Hallo, ich muss jetzt leider ALG II beantragen. Jetzt ist meine Frage, ob mein Freund für mich aufkommen muss, obwohl wir nicht verheiratet sind?
ALG II muss mein Freund für mich zahlen?
Antworten (11)
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5Antwort von
bitmapbitmap
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Siehe dazu hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm Absatz 3a.
Und dann kommt noch auf Einkommen und Vermögen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft an.
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5Antwort von
suesszahnsuesszahn
wenn ihr zusammen wohnt schon !!!
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attaattaattaatta getrennte Betten und soweiter( im Kühlschrank Speisen trennen) ,als Untermieterin und nicht als Freundin (wird aber vor Ort geprüft und geschnüffelt)dann ist es keine BG sondern eine WG . bei WG zählt sein Einkommen nicht
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bitmapbitmap ''wenn ihr zusammen wohnt schon !!!''
Nicht zwangsläufig.
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suesszahnsuesszahn @attaatta...du hast schon recht !!! ist aber immer schwer zu beweisen...die sind da sehr genau bei der kontrolle...
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3Antwort von
chris125 Wenn ihr zusammenlebt klar
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1Antwort von
PinjePinje
wenn ihr zusammen lebt ist es ein eheähnliches Verhältnis und er muss für Dich auf kommen
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bitmapbitmap ''zusammen lebt ist es ein eheähnliches Verhältnis''
Nicht automatisch.
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0Antwort von
Dianaundrest Beim Arbeitslosengeld ", Hartz 4 , wird das Geld von allen im Haushalt lebenden Personen mit angerechnet. Außer bei einer WG nicht, da wird aber die Miete aufgeteilt.
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0Antwort von
EllwoodEllwood
Moralisch gesehen auf jeden Fall. Ansonsten, wie es bitmap so schön sagt, nicht zwangsläufig.
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0Antwort von
DownUnderDownUnder
wenn ihr zussamen wohnt ja
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bitmapbitmap Nicht zwangsläufig.
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0Antwort von
ullagioullagio
Nur wenn ihr zusammen wohnt
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bitmapbitmap Nicht zwangsläufig.
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0Antwort von
newcomernewcomer
erst wenn sich das verhältnis gefestigt hat, ca. 2 Jahre, dann muß er für dich aufkommen
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suesszahnsuesszahn und wer entscheidet das ???
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newcomernewcomer das gleiche thema ist, wenn ein Partner geschieden ist und eine neue Beziehung eingeht. Erst nach 2 Jahren wird sie als solches anerkannt, ausser sie heiraten vorher schon
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bitmapbitmap ''ca. 2 Jahre, dann muß er für dich aufkommen''
''Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1 . länger als ein Jahr zusammenleben ...''
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm
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BackgroundBackground
wenn ihr zusammen wohnt, zählt das gesamteinkommen
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bitmapbitmap ''wenn ihr zusammen wohnt, zählt das gesamteinkommen''
Nicht zwangsläufig.
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören ...
c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ...
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1 . länger als ein Jahr zusammenleben,
2 . mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3 . Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4 . befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.