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ALG II - Gabelstaplerschein bei einem Praktikum gemacht - Arbeitsamt zahlt nicht!!! Brauche Hilfe!

Frage von tortitina tortitina

Hallo,

brauche mal dringend Hilfe...

Geht um Folgendes:

Ein Freund bezieht ALG II. Er absolvierte nun freiwillig 4 Wochen ein Praktikum. Dort wurde ihm gesagt, er könne gerne den Staplerschein machen, die Fa. hat das mit dem Arbeitsamt so ausgemacht. Die Kosten in Höhe von 90,00 e zahlt das Amt.

So, seit August 2009 liegt nun der Antrag auf Erstattung der Kosten beim Arbeitsamt. Die Quittung über den bezahlten Betrag, den der ALGII-Bezieher selbst übernommen hatte, liegt auch mit beim Arbeitsamt.

Das Arbeitsamt weigert sich immernoch die 90,00 Euro zu übernehmen!!!

Es heißt doch auch, dass ein Arbeitsloser den Staplerschein bezahlt bekommt, wenn er zur Eingliederung ins Berufsfleben weiterhilft...

Was kann er nun tun... das Arbeitsamt unter Druck zu setzen!?

Das Arbeitsamt will nun auch noch eine bestätigung das der Gabelstaplerschein gemacht worden ist. Das ist so lächerlich. Der Staplerschein sowie die Quittung ist ja vorhanden!

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Antworten (6)

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    Antwort von tortitina tortitina

    Das wurde alles vom Arbeitsamt genehmigt. Alles gegenüber dieser Firma wo er Praktikum gemacht hat. Am Liebsten würde ich dem Arbeitsamt einen "saftigen" Brief schreiben.... weil ihnen nicht mal eine Quittung reicht, die ihnen seit august vorliegt!

    Ein Arbeitsloser, der sowieso nicht viel geld hat, bezahlt seinen gabelstaplerschein selbst und muss nun seit 4 monaten auf sein geld vom amt warten.. ist doch lächerlich!

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Wenn es so ist, dass der Staplerschein vom Amt genehmigt wurde und das Amt nicht zahlt, dann kann man vorm Sozialgericht klagen.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    So wie ich das verstehe : "Praktikum Freiwillig, könne denStaplerschein gerne machen usw." is die sache klar.- selber löhnen weil selber Auftraggeber.

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    Antwort von dock69 dock69

    Üblicherweise muss man Kostenerstattungen vom Amt vor entstehung der Kosten bzw. Vertragsabschluss beantragen. Die Aussage der Firma ist eigentlich irrelevant, weil zwischen dem Amt und der Firma keine Vertragsverbindung besteht.

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    Antwort von Camper40 Camper40

    Wenn der Staplerschein im Praktikum in der Firma gemacht wurde,gilt er nur Firmenintern.Die Arge zahlt nur ,wenn er beim TÜV oder der DEKRA gemacht wurde,weil er dann überall gilt. Bei vielen Firmen kann man in 2 Tagen den Schein machen,leider ist der nichts wert auser wenn mann übernommen wird. DESHALB GILT:STAPLERSCHEIN ENTWEDER BEIM TÜV DEKRA ODER ÜBER DAS ARBEITSAMT MACHEN ,DANN GILT ER BEI ALLEN FIRMEN

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wer ist denn Träger der Maßnahme, also wer ist auftraggeber?-Grundsätzlich: der, der die Musik Bestellt ist Auftraggeber.-Also, wenn die das AA da hingeschickt hat, weist du die RE zu deiner Entlastung zurück.-Wenn du selbst den Staplerschein zusätzlich zur Maßnahme gemacht hast, hätteste VOR beginn die Freigabe der Arge holen müssen.-Sonst löhnste selbst.- Wer lesen kann, is besser dran,- Das steht nämlich klar u deutlich in den Vorschriften der Arge drin, daß Bewilligungen Grundsätzlich VOR Beginn einer Maßnahme einzuholen sind.-

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    Antwort von IlonaSch IlonaSch

    Er hat nur die Möglichkeit, das "Problem", mit der Stelle zu klären, die ihm gesagt hat, dass es vom Amt genehmigt ist. Die ARGE zahlt den Staplerschein normalerweise nur dann, wenn ihm dadurch eine Arbeisstelle zugesichert wird, aber nicht um vielleicht dadurch eine Arbeit zu finden.

    Die ARGE ist "fein raus", bleibt nur noch der "Praktikumsplatz". Wenn die Zusage nur mündlich war, dann sicherlich "pech gehabt".

    Ich hätte übrigens keine Vorkasse geleistet. Wenn das mit rechten Dingen zugegangen währ, dann hätte sich die Praktikumsstelle, selbst mit der ARGE in Verbindung gesetzt.

    LG: Christian

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    Antwort von ArwenXXX ArwenXXX

    Sowas mußt Du dir erst immer vom Amt genehmigen lassen, jetzt wird es schwierig.

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