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Alg I und Flohmarktverkauf

Frage von hannabr hannabr

Hallo!

Ich hätte da mal eine wichtige Frage:

Ich bekomme seit kurzem Arbeitslosengeld I und hatte mir überlegt, dass ich auf dem Flohmarkt alten Kram von mir verkaufen könnte. Wenn ich also etwas einnehme (abzüglich Standmiete), muss ich die Summe doch der Arbeitsagentur melden, oder? Zählt doch als Einkünfte, nicht?!

Würde mich über kompetenten Rat freuen, weil ich keinen Ärger bekommen möchte!!! Und bitte keine Tipps, wie: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" Das hilft mir nicht wirklich weiter.^^

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Antworten (3)

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    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Alg 1 ist eine Versicherungsleistung, da mußt Du doch keine Einnahmen melden...

    Kommentar von hannabr hannabrhannabr

    Wenn ich aber nen Minijob nebenbei mache, muss ich das melden und das sind ja Einnahmen.

    Hätte ja sein können, dass ich den Flohmarktverkauf, also die Summe der Einnahmen, melden muss.

    Kommentar von wesermensch wesermenschwesermensch

    natürlich müssen Nebeneinkünfte gemeldet werden, wenn er es nicht macht, macht er sich strafber.

    Kommentar von gesperrter2011 gesperrter2011gesperrter2011

    Stimmt :-((

    Sorry dafür das ich meine vorlaute Klappe nicht gehalten hab :-(

    Der im Rahmen der Nebenbeschäftigung erzielte Nebenverdienst ist bis zu einer Höhe von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen. Die Höhe der Arbeitslosengeld-Leistung vermindert sich folglich um den anzurechnenden Einkommensanteil.

    Quelle : http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html

  • 0
    Antwort von wesermensch wesermensch

    Strenggenommen musst du es als Nebeneinkommen bei der Agentur für Arbeit melden. Die wird damit auch keine Probleme haben, solange du unter 15 Stunden in der Woche und unter 165€ (zzg. Werbungskosten, wie Standmiete etc.) verdienst. Wenn du mehr verdienst, wird es an dein Alg angerechnet, heißt im Prinzip wird von der Agentur einbehalten. Aber keiner wird auf dem Flohmarkt kontrolieren, deswegen brauchst du es auch nicht melden :)

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    Antwort von MiaWallace85 MiaWallace85

    Das musst du nicht melden. Eine Einnahme aus einem Nebenverdienst (also Job) aber natürlich schon.

    Bei AlgII kann es da schon wieder anders aussehen.

    Kommentar von wesermensch wesermenschwesermensch

    doch streng genommen muss er es auch melden.

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