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ALG II / Hartz IV

Frage von user1209 user1209

"Der Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende steigt ab dem 1. Januar 2011 auf 364 Euro."

Ich wohne zusammen mit meiner Schwester bei meinem Vater. Da ich demnächst die Schule beende und noch nichts festes habe, wollte ich mich Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld II beantragen.

Gibt es einen Mindestbetrag für Personen oder ist die Höhe des Geldes abhängig je nach dem weil ich noch keine eigene Wohnung habe und in dem Sinne keine Miete zahlen muss?

Ich habe weder Kinder noch sonst was. Ich beziehe nur Halbwaisenrente weil meine Mutter gestorben ist.

Bafög bekam ich auch nicht, da mein Vater zu viel verdient. Doch beim ALG II soll das ja angeblich unabhängig von den Eltern sein?!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Doch beim ALG II soll das ja angeblich unabhängig von den Eltern sein?!

    Das hängt in deiner Situation - wohnen beim Vater - von deinem Alter ab. Unter 25 bildest du mit deinem Vater und deiner Schwester (sofern auch sie U25 ist) eine Bedarfsgemeinschaft, in der sowohl das Einkommen deines Vaters, als auch deine Halbwaisenrente (und ggf. weiteres Einkommen) berücksichtigt wird.

    Bist du über 25, bildest du eine eigene BG im Haushalt deines Vaters mit eigenem vollen Leistungsanspruch (voller Regelsatz + kopfanteilige Miete), wobei du in dem Fall explizit der Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II widersprechen solltest, wenn dein Vater keinen tatsächlichen Unterhalt leistet ;).

    Bist du U25 und hast einen eigenen Haushalt, würdest du selbstredend einen eigenen Anspruch haben; immer daran denken: bist du über 18, braucht dein Vater dich nicht mehr bei sich wohnen zu lassen und kann dich der Wohnung verweisen (Stichwort: Härtefall ^^) ^^

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    Antwort von Goldfasan Goldfasan

    ihr bekommt kein alg2, du bist bedarfsgemeinschaft mit deinem vater.......denke ich mir mal jetzt so, ansonsten mehr infos pls

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn du unter 25 bist bildest du mit deinem vater und deiner schwester eine bedarfsgemeinschaft. in einer bedarfsgemeinschaft wird der gesammtbedarf aller ermittelt und das einkommen abzüglich freibeträge angerechnet. der freibetrag wird aus dem brutto errechnet (100 euro grundfreibetrag, 100-1000 euro 20%, 1000-1500 euro 10%) und vom netto abgezogen = anrechenfähiges einkommen. halbwaisenrente und kindergeld werden komplett angerechnet... hier gibt es max. einen freibetrag in höhe von 30 euro wenn du über 18 bist. bist du bereits über 25 bildest du deine eigene bg und das einkommen deines vaters darf nicht angerechnet werden.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du bei deinem Vater lebst, ist er auch für deinen Unterhalt verantwortlich bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Da er zu viel verdient, wirst du auch kein AlG 2 bekommen. Selbst wenn, würde deine Halbwaisenrente und das Kindergeld dagegen gerechnet.

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    Antwort von kjl2005 kjl2005

    Ich denke mal du wirst kein Hartz 4 bekommen, da dein Vater zu viel verdient und er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Und wie kommst du darauf dass ALG II unabhängig von den Eltern ist. Du bist noch unter 25 und laut Amt sind deine Eltern oder in deinem Fall dein Vater für dich zuständig.

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