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ALG II übergang BAFÖG

Frage von ryzk85 ryzk85

Hallo,

ich bin zur Zeit in einem derben Klinsch mit den Ämtern. Ich beginne am 31.08.2010 eine schulische Ausbildung und habe Anspruch auf BAFÖG, logisch das der ALG II anspruch zum 01.08.2010 erlischt.

Der Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung wurde gestellt und kann erst dann vollständig bearbeitet werden wenn die Schulbescheinigung vorliegr, die ich natürlich erst am 31.08.2010 bekomme. Nun stehe ich vor dem Problem das ich dachte das ich erst ab dem 01.09.2010 Anspruch auf BAFÖG hätte aber durch diesen einen Tag im August ich den ganzen Monat bezahlt bekomme.

Jedenfalls steht ich jetzt ohne jegliches Geld da, der Vermieter macht mir richtig Druck und Hunger habe ich auch nebenbei. Nun war ich bei der ARGE die mich natürlich prompt das Brett vor den Kopf gehauen hat das nichts möglich sei. Ich sollte wegen meinem Vermieter Problem zur Wohnungsnothilfe, was ich dann auch getan habe. Die wiederum haben mir auch gleich eine Absage erteilt, da noch keine Kündigung für die Wohnung vorliegt und ich kein Einkommen habe, weder Lohn noch ALG II.

Im Internet lese ich oft von sogenannten Härtefällen und das die ARGE in demfall ein Darlehen genehmigt. Nach meiner Ansicht ist es ein Härtefall, trotzdem, bevor ich wieder dahinlaufe und mich zum deppen machen, möchte ich gerne hier nochmal Fragen.

Ich bin für jegliche hilfe dankbar!

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Antworten (3)

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    Antwort von Champ1949 Champ1949

    Ohne Zweifel steht dir ein Darlehen zu, um die Zeit zw. Auslaufen des ALGII-Anspruches und Einsetzen des Bafögs zu überbrücken. Beantrage das bei der ARGE - notfalls musst du eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob der Anspruch auf ALGII wg. des 1 Tages Bafög-Anspruches für den ganzen Monat August erlöscht, oder ob nicht die Leistung in Höhe von 30/31stel gewährt werden muss. Zumindest kann hier Ermessen zu deinen Gunsten ausgeübt werden. Also auch gegen den Einstellungsbescheid Widerspruch einlegen!

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Fakt ist jedenfalls: Wenn die Schule am 31.8. beginnt, beginnt der BAföG-Anspruch am 1.8. (rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt).

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    Antwort von ryzk85 ryzk85

    Nochmal zur Erklärung. Vor dem 01.08. hatte ich noch ALG 2 bekommen. Es geht hier nicht um einen Neuantrag. Es geht hier ledeglich um die genehmigung eines Darlehens.

    Kommentar von BridPatt BridPattBridPatt

    oh, sorry. also... wenn du bei dem "fallmanager" oder wie es da heißt nicht weiterkommst, solltest du einfach und sachlich darum bitten, mit dem teamleiter zu sprechen. dem erklärst du das ganz ruhig. Sag dann auch ruhig mal, das du die Schule nicht anfangen kannst, wenn du vorher verhungerst, das du dann lieber drauf verzichtest und weiter vom ALG leben willst. Da muss der oder diejenige auf jeden fall reagieren - der job des jobcenters ist es dich zu vermitteln und vor armut zu schützen.

    Kommentar von ryzk85 ryzk85

    zudem kommt noch hinzu das ich nichteinmal geld habe für das zugticket, was wiederum einen schulbesuch gleich am ersten tag unmöglich machen würde. bürokratie ist einfach das letzt

    Kommentar von BridPatt BridPattBridPatt

    also wie gesagt ich war in der selben zwickmühle... ich hab zu dem zeitpunktwirklich überlegt ob ich es mir leisten kann, eine ausbildung anzufangen! so sollte das aber nicht sein, das amt MUSS dafür sorgen, das bei dir solche Zweifel erst gar nicht entstehen, das ist deren Pflicht! geh zum amt, lass da nicht locker. auch wenn du bei dem teamleiter bist - was ich dir immer empfehle, weil die in aller regel viel verständnisvoller sind als die sogenannten fallmanager - dann bleib da sitzen bis die dir was bewilligen. bleib stur, anders geht es nicht.

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    Antwort von BridPatt BridPatt

    hey, ich hatte das selbe Problem mit einem BAB Bescheid, ich habe eine Ausbildung angefangen und kein Übergangsgeld gehabt - du müsstest auf jeden Fall ALG beantragen damit da was geht, dauert meist länger - ich hatte riesiges Glück, denn es gibt die Caritas. Die haben mir, so unglaublich das klingt, Geld GESCHENKT für den Monat, knapp 500 Euro. Wenns arg wird bei dir, geh zur Caritas. die helfen!

    Kommentar von BridPatt BridPattBridPatt

    das amt geht eben die bürokratischen wege, du hast wahrscheinlich anspruch auf ein übergangsgeld, und ein härtefall liegt wahrscheinlich auch vor, dennoch müssen die das erst prüfen und es geht eben alles den leidigen amtsgang. ich empfehle dir das beim amt zu machen UND auch zur caritas zu gehen, zur not gehen die da mit dir dahin, die machen sowas auch und setzen das durch das dein antrag schneller, sehr viel schneller durchgeht. viel erfolg und alles gute!

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