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ALG II FRAGE !!!! BITTE UM HILFEEEEEEEEEEE !

Frage von RenJan RenJan

Hallo,

ich bekomme seit dem 01.01.2012 ALG II. Ich bin Schwanger und mein Freund in der Ausbildung d.h. er bekommt keinerlei leistungen vom Jobcenter

Ich bekomme von unserer jetzigen Wohnung die Hälfte an Wohngeld. Da wir aber nur eine 1-Zimmer Wohnung haben wollen wir bevor das Kind kommt eine Größere Wohnung beziehen.

Beim Jobcenter wurde mir gesagt, dass ich eine gesamt Miete von 517 € haben darf.

Wir haben lange nach einer Wohnung gesucht und nun endlich eine gefunden, die nun aber 555,50 € kostet.

Die Frage jetzt: Darf das Jobcenter die Genehmigung in die Wohnung einziehen zu dürfen ablehen auch wenn ich angebe das ich die 38,50 € selber dazulege ?

BITTE UM BEANTWORTUNG !!!

Danke.

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Antworten (4)

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    Antwort von bienemaus63 bienemaus63

    Ja, das Jobcenter darf es, aber du kannst trotzdem die Wohnung beziehen. Leider bekommst du aber nur die 517,- € Wohngeld. Den Rest mußt du selbst tragen. Einen ähnlichen Fall habe ich bei meinen Bekannten erlebt. Leider soll er nicht einmal den Umzug bezahlt bekommen, obwohl er wegen Schimmel im Schlafzimmer und Küche, unbedingt ausziehen muß. nAußerdem sollte jetzt die Miete erhöht werden. Die Erhöhung würde das Jobcenter sowieso nicht übernehmen. Da er nun mehrmals in Widerspruch gegangen ist wurde sein Problem vom Jobcenter an das Sozialgericht übergeben. Nun hat er einen termin beim Sozialgericht. Bin gespannt, wie das ausgeht. Liebe Grüße und mehr Erfolg wünscht dir bienemaus63

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wir haben lange nach einer Wohnung gesucht und nun endlich eine gefunden, die nun aber 555,50 € kostet.

    Ihr müsst auf jeden Fall vorher nachfragen.

    Die Frage jetzt: Darf das Jobcenter die Genehmigung in die Wohnung einziehen zu dürfen ablehen auch wenn ich angebe das ich die 38,50 € selber dazulege ?

    Ja dürfen sie.

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    Antwort von jockl jockl

    Ja Die dürften, tun das aber meistens nicht. Allerdings muss erlaubt sein, dass Die sich fragen woher die Zuzahlung möglich ist wenn das Geld schon so nicht vorne oder hinten nicht reicht. Das wäre dann ein Grund abzulehnen.

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    Antwort von Rosenbaeumchen Rosenbaeumchen

    Wenn du eine Antwort willst, dann möchte ich dich vorab mal drauf hinweisen, daß hier ein freundlicher Umgangston gepflegt wird und das heißt im Internet,daß man nicht mit Großbuchstaben schreibt, weil dies als Schreien gilt. Wenn ihr die Wohnung wollt, dann ist es legitim, wenn ihr die Differenz selber bezahlt. Das Amt bezahlt diese Sachen aus Steuergeldern und es gilt, sorgsam damit umzugehen. Ansonsten müßt ihr eure Ansprüche einfach runterschrauben.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Na vielleicht ist es ein Hilfeschrei. Ich würde die Sache nicht so eng sehen.

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