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ALG II und Betriebskostenabrechnung

Frage von Mario1963 Mario1963

Heute habe ich meine Betriebskostenabrechnung bekommen toll es soll was zurück geben Nun sagt das Amt nein weil ich meine Miete vom Amt überweisen lasse bekomme ich nichts zurück Überweisen lasse ich nur weil ich mehrere Monate im Krankenhaus war Wenn das so ist, ist es doch betrug ALGII empfänger die Ihre Miete selbst Überweisen bekommen das Guthaben doch selbst wieder oder ???

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Antworten (5)

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    Antwort von frami frami

    ...vor allem nennst Du es Betrug(?!?!), wenn andere ALG II -Empfänger die Rückzahlung nicht ans Amt "melden"- Du selber würdest aber schon die Rückzahlung behalten? Gehtet noch? Sei froh, dass Deine Miete überhaupt bezahlt wird und gut is! Alle ALG II Empfänger müssen diese Überzahlung ans Amt übermitteln- es wird oft auch mit dem Bezug des Folgemonats verrechnet.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    alle sind Betrüger, das weisst du doch.

    Aber im umgekehrten Fall, er hätte eine Nachzahlung, wie schnell wäre er beim Amt und sagt zahlt doch - ob das dann auch Betrug ist.

    Aber es liegt auch in dem Ermessen des SB ob der Hartz 4 das behalten darf oder nicht.

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    Antwort von rudi99 rudi99

    wenn du eine gutschrift über die betriebskosten hast wird dies vom amt angerechnet. es steht dir nicht zu. das ist eine einnahme. aber wenn du was zuückzahlen musst ist es in der regel so das diese nachzahlung vom amt gezahlt wird.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    das ist kein betrug, da das amt deine miete und betriebskosten monatlich zahlt gehört dem amt natürlich auch eine rückzahlung.

    hilfebedürftige die ihre miete selber überweisen, haben am jahresende ihre betriebskostenabrechnungen dem amt vorzulegen und können eine rückzahlung auch nicht behalten.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, das ist richtig, das Amt hat die Nebenkosten mtl. bezahlt und das Guthaben steht dem Amt zu.

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    Antwort von kerstin285 kerstin285

    ja, so ist es. aber irgendwann verlangt das amt die abrechnung und wenn sich daraus ein guthaben ergibt, wird es bei der nächsten zahlung gegen gerechnet. wenn die abrechnung eine nachzahlung beinhaltet, dann tut sich das amt natürlich schwer dies zu übernehmen. ich kenne beides aus eigener erfahrung.

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