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ALG II + BAFÖG ?

gefragt von Athloon am 05.06.2009 um 1:38 Uhr

Eine Freundin von mir fragte mich ob das stimmt. Ich weis es auch nicht und sagt ihr das ich mal online fragen kann. Sie sagte mir das sie es mal so mal so hört. Allso mal nur BAFÖG und mal mit ALG II . Aber wie sieht es wirklich aus? Sie wohnt aleine und bezieht derzeit ALG II und bekommt nach denn Ferien BAFÖG. Weis das jmd?

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BAFÖG x 881

anonym
beantwortet von JohnnyBGoode am 5. Juni 2009 15:11
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Es ist leider kompliziert. Generell gilt: Wer eine BAföG-Ausbildung macht, ist von AlgII ausgeschlossen. Ausgenommen in sog. Fällen der besonderen Härte, aber darauf kann sich kaum jemand berufen. Allein die Tatsache, dass konkret kein BAföG fließt, reicht nicht.

Es gibt aber strukturelle Ausnahmen. Zum einen bei schulischen Ausbildungen, bei denen nur der geringe Bedarf für bei den Eltern lebende angesetzt wird (ganz egal, ob wirklich bei den Eltern lebend). Dann bekommen einige Gruppen von Auszubildenden, die konkret bei den Eltern leben, vom JobCenter o. ä. etwas zu den Mietkosten dazu.

Wenn Du zu diesen Gruppen dazugehören könntest, ab zur AlgII-Behörde und beraten lassen.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 5. Juni 2009 01:44
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Wer BAföG bekommt oder beantragen kann, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2... oder wie ist Deine Frage gemeint?, weil Deine Formumulierung nicht ganz verständlich ist.

Kommentar von Platin am 5. Juni 2009 01:48

doch steht doch genau da....die freundin hört mal das sie nur bafög haben darf aber auch hört sie das sie bafög und agl 2 haben darf. man sollte mal richtig lesen und dabei verstehen und nicht zack zack

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 5. Juni 2009 03:23

Um diese Uhrzeit ist man müde,(vielleicht einen anstrengenden Tag gehabt), dafür sollte man Verständnis haben! Wer losballert bist Du. Nebenbei bemerkt, ist Deine Formulierung auch nicht gerade die Beste.

In diesem Link steht alles drin, was Du wissen möchtest über Bafög und Alg2

http://www.dgb-jugend.de/studium/deingeld/bafoeg#bafoegundalgii

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 6. Juni 2009 13:08

gute Link DH


blackbliss74
beantwortet von blackbliss74 am 5. Juni 2009 01:44
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Also, im bafög wird der lebensunterhalt auch miete mit einberechnet oder auch im alg2, aber beides kann man nicht beziehen, also wenn sie in der ausbildung ist (schulisch), dann bekommt sie bafög!! man kann aber wenns nicht reicht und keine zeit hat für einen nebenjob auch noch einen bildungskredit beantragen, ab dem 2.jahr, wo man bis zu 300,-euro extra bekommt, das muss wiederum komplett zurück gezahlt werden!


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 5. Juni 2009 01:42
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nur eine sache geht, aber bafög kann man zusammen mit wohngeld beziehen und nur in ausbildung etc. wenn du in ausbildung etc. bist darfst du kein algII beziehen, da du dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehst. hat mein mann auch grad durch. http://www.das-neue-bafoeg.de/ und wewewe.gegen-hartz.de


anonym
beantwortet von JohnnyBGoode am 5. Juni 2009 15:11
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Es ist leider kompliziert. Generell gilt: Wer eine BAföG-Ausbildung macht, ist von AlgII ausgeschlossen. Ausgenommen in sog. Fällen der besonderen Härte, aber darauf kann sich kaum jemand berufen. Allein die Tatsache, dass konkret kein BAföG fließt, reicht nicht.

Es gibt aber strukturelle Ausnahmen. Zum einen bei schulischen Ausbildungen, bei denen nur der geringe Bedarf für bei den Eltern lebende angesetzt wird (ganz egal, ob wirklich bei den Eltern lebend). Dann bekommen einige Gruppen von Auszubildenden, die konkret bei den Eltern leben, vom JobCenter o. ä. etwas zu den Mietkosten dazu.

Wenn Du zu diesen Gruppen dazugehören könntest, ab zur AlgII-Behörde und beraten lassen.

Kommentar von JohnnyBGoode am 5. Juni 2009 15:12

Dies Antwort wurde leider doppelt abgesetzt, sorry.


anonym
beantwortet von Platin am 5. Juni 2009 01:43
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dies kann sie aber auch im sgb 2 nachlesen, wie schon gesagt sie sollte damit sehr aufpassen


anonym
beantwortet von Platin am 5. Juni 2009 01:40
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man bekommt nur eine sache, wenn sie beide bezieht bekommt sie vom arbeitsamt wenn sie das nicht angegebn hat eine anzeige wegen betrug. daher sollte sie da lieber ganz schnell mit ihrem agl 2 sachbearbeiter reden.


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