2

ALG II + BAFÖG ?

Frage von Athloon Athloon

Eine Freundin von mir fragte mich ob das stimmt. Ich weis es auch nicht und sagt ihr das ich mal online fragen kann. Sie sagte mir das sie es mal so mal so hört. Allso mal nur BAFÖG und mal mit ALG II . Aber wie sieht es wirklich aus? Sie wohnt aleine und bezieht derzeit ALG II und bekommt nach denn Ferien BAFÖG. Weis das jmd?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von JohnnyBGoode JohnnyBGoode

    Es ist leider kompliziert. Generell gilt: Wer eine BAföG-Ausbildung macht, ist von AlgII ausgeschlossen. Ausgenommen in sog. Fällen der besonderen Härte, aber darauf kann sich kaum jemand berufen. Allein die Tatsache, dass konkret kein BAföG fließt, reicht nicht.

    Es gibt aber strukturelle Ausnahmen. Zum einen bei schulischen Ausbildungen, bei denen nur der geringe Bedarf für bei den Eltern lebende angesetzt wird (ganz egal, ob wirklich bei den Eltern lebend). Dann bekommen einige Gruppen von Auszubildenden, die konkret bei den Eltern leben, vom JobCenter o. ä. etwas zu den Mietkosten dazu.

    Wenn Du zu diesen Gruppen dazugehören könntest, ab zur AlgII-Behörde und beraten lassen.

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    Wer BAföG bekommt oder beantragen kann, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2... oder wie ist Deine Frage gemeint?, weil Deine Formumulierung nicht ganz verständlich ist.

    Kommentar von Platin Platin

    doch steht doch genau da....die freundin hört mal das sie nur bafög haben darf aber auch hört sie das sie bafög und agl 2 haben darf. man sollte mal richtig lesen und dabei verstehen und nicht zack zack

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Um diese Uhrzeit ist man müde,(vielleicht einen anstrengenden Tag gehabt), dafür sollte man Verständnis haben! Wer losballert bist Du. Nebenbei bemerkt, ist Deine Formulierung auch nicht gerade die Beste.

    In diesem Link steht alles drin, was Du wissen möchtest über Bafög und Alg2

    http://www.dgb-jugend.de/studium/deingeld/bafoeg#bafoegundalgii

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    gute Link DH

  • 1
    Antwort von blackbliss74 blackbliss74

    Also, im bafög wird der lebensunterhalt auch miete mit einberechnet oder auch im alg2, aber beides kann man nicht beziehen, also wenn sie in der ausbildung ist (schulisch), dann bekommt sie bafög!! man kann aber wenns nicht reicht und keine zeit hat für einen nebenjob auch noch einen bildungskredit beantragen, ab dem 2.jahr, wo man bis zu 300,-euro extra bekommt, das muss wiederum komplett zurück gezahlt werden!

  • 1
    Antwort von Denise180685 Denise180685

    nur eine sache geht, aber bafög kann man zusammen mit wohngeld beziehen und nur in ausbildung etc. wenn du in ausbildung etc. bist darfst du kein algII beziehen, da du dem arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehst. hat mein mann auch grad durch. http://www.das-neue-bafoeg.de/ und wewewe.gegen-hartz.de

  • 0
    Antwort von JohnnyBGoode JohnnyBGoode

    Es ist leider kompliziert. Generell gilt: Wer eine BAföG-Ausbildung macht, ist von AlgII ausgeschlossen. Ausgenommen in sog. Fällen der besonderen Härte, aber darauf kann sich kaum jemand berufen. Allein die Tatsache, dass konkret kein BAföG fließt, reicht nicht.

    Es gibt aber strukturelle Ausnahmen. Zum einen bei schulischen Ausbildungen, bei denen nur der geringe Bedarf für bei den Eltern lebende angesetzt wird (ganz egal, ob wirklich bei den Eltern lebend). Dann bekommen einige Gruppen von Auszubildenden, die konkret bei den Eltern leben, vom JobCenter o. ä. etwas zu den Mietkosten dazu.

    Wenn Du zu diesen Gruppen dazugehören könntest, ab zur AlgII-Behörde und beraten lassen.

    Kommentar von JohnnyBGoode JohnnyBGoode

    Dies Antwort wurde leider doppelt abgesetzt, sorry.

  • 0
    Antwort von Platin Platin

    dies kann sie aber auch im sgb 2 nachlesen, wie schon gesagt sie sollte damit sehr aufpassen

  • 0
    Antwort von Platin Platin

    man bekommt nur eine sache, wenn sie beide bezieht bekommt sie vom arbeitsamt wenn sie das nicht angegebn hat eine anzeige wegen betrug. daher sollte sie da lieber ganz schnell mit ihrem agl 2 sachbearbeiter reden.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.