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ALG II leistung oder nicht

Frage von Stefanie4316 Stefanie4316

Und zwar geht es darum ich bin jetzt mit meinem freund ein jahr zusammen und wir wollen zusammen ziehen da ich aus einer anderen beziehung noch ein kind habe weiß ich nicht was ich machen soll da mein partner halt ein eigenes einkommen(1100-1200 NETTO)hat und ich nicht weiß wie das jetzt alles berechnet wird und was dazu kommt weiß ich auch nicht wie groß die wohnung sein darf und wie hoch die miete sein darf???

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Antworten (8)

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    sein einkommen und deins, sowie kindergeld und kindesunterhalt vom vater des kindes, wird zusammengerechnet.

    ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft und seid euch unterhaltsverpflichtet.

    für euch 3 personen liegt der regelsatz bei 867 euro.

    das kindergeld wird auch angerechnet, vermutlich werdet ihr keinen anspruch haben.

    erkundige dich näher bei der ARGE.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Einfch einen Antrag stellen und abwarten. Es kann ja nichts passieren, als dass Leistungen abgelehnt werden.

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    Antwort von Mimi80 Mimi80

    Also für einen 2 personenhaushalt kriegt man alg 2 was dazu wenn man unter 1300 einkommen hat aber alles zusammen berechnet mir kindergeld und so. Da dein freund aber 1100 verdient,du kindergeld kriegst und dir noch unterhalt fürs kind zusteht kommt ihr über die grenze.Das heisst ihr kriegt dort nichts. Ihr könnt aber Wohngeld beantragen davon müsstet ihr dann bissl was abkriegen. Und ich würd sagen das 1300 bis 1500 genug ist für 3 personen. Ich weiss das da meine sister grad in der situation ist und das grad durch hat.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Deine Miete sollte so gewählt werden das Ihr mit den 1200 plus Kindergeld 154 plus Unterhalt Kind 200-500 Euro (Je nach Einkommen Exfreund)genug zum Leben übrig habt. Da Dein Freund arbeitet bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also 3 Personen brauchen für Sonstiges etwa 600 Euro bleibt bei Dir zwischen 900-1100 Euro für Miete das reicht für ziemlich große Wohnungen.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Ich glaube, bei dem Einkommen bist du nicht mrh in der Obhut der ARGE, wenn Ihr zu einer Bedarfsgemeinschaft euch erklärt.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wieso ALG II?

    Bei einem Nettoeinkommen in der Höhe und dann als Bedarfsgemeinschaft, würde es mich wundern, wenn da die ARGE noch was zuzahlt.

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    Antwort von kaYce kaYce

    Das müsst ihr beim Amt für Soziales abklären. Gibt bestimmte Regeln wie groß eine Wohnung für eine bestimmte Anzahl an Personen sein darf, dies gilt auch für das Geld.

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    Antwort von ganzneuelola60 ganzneuelola60

    ganz langsam und von vorne.....was möchtest du?

    Kommentar von NIce2604 NIce2604

    Kommentar von ganzneuelola60 ganzneuelola60ganzneuelola60

    sag ich doch....

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