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ALG II rechner aus dem net

Frage von crazysteph88 crazysteph88

hallöchen..

ich und mein mann haben 2 kidds zuhause. er selber hat ein job beim sicherheitsdienst..tcha man verdient da aber nunmal nicht viel.. also müssen wir aufstocken.. ich habe mal im net diese hatz 4 rechner ausprobiert..auch verschiedene..überall kommt ungefähr das selbe raus..aber da ich das amt hier kenne wette ich das im bescheid dann viieeeeeel weniger drin steht.. also wie denn jetzt sind die rechner aus dem net hier nicht vertrauenswürdig oder bescheist uns das amt hier ????

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Antworten (7)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ein Antrag auf aufstockende Hilfe bei eigenen Erwerbseinkommen ist IMMER eine individuelle Angelegenheit. Dabei ist ein Blick ins netz nur für einen groben Überblick nützlich.

    Stellt einfach den Antrag und wartet ab, was dabei heraus kommt. Weicht es von den Berechnungen ab, könnt ihr immer noch Widerspruch einlegen. Denkt dabei daran, dass jeder "vertane" Tag euch Geld kostet. Nachgezahlt wird NICHTS

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    Antwort von crazysteph88 crazysteph88

    hallo ihr lieben..andlich hab ich ein bescheid...ein total falschen..ich bekomme ganze 1.71€ im monat..wie geht denn das wenn ich bei der proberechnung von der wohngeldstelle schon 288€ bekommen würde ? und naja ich hab den fehler gefunden die die mich berechnet ist zu doof den lohnzettel von meinen mann zu lesen.da steht brutto 1000€ und die rechnet NETTO mit 1200€. frag mich wo die das gelesen hat. und dann will se ein nachweis der übernachtungskosten.....das steht ziehmlich deutlich auf dem lihnzetteln drauf.. montag hab ich ein termin bei der..ich lass am besten glei den chef von amt hier mit antanzen..

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    Antwort von crazysteph88 crazysteph88

    hallo ihr lieben. ich danke euch für eure antworten. nun bin ich gegenüber den rechnern hier im net skeptisch geworden.aber ein bescheid habe ich noch immer nicht..(dauert aber lange -.- ) aber wenn der bescheid da ist und die differenzen zu groß sind werde ich mir das ausdrucken und damit direkt zu meiner bearbeiterin gehen und fragen was sie anders gemacht hT IN DER BERECHNUNG WIE DER RECHNER HIER IM INTERNET:

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Du sollst nicht wetten, Du kannst erst dann vergleichen, wenn Du einen Bescheid vorliegen hast. Und wenn Du dann der Meinung bist, die Abweichung ist zu groß, bzw. das Amt hat zu wenig berechnet, dann kannst Du Widerspruch einlegen.

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    Antwort von kjl2005 kjl2005

    Meine Bekannte bezieht auch Aufstockung. Sie hat auch einen ALG II Rechner benutzt auch auch so ziemlich das bekommen, was da bei rausgekommen ist

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ich würde keinem Alg2-Rechnert im Netz vertrauen und ob das Amt vor Ort richtig berechnet, kann man nur raten.
    Zumindest haben die Ämter, sofern sie nicht zu Optionskommunen gehören, eine einheitliche Software; die allerdings auch nur so gut sein kann, wie die Leute, die damit arbeiten. Aber das gilt ja für die Nuter von Internet-Rechnern gleichermaßen.

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    Antwort von rosequeeny rosequeeny

    Jede Leistung, die du vom Staat erhälst wird auf Grundlage eines Gesetzes festgelegt. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, hast du ja die Möglichkeit innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen. In der Zwischenzeit kannst du es ja falls du nicht einverstanden bist, von einem Rechtsanwalt, der sich darauf spezialisiert hat überprüfen lassen.

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