur 160 euro behalten?

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Antworten (7)

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    Antwort von Champ1949 Champ1949

    In der Tat wird dein bereinigtes Einkommen iHv 240,00 (= 400,00 minus 160,00) Euro auf deinen Bedarf angerechnet. Da dein Bedarf aktuell wegen der Sanktion um den Regelsatz gekürzt ist, werden die 240,00 Euro de fakto auf die Kosten der Unterkunft angerechnet.

    Du musst den Grund für die Sanktion mitteilen, damit man überlegen kann, ob hier ein Widerspruch hilft, zumal du durch den 400,00-Euro-Job im Nachhinein ja grundsätzlich deine Mitwirkung gezeigt hast! Evtl. kann zumindest die Sanktionsdauer verkürzt werden.

    Frage bei der ARGE außerdem nach Lebensmittelgutscheinen; bei einer 100%-Kürzung beim RS sind sie eigentlich zur Herausgabe verpflichtet, wenn du deine 160,00 Euro aufgebraucht hast.

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    Antwort von Larah10 Larah10
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    Antwort von szuki szuki

    du mußt 360 € im Monat für Dich zum Leben haben,ohne Miete.Sollte das nicht der Fall sein,so muß das Job Center Dir den fehlenden Betrag sowie die Miete bewilligen und zahlen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Nö.
    Schon mal etwas von Sanktion gehört?

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Jup ... 160 EUR Freibetrag (§ 11 i.V.m. § 30 SGB II).. Rest wird nun auf die KdU angerechnet, d.h. für Miete & Heizkosten werden 240 weniger überwiesen.
    Schönes Beispiel dafür, dass bei einer 100 %-RL-Sanktion eben auch die KdU betroffen sein kann.

    Kommentar von komischerTyp3 komischerTyp3komischerTyp3

    dann kann man sein geld zum leben ja nur noch illegal verdienen. von 160 euro geht ja schon die hälfte für die stromrechnung drauf

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Keine Pflichtverletzung, keine Sanktion.
    Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

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    Antwort von mindsoldier mindsoldier

    der freibetrag für erwerbstätige berechnet sich im Alg II anders. Bei Alg I ist es ja die Pauschale von 165 € .. für die Berechnung des Freibetrages bei ALG II siehe: § 11 Abs. 2 SGB II

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html

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    Antwort von Vejchta Vejchta

    Soweit ich das verstanden habe, gilt das trotzdem. Aber da würd ich dort lieber nochmal direkt nachfragen. Weil von irgendwas musst du ja leben...

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    Antwort von Angel1607 Angel1607

    schau mal unter www hartz4-forum de

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