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ALG II - Umziehen ohne fianzielle Hilfe vom Amt

Frage von justme09 justme09

Hallo.

Mal angenommen ich will unbedingt umziehen und möchte dafür keine finanzielle Hilfe vom Amt. Wie gehe ich dann trotzdem vor?

Ich kann ja nicht heute zum Amt gehen und sagen "Ich ziehe in 4 Wochen um!" oder doch? Müßen sie, auch wenn ich gar kein Geld für den Umzug vom Jobcenter will trotzdem etwas prüfen oder können sie mir den Umzug sogar verweigern?

Man hat doch das Recht umzuziehen, oder nicht?`Man müßte dann eben in der neuen Stadt sich für ALG II anmelden, den aktuellen Bescheid wielange das alte ALG II gilt mitnehmen...Oder muss man sich vom jetzigen Amt irgendwie "abmelden"??

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Antworten (4)

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    Antwort von justme09 justme09

    Hallo

    Okay also umziehen darf ich schon wohin ich will! Wäre es in der selben stadt dann nur so teuer/groß wie die wohnung die man bisher hatte? oder kann sie ruhig wenn sie jetzt 30m² ist auch 40m² haben und bisschen teurer sein? Denke die m² machen nix aus, ist ja im rahmen...aber die höhere miete übernehmen sie dann nicht!

    bei mir ist es aber eh eine neue stadt in die ich ziehe, wohnugnsgröße kein thema...miete müßte ich dann auch so viel wie hier oder darf in einer neuen stadt die wohnung wieder soviel kosten wie es eben im rahmen des mietspiegels ist? also was einem offiziell zusteht!

    gut also ich müßte dann so oder so zum amt, auch wenn ich kein geld für umzug will, da es ja neue stadt ist. melden die mich dann hier sozusagen ab? in der neuen stadt müßte ich glaube ich wieder ganz neu einen hauptantrag ausfüllen, auch wenn hier meine bewilligung noch paar monate gehen würde, richtig? man fängt dort fast wieder bei 0 an!

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    Antwort von Larah10 Larah10
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    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Wenn die Wohnung so ist wie deine alte Wohnung, also nicht ein Zimmer mehr und größer als sie sein dürfte, dann kannst du das machen. Ich würde die ARGE aber auf jeden Fall über die Fakten und die Wohnung informieren, bevor du den Umzug startest. Auch wenn du kein Geld für den Umzug willst solltest du das machen. Zwingend notwendig ist es, wenn du in eine andere Stadt ziehst wo eine andere ARGE zuständig ist. Also einfach umziehen ist einfach nicht, wenn man vom Staat lebt.

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    Antwort von Kandar Kandar

    Wenn die neue Wohnung entsprechend ist hat das Amt bestimmt nichts dagegen. Da Heißt wenn du anleine bist und in eine drei Raum Wohnung ziehen möchtest sagt dir dass Amt eh gleich das die kosten nicht übernommen werden. Kosten für Miete meine ich dabei. Aber sonst hast du das Recht deinen Wohnort selber zu bestimmen.

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