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ALG II Anspruch? 5 Bewohner, 2 mit Einkommen, Mietfrei und Baby unterwegs

Frage von cara1002 cara1002

Hallo! Etwas kompliziert meine Frage.

Angenommen es wohnen in einem Haus (ein Haushalt) 5 Personen, eine Person ist gerinfügig beschäftigt, die andere Vollzeit mit ca. 2000 netto (Hauseigentümer)

Die anderen 3 Bewohner wohnen alle mietfrei, auch Nebenkosten müssen keine bezahlt werden, diese Personen haben auch kein Einkommen. Einer der Bewohner erwartet im Januar ein Kind, lebt momentan von ALG I, was aber im März ´10 ausläuft. Entsprechend würde auch der Krankenversicherungsschutz auslaufen.

Jetzt die Frage: Wenn die schwangere Person spätestens im März dann ALG II beantragen würde, würde sie welches bekommen? Es geht hauptsächlich um die Krankenversicherung, das ist das wichtigste!

Bei dem Antrag muss ja alles angegeben werden, wie viele Personen im Haushalt leben und mit welchem Gesamteinkommen der Haushalt auskommen muss, richtig?

Kann es dann auch sein, das die anderen 2 Personen (ohne Einkommen) ALG II zugesprochen bekommen? Und wer bekommt die Leistung, der eigentliche Antragsteller (sprich die Schwangere), der Haushalts-Eigentümer oder wird das dann entsprechend aufgeteilt?

Würde mich mal interessieren, da es in meinem Freundeskreis genau diese Situation gibt und die hier zuständige ARGE grundsätzlich sehr arbeitsfaul ist bzw. bei solch im Prinzip allgemeinen Auskünften absolut unfreundlich reagieren.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kikkerl kikkerl

    ob diese person algII kriegen würde oder nicht hängt vom Gesamtbedarf ab. In diesem Sinne werden alle Einkommen aus dem Haus abgerechnet.Ausserdem muss diese Person auch unterhalt für sich und dem zukünftigen Kind bekommen.

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    Bis auf das dann Neugeborene handelt es sich komplett um Erwachsene. Unterhalt ist doch nur wenn die "Elternteile" getrennt-lebend sind, oder? DIe Eltern wohnen zusammen, einer von den Nicht-Erwerbstätigen in dem Haushalt ist der Vater des Neugeborenen. Die Bedarfsgemeinschaft besteht dann also aus 5 Erwachsenen, einem Neugeborenen (Eltern zusammenlebend) und einem Gesamteinkommen von ca 2000 + 400EUR netto.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    dann ist echt fragwürdig und verzwickt zugleich... wieso haben die anderen kein Hartz4??? was machen sie wenn sie nicht gesetzlich krankenversichert sind??? Einfach Antrag stellen und dann schauen sie ob sie den genehmigt kriegen oder nicht.

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    Tja...was macht man ohne KV? Nicht zum Arzt gehen und verdammt viel Glück haben das bisher nix passiert ist?! Das Problem ist der Stolz bzgl. 1€-Jobs. Ich werds mal nahelegen einfach mal zum Amt zu gehen. Vielen Dank!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    jaaaa mach das dringend. das amt muss dich pflichtversichern grad als werdende mutter!!!!

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Sind es alles Erwachsene Menschen oder sind auch Kinder darunter? Das spielt auch eine Rolle. Zumindest die Schwangere sollte mal einen Antrag stellen. Es muss das gesamte Einkommen von allen angegeben werden, denn es handelt sich hier wohl um eine Bedarfsgemeinschaft. Übrigens sind die Leute vom Amt nicht immer nur unhöflich/unfreundlich, sondern teilweise sehr genervt, da sie solche oder ähnliche Fragen sehr oft gestellt bekommen. Die können das auch nicht ohne genauere Daten beantworten.

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    Antwort von eddali eddali

    Man, das ist ja verwirrend. Ich würde auf jeden Fall beim Amt dieses Problem vortragen. Wieso haben die anderen 2 das nicht schon längst beantragt....

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