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ALG II Verzichtserklärung wegen Umzugsverweigerung

Frage von bigbigcity bigbigcity

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin alleinerziehende Studentin mit zwei recht kleinen Kindern. Mein Studienort liegt im Zentrum der Stadt. Meine beiden Kinder gehen dort gleich um die Ecke in den Kindergarten. Wir wohnen ganz am Rande der Stadt, so dass sich täglich ein Fahrweg von zwei Stunden und mehr ergibt. Direkt auf dem Gelände im Zentrum gibt es preiswerten Wohnraum, allerdings 12 Euro mehr als meine jetztige Wohnung. Die Arge verweigert mir deshalb den Umzug. Ich möchte aber unbedingt dorthin ziehen, da ich die eingesparte Zeit dringend für mein Studium brauche. Die Frage ist, kann ich eine Verzichtserklärung betreffend dem ALG II unterschreiben, schnell in den Semesterferien umziehen und mich danach bei der Arge erneut unter veränderten Bedingungen anmelden? Gibt es Fristen oder spezielle Sanktionen in diesem Fall?

Mit freundlichen Grüssen

ANTJE MEINHARDT

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von angy2001 angy2001

    Nein, so einfach ist das nicht. Stimmt die Arge dem Umzug nicht zu, so ziehe um, aber du wirst die Mehrkosten (12 €) nicht bekommen und auch keine Umzugshilfe. Das ist dann alles dein Problem, aber so groß ist es nun auch wieder nicht. Das wäre mir die Zeitersparnis wert, sicher sparst du dann Fahrtkosten gegenüber jetzt und damit hast du die 12 € wieder raus.

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    Antwort von seocasa seocasa

    Du musst erklären, dass du durch den Umzug Fahrtkosten sparen wirst, da ihr alles zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen könnt. Somit kannst du die Mehrkosten tragen.

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    Antwort von bambirina88 bambirina88

    erstmal: die arge kann dich nicht zwingen dort wohnen zu bleiben! ;)

    wenn du jedoch ohne zustimmung umziehst, werden umzugskosten und mietkaution nicht übernommen. außerdem wird die miete max. in höhe der jetzigen kosten gewährt. dass sie die leistungen für die miete und die heizung ganz streichen ist nicht richtig! sie müssten das zahlen was die jetzige wohnung kostet.. ;)

    muss du halt schaun, ob du dir den umzug leisten kannst und ob du deine jetzige mietkaution ausgezahlt kriegts um davon dann die neue zu bezahlen... wenn die arge die kaution der jetzigen wohnung an den vermieter gezahlt hatte (dir die kaution als darlehen gewährt hatte), kommt es darauf an wie weit du das darlehen zurückgezahlt hast. wenn du schon die ganze summe getilgt hast, solltest du bei der arge eine bestätigung darüber anfordern, dass dein jetziger vermieter die kaution an dich zurückzahlen kann. wenn du noch nicht die ganze summe zurückgezahlt hast, muss der vermieter die kaution an die arge zurücküberweisen. dann wird geguckt wie viel du schon abgezahlt hattest und das wird dir dann ausgezahlt ;)

    Kommentar von bigbigcity bigbigcitybigbigcity

    Ist schon witzig, ich bin jetzt 30 und hatte damals mein Jugendweihengeld nicht wie alle andere für einen Führerschein oder Brause und CDs ausgegeben, sondern in meine erste Wohnung als Kaution gesteckt. Das hat mir immer den Rücken dahingehend frei gehalten, weil es immer in die nächste Wohnung ubergegangen ist. Danke...das beruhigt auf alle Fälle schon einmal.

    Kommentar von bambirina88 bambirina88bambirina88

    das ist natürlich schon ein riesen vorteil!

    also wenn du wirklich täglich so viel zeit sparen kannst, würde ich die wohnung wohl mieten ;) die 12 euro im monat und den umzug wirst du bestimmt irgendwie schaffen ;)

    was noch zu beachten wäre: wenn die arge deine miete direkt an den vermieter zahlt, musst du schon vorher ankündigen, zu wann du umziehen willst, sonst geht das geld an den jetzigen vermieter raus, was ne menge mehrarbeit bedeutet.. (die zahlungen werden immer so um den 20. des monats für den nächsten monat zur auszahlung angewiesen und können danach nicht mehr gestoppt werden!).

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    Antwort von voti1972 voti1972

    normalerweise könntest du auch so dort hinziehen allerdings musst du die mehrkosten selber tragen......

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    Antwort von bigbigcity bigbigcity

    Hallo,

    hatte gar nicht damit gerechnet das es so fix geht. Ich studiere, bekomme von der Arge für meine Kinder die Miete und für mich den Alleinerziehendenzuschlag...das schlimme ist, dass sie mich damit vollständig in der Hand haben. Sie sagen mir, dass sie mir die Miete bei einem nicht autoriesiertem Umzug vollständig verweigern können...das ist meine grösste Sorge.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Immer ruhig bleiben, mach das nochmal schriftlich und erkläre, dass du Fahrkosten einsparst und damit auch die sehr geringen Mehrkosten selbst aufbringen kannst. toi toi toi

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    Antwort von Skipelita Skipelita

    Unterschreib auf keinen Fall eine Verzichtserklärung. Du wirst evtl. die 12€ selbst bezahlen müssen, aber es gibt auch Möglichkeiten, gegen die ARGE zu klagen.

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    Antwort von taggekkos78 taggekkos78

    Hallo du hast einen Anspruch von z.b einzelne Person von 50m² für 320 euro dann kommt jedes kind extra dazu mit meh m² und euronen. (ist nur ein BSP für genauere angaben googeln).

    Also über steigt das deine Kosten übernimmt das Amt nichts mehr und du musst die diverenc von 12 euro hast du gesagt selbst leisten.

    MAchst du das Studium übers Arbeitsamt ???

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    upps - das Wort "diverenc" schreibt man richtig: Differenz.

    Kommentar von taggekkos78 taggekkos78taggekkos78

    danke

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    bitte sehr.

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    Antwort von Vox11 Vox11

    Einer Bekannten erging es ähnlich. Sie ist dennoch umgezogen und zahlt die zusätzlichen Mietkosten (in deinem Fall die 12 Euro) aus eigener Tasche. Erkundige dich mal, ob dies möglich ist - ich bin kein Experte diesbezüglich.

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