Meine Frau bezieht ALG II Leistungen. Ich bin selbständig und werde zur Berechnung der Leistungen mit herangezogen. Das heißt, meine Gewinne im Unternehmen mindern die Leistungen bei Hartz 4. Nun erwarte ich einen großen Auftrag, der mir auch einen guten Gewinn abwirft. Damit möchte ich dann einen Kredit ablösen, der mich monatlich viel Geld kostet.
Würde ich das Geld direkt in neue Software, Bücher oder Büroausstattung stecken, würde das als Investition gelten und meinen Gewinn schmälern. Es wäre für die Behörde weg. Da dies aber keine direkte Investition ins Unternehmen ist, also als direkter Gewinn verbucht wird und auf dem Konto auftaucht, habe ich die Befürchtung, dass die Kredittilgung zweitrangig wird. Ich habe die Befürchtung, dass uns dann die Leistung komplett gestrichen wird, bis dieser Gewinn aufgebraucht ist.
Ist dem so? Darf die Behörde (oder tut sie es) Geld "verrechnen" was zur Schuldentilgung vorgesehen ist, nur damit sie weniger Leistung zahlen muß? Wie sieht das in Wirklichkeit aus? Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich gemacht?
Ich danke für Eure Antworten.
Gebe ich dir vollkommen recht, so könnte man es ausdrücken. Nur scheint es so zu sein, dass meine Frau weiterhin Stütze bekommt, wenn ich den Gewinn nicht zur Tilgung der Privatschulden heranziehe, sondern wieder ins Unternehmen investiere. Beschweren würde sich da keiner, weil das eine unternehmerisch gesehen, die richtige Entscheidung ist.
Außerdem bekommt man Stütze, damit man sein Leben weiter bestreiten kann. Das ist so berechnet, dass man über die Runden kommt, aber keine großen Sprünge machen kann. Was ist nun aber, wenn ich mir von dem wenigen staatlichen Geld, noch weniger zu Essen und weniger Kleidung kaufe, dafür aber den Kredit tilge? Dann könnte man ja auch sagen: die Allgemeinheit bezahlt meinen LCD-Fernseher (um mal bei dem Beispiel zu bleiben.) In Wirklichkeit habe ich mir das dann aber vom Mund abgespart, was wiederum nicht verkehrt ist. Es ist also alles eine Frage des Betrachtungswinkels. Und aus dieser Sichtweise verstehe ich es nicht, wenn wir mit dem wenigen Geld, was H4 ausmacht, unser Leben bestreiten und wir plötzlich durch meine Firma die Möglichkeit bekommen, Schulden zu tilgen und unser Leben ein bissel zu verbessern. Wieso sollte das bestraft werden, indem die wenigen Euro,die wir an H4 bekommen auch noch zusammen gestrichen werden? Ich versteh es nicht.
In der Tat sind für die ARGE primär die Einnahmen relevant, dass heißt du darfst nicht investieren, wenn du dadurch bedürftig werden würdest; denn das hieße wiederum, dass der Steuerzahler deine Investitionen indirekt finanziert.
Die notwendigen Ausgaben, die die ARGE im Zusammenhang mit einer selbstständigen Arbeit berücksichtigt, sind sehr begrenzt.
Darüber, wie du deine dir zustehenden Mittel verwendest, muss du keine Rechenschaft ablegen. Was du forderst, sind sozusagen zusätzliche Mittel zu Lasten des Steuerzahlers. Aus welcher moralischen Position heraus? Der eines Unternehmers.
Vor der ARGE sind letztlich alle gleich; d.h., die ARGE unterscheidet nicht, ob jemand 60 Stunden als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber malocht, sondern schaut nur auf die Hilfebedürftigkeit des Individuums. Gerechter geht es m.E. kaum.