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ALG II, Verwertung PKW bei Insolvenz. Kann der Insolvenzverwalter den PKW verwerten?

gefragt von kahart am 19.01.2009 um 11:27 Uhr

Bin seit 1/2 Jahren ALG II Empfänger und habe seit 6 Wochen eine Regelinsolvenz laufen. Der Insolvenzverwalter möchte jetzt mein Auto verwerten bzw. ich soll es aus der Masse herauskaufen. Wert € 300,--. Begründung: Ich würde das Auto nicht beruflich nutzen. Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich mit dem Job-Center eine Eingliederungsvereinbarung habe und mich deshalb regelmäßig bewerben und vorstellen muss. Bei 90% der Bewerbungen ist die erste Frage nach einem eigenen PKW. Sind die Maßnahmen durch den Insolvenzverwalter so ok?

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 19. Januar 2009 11:35
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Meiner Meinung nach versucht der Insolvenzverwalter zu tricksen.

Die Vorgehensweise erscheint fragwürdig: Du sollst dein eigenes Auto aus der Masse herauskaufen? Und dafür legst du 300 € hin ( was bedeutet, dass das Auto eigentlich Schrott ist )?

Kommt der Insolvenzverwalter dann wieder an und pfändet das Auto?

Frag mal vorsichtshalber einen Profi - da müsste die Arge auch Bescheid wissen...

Auch ein ALGII-Empfänger darf ein Auto haben, der Wert darf allerdings nicht höher als € 5.000,00 sein.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 11:37

Nein, das ist ein übliches Vorgehen, das darf der Insoverwalter. Und es hat nichts mit ALGII zu tun.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 19. Januar 2009 11:48

unterstellt er darf das - macht das irgendeinen Sinn? Und der Insolvenzverwalter kann ihn ja nicht zwingen?

Ob er das Auto anders los wird, halte ich für sehr fraglich.

Insolvenz bedeutet doch auch Zahlungswilligkeit.

Und bei der geforderten Flexibilität im Arbeitsleben gehts doch ohne Auto fast nicht mehr. Ich fahre einfach 40 km zum Büro. Mit den öffentlichen bin ich einfach 3 Stunden unterwegs, bei mir ginge das gar nicht ohne Auto.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 11:50

Der Verwalter beruft sich in diesem Fall darauf, dass der Insolvente zur Zeit arbeitslos ist. Er denkt einfach nicht einen Schritt weiter, das ist das Dumme.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 19. Januar 2009 11:32
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Sag dem Insolvenzverwalter er soll den Wagen verwerten und Du würdest dann folglich nur noch Jobs ohne PKW antreten. Schließlich zeigst Du Dich damit ja jetzt 6 Jahre Zahlungswillig und das sieht auch der Insolvenzverwalter.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 00:34
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Wohlverhaltensregeln sind das richtige Stichwort. So lang Du keinen Job hast, "brauchst Du eigentlich das Kfz nicht". Ich tendiere dazu, papst1959 Ratschläge mal zu prüfen.


anonym
beantwortet von DLHSKP am 10. Juni 2009 20:58
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Also, mit dem Auto ist es so, erstens haben die Gesetze des ALG2 nicht mit denen der Privatinsolvenz zu tun haben, es sind einfach zwei verschiedene paar Schuhe! Auch bei mir nimmt der Insolvenzverwalter den Wagen, trotz Schwerstbehinderung und ALG2! Rechtlich ist es OK. Er versucht damit geld in die Kasse zu bekommen und wenns vom Schuldner selbst ist, was man ja eigentlich nicht hat. Und die Verwertung über einen dritten viel arbeit macht! Bei 300 EUR wert, lass ihm den Wagen und sobald due eine Stelle hast, stelle KFZ Beihilfe für ein anderes Auto bei der ARGE über Darlehen , aber erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist und du in der Wohlverhaltensperiode bist, dann kann der Treuhänder das Auto nicht einziehen bei , da kommt mehr bei rum! Und du hast vor dem Insolvenzgericht deine Zahlungswilligkeit gezeigt! Peppi


paps1959
beantwortet von paps1959 am 20. Januar 2009 21:49
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rechtlich stützt sich der IV auf §811/5.ZPO (unpfändbare Sachen) und die §§ 35,36 InsO (Insolvenzmasse, unpfändbare Gegenstände=Gegenstände die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen)

Beide Vorschriften sehen nicht vor, einen nicht für Erwerbszwecke benötigten PKW nicht zu verwerten.

Dass das bei einem Wert von 300,- Schwachsinn ist, steht außer Frage.

Aber was würde passieren, wenn der Schuldner den PKW vor die Tür stellt? Allein der Transport und die Entsorgung/ Aktivitäten zum Verkauf dürften dem IV/TH mwehr Kosten verursachen, als er sich durch den Freikauf des Schuldners erhofft.

Andererseits entstehen in einem Restschuldbefreiungsverfahren Gerichts- und TH-Kosten von ca. 2000,- Euro. Diese sind, sofern sie nicht durch Zahlungen an die Masse und aus der Abtretungserklärung gedeckt sind, auch nach den 6 jahren noch aufzubringen. Also wären doch 300,- Euro nicht ganz zum Fenster rausgeworfen.


anonym
beantwortet von fnicol3487 am 20. Januar 2009 11:49
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Hallo, Habe auch eine Insolvenz am laufen. Wenn Du Eltern hast frage diese ob Sie mit Dir einen Drl. Vertrag machen der vor dem Datum Deiner Insolvenz liegt. In diesem bescheinigst Du Ihnen das Du Geld von Ihnen für den Wagen bekommen hast und Du diesen an Sie verpf. usw. sowie das Du mtl. Zahlungen in Bar zur Tilgung an Sie leistest. Damit kann der Insoverw. Deinem Auto nichts mehr. Habe auch irgendwo einen Vordruck von meinem Steuerberater dafür auf wunsch mail ich Dir diesen gerne zu. Wie wär es denn aber wenn Deine Eltern den Wagen für (" 300") Euro kaufen und auf Ihren Namen dann anmelden. Du kannst Ihn ja weiter kpl. nutzen und bezahlen dann hast Du ganz legal Insoverw. und Amt ausgespielt denn was Dir nicht gehört kriegen Die nicht. Gruß Frank


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 19. Januar 2009 11:35
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Oh je was hast Du da für einen Verwalter??? 300€ für ein PKW? Der ist doch schon laut Schwacke nicht mehr gelistet, also unwahrscheinlich, dass man ihn zur Insolvenzmasse mit zurechnet.

Begründung, Die Reparaturkosten würden den eigentlichen Wert des PKW übersteigen.

Begründung: PKW ist bei den meisten Abrbeitsstellen zwingend erforderlich, da Firmen kaum noch einen Firmenwagen stellen, Verkehrsanbindung schlecht.

Selbst die ARGEN verlangen nicht von Dir bei dem Kaufwert Deines PKW, dass Du ihn abgeben mußt.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 11:40

Das ist tatsächlich üblich bei der Inso. Ich weiß es aus eigener Erfahrung. Mein Auto durfte ich allerdings ohne Probleme behalten, da ich arbeite und das Auto nicht viel wert ist.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 19. Januar 2009 11:47

Das ist richtig was Du schreibst. Nur das Auto hat keinen Wert mehr, weil Reparatur, oder Verschrottung Ausgaben sind und keine Gewinne erzielen, daher läßt man dem Insolvent meisten dass Auto um ihn die Möglichkeit einzuräumen, einer Arbeit nach zu gehen. Auch hat ein Insolvent das Recht sich erneut selbstständig zu machen.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 19. Januar 2009 11:41

Die Maßnahmen des Insolvenzverwalter sind nicht OK.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 11:47

Also, rein rechtlich darf er das. Sinnvoll ist es ganz bestimmt nicht, und es ist leicht nachweisbar, das der Insoverwalter damit eigentlich nicht im Sinne der Gläubiger handelt. Besonders, wenn der Insolvente "in der Pampa" wohnt und sonst nicht zur Arbeit kommen kann. Das Blöde ist halt, das der Insoverwalter vom "Jetzt" ausgeht und nicht an die Zukunft denkt.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 19. Januar 2009 11:59

der Insolvenzverwalter, verwaltet das Vermögen. ein PKW mit diesem Wert ist kein Vermögen mehr, sondern eine zusätzliche Last, die Kosten verursacht. Ich glaube eher der Insolvenzverwalter ist nicht gut auf seinen Mandanten zu sprechen, sonst hätte er ihm nicht das Angebot gemacht, die Karre für 300 € zurückzukaufen, wenn er schon kein Geld mehr hat.

Ich bezweifel das alles. Da stimmt was an der ganzen Sache nicht.


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 19. Januar 2009 11:28
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Ja, leider. Du bist aktuell arbeitslos, deswegen "brauchst" du dein Auto nicht. Vielleicht kann dich dein Arbeitsamtmitarbeiter unterstützen? Indem er dir bescheinigt, dass du ohne Auto keine Arbeit findest? Sag dem Insoverwalter, dass du schließlich, wenn du Arbeit hast, auch mehr an die Gläubiger zahlen kannst..Oft ist es auch Verhandlungssache.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 19. Januar 2009 11:32

Stimmt so nicht - zumindest nach Wissensstand 2008. Auch ein ALGII-Empfänger darf ein Auto haben, Wert allerdings unter € 5.000,00

Kommentar von Mietnormade am 19. Januar 2009 11:32

Kennst Du den Unterschied zwischen Insolvenz und ALG II?

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 11:38

Doch, das stimmt. Es geht hier um die Inso, nicht um ALGII


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