Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin alleinerziehende Studentin mit zwei recht kleinen Kindern. Mein Studienort liegt im Zentrum der Stadt. Meine beiden Kinder gehen dort gleich um die Ecke in den Kindergarten. Wir wohnen ganz am Rande der Stadt, so dass sich täglich ein Fahrweg von zwei Stunden und mehr ergibt. Direkt auf dem Gelände im Zentrum gibt es preiswerten Wohnraum, allerdings 12 Euro mehr als meine jetztige Wohnung. Die Arge verweigert mir deshalb den Umzug. Ich möchte aber unbedingt dorthin ziehen, da ich die eingesparte Zeit dringend für mein Studium brauche. Die Frage ist, kann ich eine Verzichtserklärung betreffend dem ALG II unterschreiben, schnell in den Semesterferien umziehen und mich danach bei der Arge erneut unter veränderten Bedingungen anmelden? Gibt es Fristen oder spezielle Sanktionen in diesem Fall?
Mit freundlichen Grüssen
ANTJE MEINHARDT
Ist schon witzig, ich bin jetzt 30 und hatte damals mein Jugendweihengeld nicht wie alle andere für einen Führerschein oder Brause und CDs ausgegeben, sondern in meine erste Wohnung als Kaution gesteckt. Das hat mir immer den Rücken dahingehend frei gehalten, weil es immer in die nächste Wohnung ubergegangen ist. Danke...das beruhigt auf alle Fälle schon einmal.
das ist natürlich schon ein riesen vorteil!
also wenn du wirklich täglich so viel zeit sparen kannst, würde ich die wohnung wohl mieten ;) die 12 euro im monat und den umzug wirst du bestimmt irgendwie schaffen ;)
was noch zu beachten wäre: wenn die arge deine miete direkt an den vermieter zahlt, musst du schon vorher ankündigen, zu wann du umziehen willst, sonst geht das geld an den jetzigen vermieter raus, was ne menge mehrarbeit bedeutet.. (die zahlungen werden immer so um den 20. des monats für den nächsten monat zur auszahlung angewiesen und können danach nicht mehr gestoppt werden!).