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ALG II - Elernunterhalt wie lange ?

Frage von Wickie05 Wickie05

Hallo, Bekannte von mir stehen kurz davor ALG II (Hartz IV) beantragen zu müssen, da der ALG I-Anspruch demnächst ausläuft. Sie sind verheiratet, haben ein Kind von 2 Jahren und sind 31 Jahre alt (Ehemann, ALG I-Bezieher) sowie 26 Jahre alt (Ehefrau mit 400 €-Job - Ausbildung als Arzthelferin abgeschlossen, jedoch langfristig erkrankt). Die Eltern der 26-jährigen Frau verdienen nicht schlecht. Sind diese vor Entstehung eines ALG II-Anspruches unterhaltspflichtig bzw. müssen vorhandenes Grundvermögen veräußern bzw. beleihen ?

Danke für Infos

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Grundsätzlich sind sich Verwandte in gerader Linie ein Leben lang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Also Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel usw. (Geschwister, Tanten, Schwäger, Schwiegereltern usw. nicht, weil keine gerade Linie bzw. nicht verwandt).

    Diese (Unterhalts-)Pflicht ist aber eingeschränkt, wenn wer erwerbsfähig ist und zwischen 18 und Rentenalter steht. Dann dominiert dessen "Erwerbsobliegenheit", also Maloche für Geld geht vor. Findet er keine Arbeit, gibt es ALG I oder ALG II, das geht dann auch vor Unterhalt - zumindest ab 25 Jahren.

    Ausnahme 1: Das Kind macht eine Erstausbildung. Dann ist wieder Unterhalt fällig, zumindest von den Eltern(teilen), die dazu finanziell in der Lage sind.

    Ausnahme 2: Der Verwandte verliert seine Erwerbsfähigkeit (oder hatte sie nie). Dann sind dessen Verwandte wieder vorrangig unterhaltspflichtig.

    (Ausnahme von Ausnahme 2: Bei reiner Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsunfähigkeit müssen Verwandte nur Unterhalt zahlen, wenn sie über 100.000,- im Jahr verdienen; bei reiner Grundsicherung im Alter auch. Kommen dann noch Pflegekosten dazu, kommt wieder die Unterhaltspflicht zum tragen, falls die Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten übernehmen kann.)

    Insofern ist im vorliegenden Beispiel kein Unterhalt zu haben von den Verwandten. Anders kann es aussehen, wenn das ALG II flach fällt, weil man für erwerbsunfähig erklärt wird, was wegen längerer Krankheit schon mal passieren kann.

    Und nach Absatz 4 in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html kann das auch passieren, wenn man voraussichtlich für länger als sechs Monate in eine Klinik muss.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Soweit ich informiert bin, sind die Eltern der Ehefrau außen vor, da sie eine eigene Familie hat und somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit dem Ehemann bildet. Aber sicher können das hier bei GF Fachleute besser beantworten.

    Kommentar von MarieTigger MarieTiggerMarieTigger

    Das stimmt so!

    Kommentar von huegelchen huegelchenhuegelchen

    Danke, Marie.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sind diese vor Entstehung eines ALG II-Anspruches unterhaltspflichtig bzw. müssen vorhandenes Grundvermögen veräußern bzw. beleihen ?

    Nein!
    Der Bezug von Alg2 - also einer SGB II-Leistung - begründet keine Unterhaltspflich nach BGB-Recht.

    Unterhalts-Anspruch könnte allenfalls bestehen, wenn sie Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhielte.

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    Antwort von MarieTigger MarieTigger

    Soweit ich weiß, sind die Eltern nicht mehr im der Pflicht, da die Tochter ein Kind hat. Genauso verhält es sich, wenn die Tochter bzw. das Kind verheiratet ist. PS irgendwann muß ja auch mal Schluß sein!

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