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ALG II und Vermögen

Frage von Bratpitt Bratpitt

Meine Freundin ist reich begütert .... Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ist sie verpflichtet, für mich aufzukommen, da ich ALG II beziehe ?

Wie ist das bei einer Erbschaft, die sie macht oder anderweitig zu Geld gekommen ist ? (Hausverkauf, Grundstückverkauf etc.)

Es kann doch nicht sein, daß ich ihr auf der Tasche liege, damit der Staat Geld spart.

Es ist doch ihr Geld, nicht meines ...

Wir denken über eine Trennung nach, weil sie das nicht einsieht, daß ich von ihrem Geld lebe ...

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Antworten (19)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Romy387 Romy387

    Es kommt auf die Höhe des Ersparten an. Jeder darf einen bestimmten Betrag auf der Seite liegen haben. Wieviel das genau ist kann ich dir leider nicht sagen. Ich glaub das waren so um 150 € pro Lebensjahr. Schau mal hier http://www.geldsparen.de/sparen/Familie_Soziales/hartz-iv-und-vermoegensfreibetrag-sparbuch-muss-auf-namen-des-kindes-laufen.php

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Ich habe nachgesehen ... Es war sehr hilfreich für mich. Danke Dir. :)

  • 6
    Antwort von michi89 michi89

    Wenn ihr zusammen lebt und du alg2 beantragst werdet ihr als BG geführt und sie muss mit ihrem vermögen für dich mit aufkommen - richtig. umgehen könntet ihr das nur in dem ihr getrennte wohnungen hättet

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    BTW: deine freundin kann wenigstens noch entscheiden ob sie es akzeptiert das du ihr auf der tasche liegst, wir steuerzahler haben keine andere wahl als dich mit durchzufüttern

    Kommentar von Wolkenfee1 Wolkenfee1Wolkenfee1

    "keine andere wahl als dich mit durchzufüttern" hast du dich schon mal aufgeregt das du die Politiker nicht nur durchfütterst sondern noch vieles mehr??????

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Auch von mir 100 DHs, Wolkenfee !!!!

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    DH

    Kommentar von PrincessJK PrincessJK

    Ich bin 24 Jahre alt hab eine Abgeschlossene Ausbildung und keine Anzeigen oder sonst was ich habe auch nie gewollt das mich jmd mit durch füttert! Ich habe in den letzten 1,5 Jahren laut meinen Übersichten um die 400 Bewerbungen geschrieben. Was soll ich machen wennn ich nichts finde? Mich umbringen? Ich hasse so ein Geschwätz echt!

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    dich mal auf "mindere" stellen bewerben, kein mensch mit mehr als 2 gehirnzellen kann mir erzählen das er keine arbeit findet, mcdoof z.b. stellt so ziemlich JEDEN ein

    Kommentar von PrincessJK PrincessJK

    von denen bekomm ich gar keine Antwort ^^ Man kann nicht alle verallgemeinern das ist genauso wie bei Ausländern. Man sollte diese Lage niemand wünschen aber solchen Menschen wie dir schon. Vor 3-4 Jahren hab ich selber noch Gedacht mir passiert sowas nie ...tja

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    man dann geht man halt mal persönlich dahin, habe ich damals auch gemacht nach der ausbildung und wurde sofort eingestellt, OHNE vorkenntnisse in der gastro usw

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    dann solltest du dir evtl. mal überlegen, dass deine Bewerbungsunterlagen evtl. Mist sind.

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Ich bin körperlich stark eingeschränkzt, desh kann ich kaum arbeiten bzw. finde schlecht welche ! Alle über einen Kamm - ohne zu wissen, warum ????

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Was fehlt dir denn, Bratpitt? Ich bin selbst zu 100% schwerbehindert und habe sogar 2 Berufe gelernt, war nie arbeitslos. Von daher frage ich mal, was du denn hast.

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    danke swallowtail, auch mit den diversesten krankheiten hat man MEISTENS (ich sage ja nicht - "immer") die möglichkeit arbeit zu finden um zumindest einen teil seines lebensunterhaltes selber zu verdienen!

    Kommentar von PrincessJK PrincessJK

    Man kanns erst wissen wenn man es selber erlebt. Ich behaupte von mir das ich sehr viel tue, soviel das mich die Sch**** schon Depressiv macht. Und ich hab mich auch auf genug Stellen beworben die mit meinem erlernten Beruf 0 zu tun haben! Ich hätte was haben können ja,in einem Call Center, die arme meist ältere Menschen anrufen ihnen ein Gewinnspiel aufschwatzen wollen und wenn die währendes Anrufst nur einmal ja sagen wird das aufgenommen und so hingeschnitten das es sich anhört als ob die eingewilligt haben. Und damit werden den Leuten 150 Euro alle 3 Monate vom Konto abgebucht (war selbst mal Opfer von sowas).Ich gebs zu ich habs versucht weil ich nicht mehr arbeitslos sein wollte, ich hatte eine Dame am Telefon mit Geburtsdatum 1944 die so reagiert hat "Bitte nicht schon wieder ,bitte junge Frau bitte löschen sie mich, ich habe Krebs und eine kleine Rente ..." Die Frau hat fast geweint,da hab ich dann NEIN zu dem JOb gesagt. Aber ich denk mal das das Verständlich ist!

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    sorry aber kein gesunder und halbwegs intelligenter mensch kann mir erzählen das er auf die dauer keine arbeit findet, dann machst du eindeutig was falsch

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Princess: DH Man muß sich nicht selbst erniedrigen, um Arbeit zu haben ! Man ist / wird schon erniedrigt, wenn man auf die Stütze angewiesen ist .... Die Politiker müssen sich schämen - nicht wir !!!!

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    dann sollte man sich mal selber aus der erniedrigung lösen indem man wieder arbeiten geht SO EINFACH IST DAS

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    ... sofern man in der richtigen egend wohnt, wo es auch Arbeit git ! Oder haben 6 Milli keinen Bock zum Arbeiten ?

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    dann zieh halt in die RICHTIGE gegend

    Kommentar von ohnesund ohnesundohnesund

    BratPitt aber zum im forum den ganzen Tag und die ganze Nacht schreiben, bist du nicht körperlich eingeschränkt? alle Achtung!

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Führst Du Buch oder eine Strichliste über mich ?

    Dann solltest Du sie schnell korrigieren, so selten, wie ich da bin ... Oder hat GF ne Stoppuhr oder ne Stichkarte ?

  • 3
    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Es wird euch nichts übrigbleiben als euch zu trennen. Es ist auch richtig so, da Hartz IV eigentlich Grundsicherung heisst. Diese Grundsicherung ist in deiner Lebensgemeinschaft aber gesichert. Nicht immer nach dem Staat schreien. Sollte deine Freundin nicht für dich aufkommen wollen,bleibt euch immer noch die Möglichkeit einer WG. Ich muss euch aber darauf hinweisen das dies in eurem Fall illegal wäre und ein Erschleichen von Sozialleistungen ist. Dies kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

    Kommentar von semran semransemran

    ja, in diesen zeiten muss eben jeder opfer bringen, sofern sein einkommen nicht die 150000euronen-marke pro jahr uebersteigt... fuer die wird dann schon gesorgt. wir haben ja nicht um sonst die fdp und die kuemmert sich nunmal um den WIRKLICH wichtigen teil der bevoelkerung.

    Kommentar von ohnesund ohnesundohnesund

    die FDP kümmert sich um den wichtigen teil der bevölkerung??? das ist doch wohl ein witz.....

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsätzlich ist deinen Freundin dir nicht zum Unterhalt verpflichtet.
    Das heißt, ich würde versuchen, mit anwaltlicher Unterstützung, der Bedarfsgemeinschaftsfiktion der ARGE entgegen zu treten. Es gibt da einige Möglichkeiten (eidesstattliche Erklärung, dass ihr in Notlagen nicht füreinander aufkommt; getrennte Konten, abschlägige Unterhaltsklagen ..), die BG sauber auseinander zu dividieren ;).
    Innerhalb einer BG werden die beiden individuellen Vermögensfreibeträge der Partner zusammengezählt.
    Bsp.: du hast 5000, sie 8000; macht zusammen 13000: ab 13000 wird Vermögen erst berücksichtigt und zwar unabhängig davon, welchem Partner es gehört;
    Kinder sind ausdrücklich außen vor.

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    So funktioniert das nicht ! Selbst, wenn wir getrennte Betten hätten, es würde immer unter BG laufen. Wie hier schon jemand schrieb: Man müßte eine räumliche Trennung schaffen, dann wäre das auch durchzusetzen ...

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Nö ... das ist nur das was viele denken und das, was die ARGE gerne Glauben macht; auch wenn ihr miteinander pennt, ergibt das selbst nach einem Jahr nicht automatisch eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft, wenn ihr euch weigert, füreinander aufzukommen.
    Denn unterhaltsrechtlich bestehen nun mal keine gegenseitigen Ansprüche. Das heißt, wenn deine Freundin sich kategorisch weigert, für dich zu zahlen, ist die Verantwortungsgemeinschaft faktisch widerlegt.
    Man darf nicht vergessen, dass im maßgeblichen § 7 Abs. 3a SGB II nur eine Fiktion aufgebaut wird. Die Behörde darf vermuten, mehr nicht.
    Das Problem ist: das wirst du durchklagen müssen (eine Instanz reicht in der Regel).

  • 2
    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Warum suchst Du Dir nicht einfach Arbeit?

    Mein Mann war auch lange Alleinverdiener als unsere Tochter klein war. Da wurde gar nicht drüber diskutiert.

    Und ihr seid auch ein Paar - oder doch nicht?

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Tja, wenn alles so einfach wäre, wie nur darüber zu schreiben ...

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Wir haben es so gemacht.

    Wenn Du stark eingeschränkt bist - habe es hier gelesen - was kannst Du?

    Ich war lange zu Hause und habe danach auch versucht was zu bekommen und bin auch gescheitert. Das Arbeitsamt hatte mich schon ausgesondert.

    Ich habe dann ein Gewerbe angemeldet (Büro- und PC-Service) und verdiene so mein Geld. Erst klein, jetzt langsam größer. Noch bin ich über meinem Mann krankenversichert. Das müsste man mit der Krankenkasse denn klären wie es bei Dir laufen würde.

    www.klicktipps.de kann Dir viel helfen, auch was Gewerbe angeht.

    Gibt ja viele Möglichkeiten in dem Bereich, sich was zu suchen, was man kann und gerne macht.

    Bei der Buchhaltung kann man sich einarbeiten. könnteste mich dann ja auch anschreiben. Geht zwar nur über Freundesliste, aber das wäre ok.

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Ich gucke da mal rein und gebe Dir dann bescheid. Danke Dir erst mal ganz lieb.

  • 2
    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Naja, Du könntest Dir einen Job suchen oder einfach in getrennten Wohnungen leben !

  • 2
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    So ist das leider bei ALG2 hat einer zuviel gibts nichts

  • 2
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und so wird ihr Einkommen hinzu gerechnet, d.h., du liegst ihr sozusagen "auf der Tasche". Es interessiert der ARGE nicht ob es ihr oder dein Geld ist, immerhin geht es um unser Steuergeld.

    Wie es mit ihrem ererbten Vermögen aussieht, weiß ich nicht.

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Dann fang bei den Politikern an, die DEIN Geld verprasseln und hole es Dir da zurück (oder rege Dich erst mal darüber auf !!! ... und dann gehe zum kleinen Mann, der nichts dafür kann, weil es die Poltiker versiebt haben, daß man arbeitslos ist ....

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Damit hat es nichts zu tun. Man muss schon sachlich bleiben. Wenn ich einen Partner habe, der genug verdient und auch Vermögen besitzt, der sorgt dann für mich mit. Das ist nun mal so, auch in einer Familie.

    Kommentar von ohnesund ohnesundohnesund

    Damit man bei den Politikern anfängt, muss das VOLK was tun!!! Also schieb nicht immer die Schuld auf andere und tu selber was!

  • 2
    Antwort von wernilein wernilein

    Doch es kann sein.Es ging schon anderen so,du und deine Freundin,ihr seid nicht die ersten und auch nicht die letzten.

  • 1
    Antwort von Larah10 Larah10

    Nur weil Ihr zusammenwohnt, seid Ihr noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Unverheiratete sind einander gesetzlich nicht zu Unterhalt verpflichtet, und deine Freundin muss rechtlich nicht für dich aufkommen ! Wenn Ihr außer bei den Wohnkosten und den Grundnahrungsmitteln getrennte Kasse macht, getrennte Konten habt, nicht über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen könnt und Euch nicht gegenseitig wirtschaftlich/finanziell unterstützt und auch keine der anderen Voraussetzungen des § 7 SGB II erfüllt (z.B. gemeinsames Kind), dann seid Ihr bei ALG2 keine Bedarfsgemeinschaft - und in dem Fall dürfen Einkommen und Vermögen deiner Freundin nicht angerechnet werden.

    http://hartz.info/index.php?topic=30.0

    Sie muss lediglich die anteiligen Wohnkosten übernehmen; du hast ggf. Anspruch auf den vollen Regelsatz, Krankenversicherung und (für deinen Anteil an der Miete) Anspruch auf die max. angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person.

    Sofern Ihr aber als Verantwortungs-und Einstehensbedarfsgemeinschaft zusammenlebt und einander freiwillig gegenseitig Unterhalt leistet, wird ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt (siehe auch "Ratgeber Vermögen" im oben genannten Forum hartz.info)

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Ich gebe Dir 100 DHS und auch einen Stern !!!!!!! Du hast mir sehr geholfen ! Bei mir paßt alles ! Danke Dir ganz lieb. freu

  • 1
    Antwort von fairBerater fairBerater

    Ihr solltet Euch trennen, sie ist nichts für Dich! Du brauchst eine gut betuchte Freundin, die Dich ohne Wenn und Aber durchfüttert. Es kann doch nicht sein, dass Du uns auf der Tasche liegst, damit die Dame Geld spart...

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Die Freundin kann nichts dafür, daß ich arbeitslos bin ... Warum soll sie mich bezahlen ? Das soll gefälligst der Staat machen ! Der trägt ja auch die Schuld daran ...

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    lach ne ne mein lieber, die schuld trägst du und nicht der staat finanziert dich sondern wir, die steuerzahler

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Schon mal daran gedacht, daß der Staat wir sind und nicht die Politiker ? Auch schon mal daran gedacht, daß ich über 40 Jahre andere bez habe - mit meinen Steuergeldern ... ?

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    WIR sind der staat? autsch so langsam wird mir klar warum du keine arbeit findest

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Dan gucke mal im Duden nach, woraus sich ein Staat zus setzt ....

    Kommentar von Freddy328 Freddy328

    Noch dreister geht's wohl nicht, oder?

  • 1
    Antwort von Reservist Reservist

    Doch und das ist auch richtig so.

  • 1
    Antwort von samwis samwis

    Ist leider so. Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet ja, dass Ihr beide EINE Gemeinschaft seid die einen Bedarf hat. Wenn euer gemeinsamer Bedarf aber von ihrem Geld abgedeckt ist, heißt das ja dass Ihr beide kein geld mehr braucht. Möglichkeiten dagegen sind wenn Ihr noch kein Jahr zusammen seid, das zählt dann als Probejahr. Danach allerdings gibts keinen Weg mehr raus, außer eine Wohnung wo jeder seinen Bereich hat, also quasi als WG. Das wird dann aber im allgemeinen geprüft. Daher kommt die berühmte Prüfung von wegen 2 Zahnbürsten und ob 2 Betten vorhanden sind.

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    2 zahnbürsten sollten ja wohl so oder so vorhanden sein^^

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Ja und somit ist Hartz IV ein Beziehungskiller. Vielleicht findest Du ja Arbeit

    Kommentar von semran semransemran

    o.O so ein bloedsinn

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    klar, wenn man alle Tricks raus hat wohl nicht, was ich an Deiner Antwort leicht erkennen kann. Mir ist schon klar, dass viele schon wissen, wie man den Staat - sprich uns Steuerzahler an der Nase herum führen kann. Sowas habe ich bei uns im Haus wohnen. Ich weiss genau, dass er nicht offiziell dort wohnt und weiss auch, dass er schwarz arbeitet. Manchmal habe ich einen irren Hass auf dieses Paar - nur zu diesem Paar gehört ein kleines Kind und das leidet schon genug-:(

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Sehr gute Antwort ! Panikgirl --- Wenn sich alle trennen würden, dann sehe der Staat aber alt aus und hätte noch mehr zu bezahlen ...

    DH dafür.

  • 1
    Antwort von sandrina09 sandrina09

    tja das ist aber leider so ich beginne nächstes jahr meine ausbildung und hatte da angefragt eventuell unterstützung zur miete zu kriegen mein freund verdient aber gut und deshalb muss er für mich aufkommen.

  • 0
    Antwort von PrincessJK PrincessJK

    wenn ihr zusammen wohnt muss sie zahlen bis alles weg ist! Kenn die scheiße selber und mein MAnn ist nicht so reich^^ Aber das Amt sagte 1500 Euro reichen für 2 Personen unsre Miete ist schon 800 Euro plus Auto plus diverse andere Schulden...aber das Interessiert das Amt nicht. Also wenn ihr zusammen wohnt solltet ihr das schnell ändern, wenn nicht können die nix mahen die wissen ja nicht mit wem du zusammen bist.

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    Na, klar, wissen die das ... Ich mußte ja angeben, wo ich wohne: Außerdem: Sie kommen ins Haus und gucken ! Von wegen - keine Kontrolle ...

    Kommentar von PrincessJK PrincessJK

    aber wenn ihr nicht zusammen wohnt woher wissen die dann mit wem du zusammen bist???

  • 0
    Antwort von papilon66 papilon66

    wieso habt ihr eine bedarfsgemeinschaft ??? du musst einfach nur angeben das du bei "ihr" als untermieter wohnst und keinerlei beziehung zu ihr hast. schon ist der drops gelutscht. das kann und wird auch keiner kontrollieren.was hinter verschlossenen türen passiert ist dein privatleben. die angaben sind wichtig. man haut euch doch nicht immer selber in die pfanne und gebt dem amtsschimmel alle auskünfte die die hören/ lesen wollen. es gibt so viele gesetzeslücken und gummiparragraghen. damit kann man bestens durchs leben kreuzen. also denk mal drüber nach..... wir sind keine sklaven und auch keine leibeigenen !!!!

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    .... wir werden aber so behandelt ! Nach dem Gesetz bildet man automatisch eine BG, wenn man zus lebt / wohnt. Habe ich alles schon hinter mir ....

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    ja ist ja wohl auch richtig so, oder willst du jetzt behaupten ihr führt keine beziehung?

  • 0
    Antwort von semran semran

    nach ein oder zwei jahren, die man gemeinsam (als paar) in einer wohnung verbringt, bildet man eine eheaehnliche gemeinschaft, was bedeutet, dass der eine fuer den anderen aufkommen muss, sofern er arbeitslos wird. um das zu umgehen, muss man allerdings nicht in getrennte wohnungen ziehen, sondern man nimmt sich eine mehrzimmerwohnung, jeder hat bekommt seinen eigenen raum und das ganze wird als WG deklariert. fertig is die geschichte. aber zurueck zu deiner frage: prinzipiell muesste sie fuer dich aufkommen, wenn ihr nicht in einer "WG" lebt. lass es dir gut gehen

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    das wäre sozialbetrug was du hier vorschlägst

    Kommentar von papilon66 papilon66

    ich lach mich kaputt.......sozialbetrug......!!! was macht der staat denn mit uns ??? schon mal drüber nachgedacht ???

    Kommentar von michi89 michi89michi89

    keiner zwingt jemanden arbeitslos zu werden, wenns dir nicht passt geh nach amerika, da bekommst du NICHT MAL ne grundsicherung

    Kommentar von semran semransemran

    michi89 vielen dank fuer deine herrliche meinung. du erlaeuterst mir hofftl bald, warum sich in deutschland 7millionen menschen freiwillig fuer arbeitslosigkeit, kurzarbeit, ein-euro-jobs oder ein leben als "hausfrau/-mann" entscheiden. die sind bestimmt alle faul, nehm ich an. oder ist es der rest der menschen, die noch im osten wohnen? kommt ja eh aufs gleiche raus, nichwahr?

    Kommentar von Bratpitt BratpittBratpitt

    papilon: Dickes DH dafür !!!!!!! So sehe ich das auch !

    Kommentar von ohnesund ohnesundohnesund

    das IST Sozialbetrug!

    Kommentar von semran semransemran

    es ist insofern rein moralisch tatsaechlich sozialbetrug: der staat versucht einen um die zustehenden sozialleistungen zu betruegen

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    kompliziert.

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