Hallo,
ich weiss, dass normalerweise KEIN alg II rückwirkend gezahlt wird.
aber ich dneke bei mir ist das ein sonderfall bzw sehr komisch.
ich hatte letztes jahr für einen monat ALG I beantragt aber die unterlagen nie abgegeben weil ich dann wieder ne beschäftigung hatte und das AA ziemlich frech zu mir war, bzw ich mir die bürokratie nicht länger antun wollte.
gleichzeitig hatte ich einen ALG II antrag gestellt auf dem auch ein eingangsstempel ist. auch den hab ich ausgefüllt NICHT abgegeben.
jetzt ist es sehr komisch:
ich hab vor kurzem nochmal ALG I aufgrund erneuter arbeitslosigkeit beantragt und es wurde auch bewilligt und das sogar RÜCKWIRKEND für den einen monat letztes jahr.
jetzt stellt sich mir die frage wie das bei ALG II läuft, ob es da auch ab antragsstellung gewährt wird oder eben nicht.?? denn den antrag gestellt hatte ich ja schon,nur eben nicht abgegeben
ich hatte damals 2 monate auf jeden fall bedarf ... danach hatte ich nen monat ne ausbildung und danach war ich wieder "bedürftig"
Wenn du den Antrag nicht abgegeben hast, dann hast du auch keinen Anspruch.
Ansonsten sind zeiten, die du annodazumal sebst gemeistert hattest nicht beanspruchbar,
ja aber was heisst denn abgegeben?
sagen wir mal ich geh heut zur ARGE, die hauen ihren eingangsstempel auf den antrag, da ich aber zusätzliche unterlagen bringen muss (soziausweis, kontoauszüge, einkommensinfos der eltern etc...) kann ich den antrag komplett erst am 20. oder so abgeben...bekomm ich dann erst ab 20. geld? obwohl da schon vorher der antrag GESTELLT wurde?