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ALG II Hartz 4 Antrag - Anlage MEB

Frage von Blutengel6 Blutengel6

Hallo, ich erfuhr dass es eine Liste gibt, welche Krankheiten beinhaltet, für welche Krankheit es wieviel Zuschuss gibt, außerhalb der Ernährungszuschüsse. Das Jobcenter hüllt sich wie zu erwarten in Verschwiegenheit. Ich bin net fündig geworden bei google.

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Antworten (6)

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    Antwort von elenore elenore

    Nur noch bei neun von ehemals 17 chronischen Krankheiten gewähren die Behörden einen Hartz IV Mehrbedarf. Wer bislang Mehrbedarf wegen Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie oder Hyperurikämie erhielt, bekommt dafür nun nichts mehr - nur einen Bescheid über "Wegfall des bisherigen ernährungsbedingten Mehrbedarf". Auch ALG II Bezieher mit Colitis ulcerosa, HIV, Krebs, Leberinsuffizienz, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose erhalten keinen Mehrbedarf mehr, wenn kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt.

    Geregelt ist dieser Mehrbedarf in § 21 Abs. 5 SGB II: "Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe."

    Schau hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-mehrbedarf-bei-chroni...

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    http://hartz.info/index.php?topic=2598.0

    Ist eine schwierige Frage, die von Fall zu Fall unterschiedlich beantworten ist.

    Grundsätzlich ist erstens der tatsächliche Mehrbedarf zu übernehmen - d.h. Pauschalen sind unzulässig - und zweitens sind die in den Fachhinweisen der Jobcenter angeführten Krankheiten und Krankheitsbilder nicht abschließend.

    Kommentar von Blutengel6 Blutengel6Blutengel6

    da stehen im Formular MEB auch nur 80 % schwere Erkrankungen, HIV, bösartiger Krebs usw... Gesundheitserhaltung bei bestimmten Krankheitsformen ist offensichtlich nicht vorgesehen. jedenfalls ist es natürlich kostenfaktor reduzieren. Das mit der unzulässigkeit der Pauschalen wusste ich auch noch nicht.

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    auf der 3. Seite findest du die Auflistung; http://www.kreis-meissen.org/download/Service/Anlage_MEB.PDF

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    Antwort von Det1965 Det1965
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    Antwort von DerHans DerHans

    Eine solche Liste kann ja niemals vollständig sein. Außerdem ist eine solche Entscheidung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Es gibt exotische Krankheiten, die unmöglich in einer Liste erfasst werden können.

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    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Zuschüsse für Krankheiten gibt es überhaupt nicht. Gegen Krankheiten gibt es Mittel, und die zahlt die Krankenkasse - bis eine Selbstbeteiligung, die zahlt man selbst, bei ALG II max. 80nochwas im Jahr, als Chroniker die Hälfte.

    Im SGB II gibt es dann noch § 21 Mehrbedarfe, hier für Mehrkosten für Essen, die die Krankenkasse nicht bezahlt: "(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt." Schon mal gelesen? Dann hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Wenn man keine Mehrkosten hat, sondern alles verträgt, was es im Supermarkt gibt, gibt es auch keinen Ersatz für Mehrkosten. Was soll also die Frage?

    Zur Frage der "Gesundheitserhaltung": Spinnereien werden nicht bezahlt, weder von der Kasse noch vom Amt. Die Lebensmittel werden überwacht, wer dennoch paranoid ist, kriegt noch einen Arzt zusätzlich bezahlt.

    Zu den Pauschalen: Wem die nicht passen, die der "Deutsche Bund" empfiehlt, muss lange klagen, bis er mehr bekommt als z. B. ca. 55,- Euro im Monat bei Zöliakolidingsbums - mit geriger Aussicht auf Erfolg.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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