Marah am 18.11.2007 um 21:06 Uhr
Ich möchte mit einem Mann eine 2er Wg machen und habe so meine Zweifel ob ich das beim Amt durchkriege...Er arbeitet und ich bin arbeitslos. Die Wohnung wäre 87 m groß und jeder hat sein eigenes Schlafzimmer. Im Netz habe ich schon einiges gefunden aber... hat jemand eigene Erfahrungen gemacht oder noch ein paar Tipps?
Nen, leider nicht, aber ruf doch mal beim Arbeitsamt an, muss ja nicht das sein wo du gemeldet bist!!!!Verstehst du!

Vielleicht genügt es, wenn du ein Zimeer unter-mietest?
Marah am 18. November 2007 21:22 Ja genau- ich möchte gerne einen Untermietvertrag aber es muss dann, so glaube ich, schon die halbe Wohnung sein...ich bin mir nicht sicher, weil ich natürlich auch die Küche und das Badezimmer mitbenutze. Die Nebenkosten müssen ja auch irgendwie aufgesplittet werden...Man muss sehr vorsichtig sein, weil das Amt eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft vermuten wird. Ich glaube allerdings auch, dass die erst nach einem Jahr wirklich Druck machen. Naja...ich will nichts riskieren!
Raimund1 am 18. November 2007 22:00 Dann auf jeden Fall vorher nachfragen beim Amt. Schliesslich wohnst du ja dann günstiger als in einer eigenen Wohnung
Marah am 18. November 2007 22:29 Ja das stimmt. Aber das paradoxe ist ja, dass die auch auf ihre (teilweise komischen) Richtlinien pochen wenn es den Staat weniger kosten würde. Die müssten mir in der Wg 100€ weniger zur Verfügung stellen...Danke für Deine Antwort! :-) LG

Auf jeden Fall mit dem Amt klären dann geht das normal. Ich kenne welche die sich nicht beim Amt gemeldet haben und die haben eine Anzeige bekommen. Oder bei manchen hat dann der arbeitslose weniger Geld bekommen. Aber wenn man keine Beziehung nachweisen kann, ist das kein Problem
Marah am 19. November 2007 09:09 Nein, um Gottes Willen...Das soll alles legal gemeldet werden! Das Problem ist, dass die Beweislast beim Antragsteller liegt. Wenn die also sehen, dass ich mit einem Mann zusammenziehe will, muss ich beweisen, dass wir kein Paar sind. Danke für die Antwort.LG
V23872 am 23. Februar 2008 12:30 Hallo Tino, was wird denen den vorgeworfen die eine Anzeige bekommen haben ? Bei Antragstellung ist mir z.B.eine Versagung ausgesprochen worden für das Geld was ich beantragt habe.Weil vermutet wird das eine eheähnliche Wg.besteht.Wir wohnen nun schon ca. 9 jahre zusammen in einer Wohnung.Das ist aber doch kein Beweis dafür das der eine für den anderen eigesteht!Es ist ganz einfach günstiger so zu wohnen auch wenn jeder sein Kram bezahlt.Alsw Begründung sage ich es ist auch so gewollt weil wir beide im Schichtdienst arbeiten und die Wohnung sehr ruhig ist.Deshalb haben wir auch ein gemeinsames Schlafzimmer damit der andere sich nicht gestört fühlt.Betten sind getrennt.Schreib mir deine Meinung besser noch dein Wissen dies bezüglich.

in eine wg darfst du jederzeit ziehen..
habe selbst als harz4 empfänger das gleiche öfter gehabt...
eigentlich geht das ohne probleme...
wenn ihr ein paar wäret,dann geht es aber um andere sachen...
lg
superkorrekt am 23. Oktober 2008 12:48 bzgl.wg...du musst nur getrennte zimmer /sachen im kuehlschrank/zahnbuerste etc,etc, eben alles getrennt haben. dein wohnraum darf ne bestimmte größe nich ueberschreiten (zb. dein zimmer + die hälfte des flurs/küche/badezimmer darf eben ne bestimmte größe ,die ich leider nich weiss überschreitenetc.) ansonsten gibt es keine gruende das du nicht in eine wg ziehen darfst.
das einzige was passieren kann ist,das sie sagen 2 personen stünden nur max. 60 qm zu.3 pers. 75 qm.
wenn er aber der hauptmieter ist ,der dir ein zimmer gibt dann muesste es gehen.diesbezueglich hatte ich aber vor nem monat noch probs mit der arge.
wir haben dann einfach gesagt ,das wir noch einen dritten für ein weiteres zimmer suchen(dieses ist glücklicherweise vorhanden).
da war es dann kein problem mehr.(also den dritten gibt es tatsächlich...aber es musste eben extra erwähnt werden,da es sonst bzgl. qm probs gegeben haette.
lg
Ich verstehe ;->