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ALG II und Befreiung von Rundfunkgebühren? Wie muss man vorgehen?

Frage von segalo segalo

ständig kommen Schreiben ins Haus- Was tun?

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Antworten (10)

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    Antwort von elenore elenore

    Hole dir von der ARGE den entsprechenden GEZ-Befreiugsvordruck und fülle ihn aus. Dann brauchst du eine beglaubigte Kopie deines Arbeitslosenbescheides. Diese Kopie beglaubigt dir die ARGE oder z.B. auch das Einwohnermeldeamt (kostenlos). Ausgefüllter Vordruck und beglaubigte Kopie schickst du zur GEZ! Adresse findest du im Vordruck. Für den nachfolgenden Monat erhälst du schriftlich dann die Befreiung.

    Zukünftig sei schnell wenn du einen neuen Arbeitslosenbescheid bekommst, noch im selben Monat die Befreiungsmodalitäten (wie o.g.) regeln und zur GEZ schicken, dann bist du immer lückenlos befreit.

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    Antwort von joshinsky joshinsky

    Beim JobCenter bekommst du einen Antrag auf Rundfunkgebühren-Befreiung. Den ausgefüllten Antrag schickst du zusammen mit eine Kopie deines Leistungsbescheids an die GEZ. Ab dem nachfolgenden Monat bist du dann für die Gültigkeit des Leistungsbescheids befreit.

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    Antwort von akodenz akodenz

    Schau dir auch mal an, was die GEZ dazu schreibt bzw. verlangt. Mit den Infos solltest du es also schaffen- http://www.gez.de/

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    Antwort von Tiggerandi Tiggerandi

    Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

    Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.

    Sollte aus dem Bewilligungsbescheid nicht ersichtlich sein, ob Zuschläge nach § 24 SGB II gezahlt werden oder nicht, sind zusätzlich die Seiten des Berechnungsbogens beizufügen, aus denen dies ersichtlich ist. Im Zweifelsfalle muss der komplette Berechnungsbogen beigefügt werden.

    also einfach mit deinen Bewilligungsbescheid zur gez gehen.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Bei der ARGE einen Bescheid holen, dass man ALG 2 bekommt. Dieses Original dann zur GEZ senden.

    Achtung! Gilt aber nicht rückwirkend, sondern immer nur ein halbes Jahr.

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    Antwort von cahntool cahntool

    Hier findest du wirklich alle Informationen: http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/479321.phtml

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    Antwort von snecke snecke

    muss bei der GEZ deinen algII bescheid vorlegen bzw hinschicken

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    Antwort von Slett Slett

    Wie wäre es mit bezahlen? Das musst du solange bist du dort eine befreiung beantragt hast und sie genehmigt wird!

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    Antwort von rotblauhamster rotblauhamster

    ...bei der Gemeinde/Stadt ein entsprechendes Antragsformular holen, ausfüllen und mit deinem ALG II Bescheid wegschicken. Eine nachträgliche/rückwirkende Befreiung ist nicht möglich...

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    Antwort von eddali eddali

    Du mußt zusammen mit einem Antrag Deinen Bewilligungsbescheid an die GEZ schicken. Den Antrag findest auf der GEZ Seite.

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