Guten Abend beisammen,
sitze nun gerade mit einem guten Bekannten vor dem bekannten ALG II Antrag und vor der Zeile "Angaben zu den Personen der Bedarfsgemeinschaft" Er möchte mithilfe des Antrages aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Werden also nur seine Angaben gebraucht, oder muss er die Angaben von den derzeitigen Personen machen, mit denen er derzeit noch zusammen wohnt?
Er möchte ja selbstständig einen Haushalt führen