Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld Antrag auf Seite 2 Punkt 4.
Dort steht:
"Ich habe noch (eine) andere Leistung(en) bezogen, beantragt oder beziehe sie bereits (siehe Erläuterung zum Antrag.)"
Nun steht im Merkblatt das ALGII eine "unschädliche Leistung" ist und sich nicht auf den Bezug auswirkt. Da ich vorher ALGII bezogen habe, bis zum 11.01. und mir dann erst gesagt worden ist das ich ja Anspruch auf ALGI hätte frage ich mich ob ich den ALGII bezug überhaupt dort Eintragen muss. Ist dieser Relevant wenn ich bei der Agentur für Arbeit ALGI Beantrage da diese sowieso auf alle Daten zugreifen können?
Zusätzlich stellt sich mir die Frage ob das ALG1 nun sofort mit meinem ALG2 bezug verrechnet wird da ich den ALG2 bezug NICHT vorschussweise bekommen habe.
Im Anhang befindet sich noch der Auszug aus dem Merkblatt.
das war auch einer meiner fragen, ob es überhaupt relevant ist nachweise über diese zeit mitzunehmen da sie diese ja eh einsehen können.
Ja, nimm das mit! Also das Schreiben, wo steht, dass Du ALG beziehen sollst. Der Beschluss usw ...
ich hab keinen beschluss. ich bin umgezogen, wollte in der neuen stadt alg ii weiter beantragen und dann wurde mir gesagt das ich alg 1 bentragen kann und wurde dann auch dort hingeschickt.
Wenn Du ALG2 bezogen hast, dann hast Du auch einen Beschluss. Du musst doch etwas von dort haben. "Leistung eingestellt" ... irgendwas. Warum sollst Du plötzlich zum Arbeitsamt? Hast Du gearbeitet inzwischen? Normal beantragt man den Umzug und dann läuft alles.