Hallo!
Ich hätte da mal eine wichtige Frage:
Ich bekomme seit kurzem Arbeitslosengeld I und hatte mir überlegt, dass ich auf dem Flohmarkt alten Kram von mir verkaufen könnte. Wenn ich also etwas einnehme (abzüglich Standmiete), muss ich die Summe doch der Arbeitsagentur melden, oder? Zählt doch als Einkünfte, nicht?!
Würde mich über kompetenten Rat freuen, weil ich keinen Ärger bekommen möchte!!! Und bitte keine Tipps, wie: "Wo kein Kläger, da kein Richter!" Das hilft mir nicht wirklich weiter.^^
Wenn ich aber nen Minijob nebenbei mache, muss ich das melden und das sind ja Einnahmen.
Hätte ja sein können, dass ich den Flohmarktverkauf, also die Summe der Einnahmen, melden muss.
natürlich müssen Nebeneinkünfte gemeldet werden, wenn er es nicht macht, macht er sich strafber.
Stimmt :-((
Sorry dafür das ich meine vorlaute Klappe nicht gehalten hab :-(
Der im Rahmen der Nebenbeschäftigung erzielte Nebenverdienst ist bis zu einer Höhe von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen. Die Höhe der Arbeitslosengeld-Leistung vermindert sich folglich um den anzurechnenden Einkommensanteil.
Quelle : http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html