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ALG II Antrag - "Angaben zu den Personen der Bedarfsgemeinschaft"

Frage von Joey67 Joey67

Guten Abend beisammen,

sitze nun gerade mit einem guten Bekannten vor dem bekannten ALG II Antrag und vor der Zeile "Angaben zu den Personen der Bedarfsgemeinschaft" Er möchte mithilfe des Antrages aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Werden also nur seine Angaben gebraucht, oder muss er die Angaben von den derzeitigen Personen machen, mit denen er derzeit noch zusammen wohnt?

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Antworten (5)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wie alt ist er denn? ist er über 25 bildet er, auch wenn er mit den eltern in einem haushalt lebt keine bg mit ihnen. wenn er unter 25 ist, bildet er eine bg mit den eltern und kann nicht einfach ausziehen. das erfordert die vorherige zustimmung der arge, diese bekommt er aber nur wenn er einen wichtigen grund für den auszug hat. zieht ein unter 25 jähriger ohne zustimmung der arge aus dem elterlichen haushalt aus übernimmt die arge keine kosten der unterkunft und heizung und er bekommt nur den verminderten regelsatz von ca. 280 euro.

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    Antwort von Heini22 Heini22

    nur seine daten, er wohnt doch dann allein

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn er unter 25 ist , bildet er qua Gesetz mit seinen Eltern ein BG; ab 25 ist er dann ggf. alleine in seiner "BG".

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    Antwort von newcomer newcomer

    bei einer Wohngemeinschaft gibt es abzüge weil ihr oder er damit Vorteile habt

    Kommentar von Joey67 Joey67

    Er möchte ja selbstständig einen Haushalt führen

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    Antwort von julie35 julie35

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    erkundigt euch da das sind Spezialisten, geht auch telefonisch

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