ALG-II und Schüler-Bafög
Guten Morgen.
Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: Ich bin 27 und besuche derzeit die 11. Klasse eines Abendgymnasiums und möchte ab dem 2. Halbjahr der 12. Klasse Schüler-Bafög beantragen. Hinzu kommt, dass ich derzeit aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht erwerbs- bzw. wettbewerbsfähig bin und daher ALG-II beziehe. Die Miete für meine Wohnung wird von der ARGE übernommen und meine Leistungen entsprechen dem gültigen Regelsatz.
Meine Frage besteht nun aus mehreren Teilfragen: 1. Kann ich zusätzlich zum ALG-II Schüler-Bafög beantragen? 2. Falls ja, werden Bafög und ALG-II miteinander verrechnet und wenn ja, wie genau? 3. Wird die Miete für meine Wohnung dann auch weiterhin übernommen?
Ich denke nicht, dass ich explizit darauf hinweisen muss, dass ich auf Kommentare wie "Fauler Sack" und "Sozialschmarotzer" gerne verzichten kann. ^^
Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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Sobald die Schule dem Grunde nach BAföG-fähig wird (was ja beim Abendgymnasium in den letzten drei Semestern m.E. der Fall ist), greift ggf. der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II und zwar in der Regel unabhängig davon, ob du tatsächlich BAföG erhältst (gibt ein paar wenige Ausnahmen).
Bekommst du kein Bafög, kann es also übel ausgehen; bekommst du BAföG, kannst du möglicherweise Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II beantragen.
Weitere Probleme, die sich möglicherweise abzeichen, können daraus erwachsen, dass du nicht erwerbsfähig bist.
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Wenn du Bafoeg bekommst, egal ob Schülerbafoeg oder für ein Studium, dann fällt das ALG2 weg. Die Miete wird beim Schülerbafoeg nur Anteilig übernommen. Evtl. könntest du aber Wohngeld beantragen.
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- Nein. Transferleistungen nach SGBII schliessen alle weiteren Leistungen aus.
- s.o.
- Ja, das wird sie. Da du dem ersten Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehst, ändert sich daran nichts.
Kommentar von GenomX 24.05.2012Danke für die schnelle Antwort. Resultierend daraus, stellt sich mir eine weitere Frage: Da bei Bezug von Bafög der Anspruch auf ALG-II wegfällt, ich aber trotzdem von ALG-II wegkommen möchte, bekomme ich dann bei einer Kombination von Bafög und Wohngeld im Endeffekt weniger Geld als bei der normalen ALG-II-Regelleistung + Mietübernahme zzgl. Nebenkosten? Ich möchte nämlich im Endeffekt nicht mit weniger Geld dastehen, als es ohnehin schon der Fall ist, was bestimmt verständlich ist.
Kommentar von tipps4scheidungtipps4scheidung 24.05.2012Das wäre eine Frage der Berechnung. Dazu müsste man wissen, wie hoch der Anspruch auf Bafög ist und wie hoch der Anspruch auf Wohngeld ist. Vermutlich ist es günstiger, bei ALGII zu bleiben, da es auch noch sein kann, dass das Bafög später zurückgezahlt werden muss.
Kommentar von MB2819MB2819 24.05.2012Das Schülerbafoeg ist auch vom Einkommen deiner Eltern abhängig. Erst ab 30 Jahren ist es elternunabhängig. Wenn deine Eltern also zuviel verdienen, dann wird es abgelehnt. Schülerbafoeg muss man in der Regel nicht zurück zahlen.
Kommentar von GenomX 24.05.2012Ganz ehrlich: Dass es vom Einkommen meiner Eltern abhängig ist, wusste ich nicht mal. Was meine Mom verdient, weiß ich nicht, hab sie seit 17 Jahren nicht mehr gesehen. Was mein Dad verdient, weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht. Aber ich denke nicht, dass es "zu viel" ist.
Kommentar von MB2819MB2819 24.05.2012Wenn du keinen Kontakt mehr zu deinen Eltern hast oder sie nicht mit dir reden, kannst du dem Bafoegamt die Zustimmung erteilen, dass sie Kontakt aufnehmen. Evtl. leistet das Bafoegamt Vorschuss an dich und "treibt" es dann bei deinen Eltern ein.
Kommentar von VirtualSelfVirtualSelf 24.05.2012Vermutlich ist es günstiger, bei ALGII zu bleiben, da es auch noch sein kann, dass das Bafög später zurückgezahlt werden muss.
Diese Entscheidung steht ihm nicht frei
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Ach ja, informiere dich doch noch über einen Bildungskredit. Der könnte dein Geld aufstocken, damit du in Ruhe lernen kannst. Bis du wieder bereit bist, evtl. nebenbei einen minijob oder so ähnlich zumachen, um dein Einkommen zusätzlich zum bafoeg aufzustocken.
Geht das auch mit negativer Schufa?
Probier es aus. Es ist ja ein Kredit vom Staat. Ich glaube, der ist nicht abhängig von der Schufa. Zurückzahlen muss man aber trotzdem etwas. Um das zu beantragen, brauchst du die Bestätigung der Schule, dass du da Schüler bist. Bei ALG2 würde der Betrag allerdings angerechnet werden. Also lohnt es sich eher bei Bafoeg.