Hallo,
brauche mal dringend Hilfe...
Geht um Folgendes:
Ein Freund bezieht ALG II. Er absolvierte nun freiwillig 4 Wochen ein Praktikum. Dort wurde ihm gesagt, er könne gerne den Staplerschein machen, die Fa. hat das mit dem Arbeitsamt so ausgemacht. Die Kosten in Höhe von 90,00 e zahlt das Amt.
So, seit August 2009 liegt nun der Antrag auf Erstattung der Kosten beim Arbeitsamt. Die Quittung über den bezahlten Betrag, den der ALGII-Bezieher selbst übernommen hatte, liegt auch mit beim Arbeitsamt.
Das Arbeitsamt weigert sich immernoch die 90,00 Euro zu übernehmen!!!
Es heißt doch auch, dass ein Arbeitsloser den Staplerschein bezahlt bekommt, wenn er zur Eingliederung ins Berufsfleben weiterhilft...
Was kann er nun tun... das Arbeitsamt unter Druck zu setzen!?
Das Arbeitsamt will nun auch noch eine bestätigung das der Gabelstaplerschein gemacht worden ist. Das ist so lächerlich. Der Staplerschein sowie die Quittung ist ja vorhanden!
Wenn es so ist, dass der Staplerschein vom Amt genehmigt wurde und das Amt nicht zahlt, dann kann man vorm Sozialgericht klagen.
So wie ich das verstehe : "Praktikum Freiwillig, könne denStaplerschein gerne machen usw." is die sache klar.- selber löhnen weil selber Auftraggeber.