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ALG II und Betriebskostenabrechnung

gefragt von Mario1963 am 17.06.2008 um 15:14 Uhr

Heute habe ich meine Betriebskostenabrechnung bekommen toll es soll was zurück geben Nun sagt das Amt nein weil ich meine Miete vom Amt überweisen lasse bekomme ich nichts zurück Überweisen lasse ich nur weil ich mehrere Monate im Krankenhaus war Wenn das so ist, ist es doch betrug ALGII empfänger die Ihre Miete selbst Überweisen bekommen das Guthaben doch selbst wieder oder ???


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Reply


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 17. Juni 2008 15:19
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Ja, das ist richtig, das Amt hat die Nebenkosten mtl. bezahlt und das Guthaben steht dem Amt zu.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. Juni 2008 15:34
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das ist kein betrug, da das amt deine miete und betriebskosten monatlich zahlt gehört dem amt natürlich auch eine rückzahlung.

hilfebedürftige die ihre miete selber überweisen, haben am jahresende ihre betriebskostenabrechnungen dem amt vorzulegen und können eine rückzahlung auch nicht behalten.


rudi99
beantwortet von rudi99 am 17. Juni 2008 19:45
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wenn du eine gutschrift über die betriebskosten hast wird dies vom amt angerechnet. es steht dir nicht zu. das ist eine einnahme. aber wenn du was zuückzahlen musst ist es in der regel so das diese nachzahlung vom amt gezahlt wird.


kerstin285
beantwortet von kerstin285 am 17. Juni 2008 15:19
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ja, so ist es. aber irgendwann verlangt das amt die abrechnung und wenn sich daraus ein guthaben ergibt, wird es bei der nächsten zahlung gegen gerechnet. wenn die abrechnung eine nachzahlung beinhaltet, dann tut sich das amt natürlich schwer dies zu übernehmen. ich kenne beides aus eigener erfahrung.




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