Hallo, bin Berlinerin, beziehe ALG I, aber nur für 2 Monate, weil ich dann eine neue Festanstellung beginne. Wenn ich diese zwei Monate in den USA bei meinem Freund verbringe und einfach mich bei der Arbeitsagentur nicht abmelde, welche schlimmsten Folgen könnte das haben? Die Briefe mit Terminen (falls welche kommen) würden einfach in meiner WG unbeantwortet liegen. Was würde passieren? Droht im schlimmsten Fall die Rückzahlung bezogener Leistung oder noch zusätzlich ein Bußgeld? Weiß wer, wie hoch? Danke! Jenny
ALG I Ortsabwesenheit / Strafe?
Antworten (3)
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Das ist dann von vorne herein Betrug. Wenn du der Arbeitsagentur nicht zur Verfügung stehst, ist es Missbrauch einer sozialen Leistung.
Das Strafmaßß kannst du unter "Betrug" googlen
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mauwilein1984mauwilein1984
nein du kannst dein geld das du bekommst blos gesperrt bekommen zum teil....oder eingestellt bis das du dich meldest.. dies gilt aber auch wenn du wieder mal alg1 benötigst in nem gewissen zeitraum....
aber ansonsten nix! alles komplett streichen geht auch nicht....
bußgeld erst rehct nicht! Falls du einen brief bekommst dann sollte ein mitbewohner dir das mitteilen und du einfach verlegen wegen krankheit oder reich urlaub ein vorher.... aber 2 monate is ja nich drin:)
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FL1991FL1991
Denke mal die Rückzahlung der bezogenen Leistungen... Sprech doch einfach mal mit deinem Ansprechpartner am Arbeitsamt...
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mauwilein1984mauwilein1984 nein die stehn ihr ja zu...
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DerHansDerHans Dieser "Urlaub" steht jemandem evtl. bei längerer Arbeitslosigkeit zu. Auf keinen Fall kann man sich arbeitslos melden und zwei Monate in die USA reisen. Es wäre auch ohne weiteres möglich, dass man einen Einblick in den Reisepass haben will. Das ist schlicht und einfach BETRUG
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Danke für eure schnellen Antworten!!! Auf der Website der Arbeitsagentur steht halt:
"Sollten Sie falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich beziehungsweise überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern Sie setzen sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus."
Leistungen zurückzahlen, wenn ich einfach unangemeldet in die USA reise und länger als 21 Tage (so viel "Urlaub" darf man glaub ich nehmen) ortsabwesend bin und es auffliegt, würde ich ja machen, aber ich hab null Bock auf ein Strafverfahren...oder zusätzliche Strafen...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25644/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Rechte-Pflichten/Rechte-Pflichten-Nav.html
nunja, ein strafverfahren kommt selten und wieso solltest du einen termin bekommen wenn du doch arbeit hast danaach... klär das einfach vorher ab! oder mach DU einen termin für die woche nachdem du heim kommst um arbeitsbescheinigungen oder so abzugeben!
aber generell passiert so oder so nicht viel.. da is es auch teils egal was wo steht es kommt auf deinen berater an
Die 21 Tage "Ortsabwesenheit" sind unmittelbar vor der Abreise genehmigen zu lassen. Außerdem muss man sich am 22. Tag** persönlich**** zurück melden. Von Urlaub ist keine Rede. Mit einer Eintragung im **Strafregister wegen Betruges**** ist das zukünftige Arbeitsleben doch RELATIV EINGESCHRÄNKT: