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ALG II und Elterngeld: Kein Anspruch wenn 1 Monat ALG II?

Frage von Andrej Andrej

Wo kann man denn die genauen Regelungen nachlesen, die es zu Elterngeld und ALG II gibt? Ich verstehe die neuerung nicht so ganz. Zum Beispiel:

1) Wird das Elterngeld bei ALGII-empfängern jetzt voll angerechnet, oder ist es einfach nicht zulässig?

2) Was ist mit Menschen, die 11 Monate gearbeitet haben, und 1 Monat vor der Geburt arbeitslos werden?

3) Was ist mit Menschen, die 11 Monate ALGII bekamen, und 1 Monat vor der Geburt eine Arbeit bekommen?

4) Was ist mit Menschen, die irgendwann in den relevanten letzten 12 Monaten mal 1 Monat arbeitslos waren?

5) Wird ALG I eigentlich als Einkommen gezählt?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von pikapika pikapika

    so meines Wissens:

    zu 1) abzüglich einer Pauschale von 30 Euro (also werden 270 Euro angerechnet). zu 2) die bekommen einkommensbasiertes EG, das nicht angerechnet wird und werden wohl zeitgleich hoffentlich kein ALGII beantragen müssen. zu 3) 1 Monat vor der Geburt ist die werdende Mutter im Mutterschutz und wird wohl keine Arbeit mehr finden. Die Frage ist wohl auch ob es genügend Einkommen war, damit das EG als einkommensbasiert zu zählen und ob die Mutter nach dem Mutterschutz wieder ALGII beantragt. zu 4) wie 2) zu 5) nein, Ersatzleistungen sind kein Einkommen.

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