gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

ALG II- Nachzahlung?

gefragt von nikel am 12.12.2007 um 13:09 Uhr

Habe in meinen Antrag festgestellt das die ARGE mir einen Nebenjob berechnet hat von 390,00 Euro monatlich den ich gar nicht habe und noch nie hatte seit Oktober 2006! Bin alleinerziehend und habe seit Oktober 2006 die 2 Erziehungsjahre.Habe ich einen Anspruch auf Nachzahlung?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ALG (46)
II (13)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 12. Dezember 2007 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise schon, da es ja nicht dein Verschulden war. Wende dich an den entsprechenden Mitarbeiter. Ansonsten kannst du auch an den ARGE-Geschäftsstellenleiter schreiben und dich dort beschweren. Das ist ja eine Menge Geld, die man dir da vorenthalten hat.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 12. Dezember 2007 13:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da wirst du wohl wenig Chancen haben. Der Bescheid hat eine Einspruchsfrist von 4 Wochen, danach hat er Bestand. du solltest erstmal mit Deinem Sachbearbeiter reden wie diese Anrechnung zustande gekommen ist. Vielleicht sieht er den Fehler ein und korrigiert nachträglich und veranlasst eine Nachzahlung. Ansonsten recherchiere mal hier http://www.jurathek.de/ da findest Du vielleicht hilfreiche Tipps.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. Dezember 2007 17:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zum Glück tritt in deinem Fall keine Verjährung deiner Ansprüche ein. Sollte man aber bei der ARGE anderer Meinung sein, dann lese denen den § 44 SGB X vor.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400


anonym
beantwortet von annamarc am 14. Mai 2008 08:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Irgendwie kommt mir das etwas - sagen wir mal spanisch vor - Du merkst nicht, dass sie DIr monatlich fast 160,-Euro abziehen ???

Wenn mir von 311 - oder 345 - Euro die Hälfte fehlt jeden Monat merk ich das schon zwinker

Wenn Du da jetzt nachhaken würdest, kannst Du Dir sicher sein, dass sie Dich fragen wovon Du denn dann die ganze Zeit gelebt hast, wenn Du keinen Nebenjob hast.

Gehe hin und melde, dass ab sofort - evtl. auch für den Vormonat noch - der Nebenjob nun nicht mehr besteht.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Mehrbedarf Schwerbehinderung 50 % GdB "G" Eindgliederungsmaßnahme ALG II

    Wohngeld & Sozialwohnung ALG I

    Wohngeld - Sozialwohnung mit ALG I

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.