2

ALG II oder Bafög? + Halbwaisenrente!?!?!?!

Frage von XQDEBIT XQDEBIT

Hey Leute!, meine Mutter ist vor einigen Tagen verstorben und bisher befanden wir uns in folgender Situation: Mutter => Rentnerin aufgrund von schweren Krankheiten ; Vater => Lost..nicht unterhaltsfähig,da ALG II Empfänger ; Ich => Abi, 13. Klasse, erhalte auch ALG II als Sonderfall

Ich habe bisher mit meiner Mutter gemeinsam in einer Wohnung gelebt. Der Antrag im Jobcenter lief seit diesem Jahr auf dem Namen meiner Mutter.

Nun stelle ich mir die Frage, ob ich nun a) Bafög-tauglich geworden bin, b) Halbwaisenrente erhalten würde und c) wie diese jeweils bei ALGII und Bafög verrechnet werden? und insbesondere ob sich ein finanzieller Vorteil für mich ergibt oder ob dies nur der Mittelschicht vorenthalten ist?

Vielen lieben Dank für eure mühevollen Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Antwort von iveningboring iveningboring

    Herzliches Beileid!

    Schülerbafög bekommt man normalerweise, wenn man wegen der Schule vom elterlichen Wohnort wegziehen muss. Entweder ist Dein Fall wieder ein Sonderfall oder Du bekommst Hartz4 bzw. ALG2. Aber das kannst Du sicher nur bei der Arge oder beim Bafögamt erfahren. Eine Halbwaisenrente steht Dir natürlich zu. Die musst Du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Alles Einkommen wird miteinander verrechnet. Falls Deine Rente so hoch sein sollte, dass Dir kein ALG2 oder Bafög zustehen würde, wäre noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Im Falle von ALG2 kann es sein, dass die Arge einen Umzug in eine kleinere und billigere Wohnung verlangt.

  • 1
    Antwort von nataly nataly

    Wo wohnt denn dein Vater? Könntest du von seiner Wohnung aus die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Wegzeit (Hin- und Rückweg zusammen höchstens 120 min) erreichen? Beim Bafög bleibt von der Halbwaisenrente ein Betrag von 125 EUR anrechnungsfrei. Ich nehme an, dass du bisher auf Grund von § 2 Abs. 1 a BAföG keinen Anspruch auf Bafög hattest, was zur Folge hatte, dass du auf Grund von § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II Anspruch auf ALG 2 hattest. Falls du weiterhin auf Grund von § 2 Abs. 1 a BAföG keinen Anspruch auf Bafög hast, dann hast du auch weiterhin Anspruch auf ALG 2.

    Kommentar von XQDEBIT XQDEBIT

    Wie bereits erwähnt ist der Herr Erzeuger lost. Ich vermeide auf Grund anstandsloser Verhaltensweisen jeglichen Kontakt zu diesem Mann. Kommt also nicht in Frage. Wie ist es nun mit ALG II + Halbwaisenrente?, habe ich dadurch finanzielle Vorteile? Ach und vielen Dank für die ausführliche Antwort.

  • 0
    Antwort von casilein casilein

    Ich vermute, dass Du nun auf Bafög angewiesen bist, darüber hinaus auch noch einen Zuschuss zu den Wohnkosten vom Jobcenter bekommen kannst. Halbweisenrente solltest Du beantragen, die ist ohnehin vorrangig.

    Welchen finanziellen Vorteil meinst Du, und was hat das mit "Mittelschicht" zu tun?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.