Hallo,
ich habe bei einer bekannten gewohnt bis ich in meine eigene wohnung ziehen konnte, war dort auch gemeldet...sie bezieht ALG II
Nun hat mich mein Freund sitzen gelassen und ich kann die kosten alleine nicht tragen, für unsere Wohnung...müsste theoretisch zum amt gehen und schauen was ich an zuschlägen bekommen könnte..
Nun mischt sich aber meine bekannte ein und sagt mir das ich nicht zum amt gehen kann, weil sie mich nicht angemeldet hätte damals und die dort beim amt nachfragen wo ich vorher gewohnt hätte und sie somit einen auf den sack bekommen könnte .
Stimmt das? ich war ein Jahr dort und ich kenne mich mit solchen Sozialdingern nicht aus...war auf sowas noch nie angewiesen und sie wusste es ja anscheinend...trifft mich nun mit die schuld?
Was soll ich denn nun machen...ich darf nicht zum amt gehen weil sie dann einen "drauf" bekommt,laut ihrer aussage..nur interessieren tut sie das dann auch nicht wie ich meine kosten dann trage..hauptsache sie kommt fein raus.
Dazu muss ich sagen lebt ihr freund mit in ihrer wohnung und das schon seid 5 jahren und er ist nicht beim amt angegeben...und sie bezieht weiterhin alle bezüge und er geht arbeiten (hat sogar 2 jobs)
Was soll ich nur machen?
Naja ... zumindest bei U25-Jährigen kommt diese Frage regelmäßig auf den Tisch ...
Guck.. das wusste ich gar nicht . Bei der Antragstellung wird in der Anlage KDU ja nur nach der aktuellen Anschrift und den aktuellen Kosten gefragt, u. auch im Hauptantrag und in der UH4 muss nichts wg. vorherigem Wohnsitz eingetragen werden. Aber jetzt, wo du's sagst... Stimmt - und macht wohl auch Sinn, dass die SB mündlich nachhaken, ob der u25 Jährige einfach so, ohne Rauswurf/ Härtefallgrund eine eigene Wohnung genommen und sich dadurch selber vorsätzlich "hilfebedürftig gemacht" hat . (Darum geht's ja vermutlich, oder ?) Danke ;)