Hallo,
ich bin zur Zeit in einem derben Klinsch mit den Ämtern. Ich beginne am 31.08.2010 eine schulische Ausbildung und habe Anspruch auf BAFÖG, logisch das der ALG II anspruch zum 01.08.2010 erlischt.
Der Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung wurde gestellt und kann erst dann vollständig bearbeitet werden wenn die Schulbescheinigung vorliegr, die ich natürlich erst am 31.08.2010 bekomme. Nun stehe ich vor dem Problem das ich dachte das ich erst ab dem 01.09.2010 Anspruch auf BAFÖG hätte aber durch diesen einen Tag im August ich den ganzen Monat bezahlt bekomme.
Jedenfalls steht ich jetzt ohne jegliches Geld da, der Vermieter macht mir richtig Druck und Hunger habe ich auch nebenbei. Nun war ich bei der ARGE die mich natürlich prompt das Brett vor den Kopf gehauen hat das nichts möglich sei. Ich sollte wegen meinem Vermieter Problem zur Wohnungsnothilfe, was ich dann auch getan habe. Die wiederum haben mir auch gleich eine Absage erteilt, da noch keine Kündigung für die Wohnung vorliegt und ich kein Einkommen habe, weder Lohn noch ALG II.
Im Internet lese ich oft von sogenannten Härtefällen und das die ARGE in demfall ein Darlehen genehmigt. Nach meiner Ansicht ist es ein Härtefall, trotzdem, bevor ich wieder dahinlaufe und mich zum deppen machen, möchte ich gerne hier nochmal Fragen.
Ich bin für jegliche hilfe dankbar!
Fakt ist jedenfalls: Wenn die Schule am 31.8. beginnt, beginnt der BAföG-Anspruch am 1.8. (rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt).