Frage von GenomX 24.05.2012

ALG-II und Schüler-Bafög

  • Hilfreichste Antwort von VirtualSelf 24.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sobald die Schule dem Grunde nach BAföG-fähig wird (was ja beim Abendgymnasium in den letzten drei Semestern m.E. der Fall ist), greift ggf. der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II und zwar in der Regel unabhängig davon, ob du tatsächlich BAföG erhältst (gibt ein paar wenige Ausnahmen).

    Bekommst du kein Bafög, kann es also übel ausgehen; bekommst du BAföG, kannst du möglicherweise Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II beantragen.

    Weitere Probleme, die sich möglicherweise abzeichen, können daraus erwachsen, dass du nicht erwerbsfähig bist.

  • Antwort von MB2819 24.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du Bafoeg bekommst, egal ob Schülerbafoeg oder für ein Studium, dann fällt das ALG2 weg. Die Miete wird beim Schülerbafoeg nur Anteilig übernommen. Evtl. könntest du aber Wohngeld beantragen.

  • Antwort von tipps4scheidung 24.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    1. Nein. Transferleistungen nach SGBII schliessen alle weiteren Leistungen aus.
    2. s.o.
    3. Ja, das wird sie. Da du dem ersten Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehst, ändert sich daran nichts.
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