Hallo, ich beziehe ALG II und möchte eine haushaltsnahe Beschäftigung auf 165€-Basis eingehen. Da ich hierfür einige Besorgungen (während der Arbeitszeit) mache muss, möchte mir mein Arbeitgeber hierfür eine Monatskarte zur Verfügung stellen - für die Dienstfahrten mit öffenlichem Nahverkehr. Rein rechnerisch rentiert sich die Monatskarte auch mehr, als Einzelfahrscheine. Wird mir das dann auch angerechnet? Oder ist Fahrtkostenersatz nicht gleich Fahrtkostenersatz?
ALG II, Fahrtkostenersatz + Anrechnung
Antworten (3)
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2Antwort von
elenoreelenore
Auf alle Fälle sind die Fahrtkosten kein anrechnungsfähiges Einkommen, damit ist der Fallmagnager im Irrtum. Die Monatskarte benötigst du, um im Sinne deines Arbeitgebers arbeitsmässig aktiv zu werden.
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2Antwort von
PeterAxtPeterAxt
Also ich glaube nicht. Ich habe bei mir im Betrieb auch zwei ALG II Mitarbeiter. Ich zahle Monatlich die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, und die werden vom Amt nicht angerechnet. Wenn du die Monatskarte aber auch Privat über den Monat benuzt, kann natürlich ein Geldwerter Vorteil entstehen. Das wäre das selbe wenn Du vom Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommst, und diesen privat nutzt. Aber das ist glaube ich eine Steuerliche Geschichte. Aber die Monatskarte erscheint doch nicht auf Deiner Lohnabrechnung, was will das Amt da machen?
Mfg.
Peter Axt
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1Antwort von
Siam1Siam1
Sehe ich auch so. Meiner Meinung darf man das nicht anrechnen.
Es sind ja keine Fahrtkosten die Du benötigt um auf die Arbeit zukommen!
Wenn der Fallmanager meint er müsste Dir das abziehen,dann lass es ihn nachvollziebar begründen.- Anschließend legt man Widerspruch ein, dabei wird dieser Bescheid dann von der Widerspruchsstelle noch einmal neu aufgerollt
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