hallo, kurz zur situation:
ich bin studentin und werde mir das kommende wintersemester 2011/12 als erziehungssemester freistellen lassen, da ich im nov. mein ertes kind erwarte.
momentan erhalte ich bafög, da man aber während des erziehungssemesters (wie beim urlaubssemester), nicht als voll-stundent zählt, erhält man auch kein bafög.
deshalb kümmere ich mich schon jetzt um einen ALG II antrag, damit ich ab okt. nicht mit leeren händen dastehe.
nun habe ich den antrag diese woche eingereicht und soll am freitag alle ausgefüllten unterlagen (inkl. aller anlagen) abgeben. in der eintrittsvereinbarung zum ALG II heißt es ausdrücklich, dass man werktags erreichbar sein MUSS ect. - auch nachdem der antrag bewilligt wurde. anträge urlaub oder eine andere freistellung von dieser ständigen erreichbarkeit müssen vorher beim fallbetreuer eingereicht und von diesem bewilligt werden.
mein freund möchte jetzt von samstag bis donnerstag nächster woche mit mir an die ostsee fahren, ich halte das aber für keine gute idee, da ich den entsprechenden antrag erst am freitag einreichen könnte und ich nicht finde das ein solches verhalten "hallo ich möchte geld von euch, bin aber erst mal nicht erreichbar" einen guten eindruck macht. fraglich wäre auch, ob ich diesen "urlaub" dann überhaupt zugesprochen bekommen würde. noch dazu wurde mir auf meine bitte hin zugesichtert, dass der antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird und sie sich wahrscheinlich in der nächsten woche bereits melden / melden könnten - und ich bin def. kein mensch, der urlaub über die finanzielle grundversorgung stellt.
hat da jemand erfahrung?
Ja, genauso denke ich auch... Werde den Urlaub im Zweifelsfall lieber ausfallen lassen. Denke nicht, dass ich dem für mich zuständigen Sachbearbeiter (den ich noch dazu erst am Freitag kennenlerne) gleich einen Urlaubsantrag vor den Latz knallen sollte.