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ALG I und Grundsicherung

Frage von Humpelstilzchen Humpelstilzchen

aufgrund einer langwierigen Erkrankung bin ich mit 56 Jahren nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Ich bin offiziell noch beschäftigt, nicht gekündigt. Ich habe die Absicht, EU.-Rente zu beantragen; die Krankenkasse verlangte einen Rehaantrag, den ich dann auch gestellt habe und der nun bei der Rentenversicherung liegt und auf eine Entscheidung wartet. Erst nach dieser Entscheidung wurde mir geraten, Rentenantrag zu stellen.

Mittlerweile bin ich vom Bezug von Krankengeld ausgesteuert. Deshalb bekomme ich demnächst ALG I in Höhe von 817,00 Euro monatlich, da auch der medizinische Dienst des Arbeisamtes der Meinung ist, dass ich dauerhaft nicht arbeitsfähig bin.

Ich lebe in einer barrierefreien Wohnung, die ich aufgrund meiner Behinderung auch brauche, zumal ich ein E-Mobil für größere Strecken benutzen muss. Nun habe ich eine Betriebskostenabrechnung erhalten mit einer Nachzahlung von über 450 Euro.

Gibt es unter euch Erfahrungen bzw. ähnliche Fälle? Wenn ich diese Nachzahlung selbst bezahlen muss, kann ich kaum mehr essen, da es nicht reicht. Wohngeld bekomme ich wohl deshalb nicht, weil ich unter 376 Euro monatlich zum leben habe. Das wäre dann zuwenig für Wohngeld, so paradox mir das erscheint.

Eine Nachbarin bekommt bereits EU-Rente und Grundsicherung. Bei ihr werden diese Kosten übernommen. Hilflos und wütend komme ich mir gerade vor, ......trotz 80%iger Schwerbehinderung habe ich bis zu meinem Herzinfarkt immer gearbeitet und nun weiß ich nicht so recht weiter.

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Antworten (3)

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    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Ich bin jetzt kein Experte. Aber hast Du schon mal Wohngeld beantragt? Solange Du ALG 1 beziehst, kannst Du auch Wohngeld beantragen. Wie hier die Kriterien und Höchstgrenzen sind, weiß ich nicht aber Versuch macht klug. Wenn Du die 450 Eure nicht auf einmal bezahlen kannst, kannst Du einen einmaligen Kredit bei der Arge stellen. Dieser wird Dir zinsfrei gestellt. Du musst nur Deine Bedürfigkeit nachweisen. Meine Mutter hatte Schwerbehinderten Rente + Unterhalt von meinem Vater erhalten, lag also über diesen Satz, und hat das Darlehen trotzdem bekommen. Ich wünsche Dir viel Erfolg, und das andere User hier bei GF Dir besser helfen können als ich.

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    Antwort von Katrin19 Katrin19

    Zusätzlich ALG II als Ergänzung beantragen beim Jobcenter.

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    Antwort von Claud18 Claud18

    Stelle schnellstens beim JobCenter einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung. Dafür gibt es spezielle Formulare, und wenn du Glück hast, wird die Nachzahlung von dort übernommen, evtl. auch zum Teil. Aber ohne Antrag läuft da nichts. Und bei Ablehnung kannst du noch Widerspruch einlegen.

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