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ALG I Antrag (Blatt 2 Punkt 4)

Frage von hrrmnn hrrmnn

Hallo,

ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld Antrag auf Seite 2 Punkt 4.

Dort steht:

"Ich habe noch (eine) andere Leistung(en) bezogen, beantragt oder beziehe sie bereits (siehe Erläuterung zum Antrag.)"

Nun steht im Merkblatt das ALGII eine "unschädliche Leistung" ist und sich nicht auf den Bezug auswirkt. Da ich vorher ALGII bezogen habe, bis zum 11.01. und mir dann erst gesagt worden ist das ich ja Anspruch auf ALGI hätte frage ich mich ob ich den ALGII bezug überhaupt dort Eintragen muss. Ist dieser Relevant wenn ich bei der Agentur für Arbeit ALGI Beantrage da diese sowieso auf alle Daten zugreifen können?

Zusätzlich stellt sich mir die Frage ob das ALG1 nun sofort mit meinem ALG2 bezug verrechnet wird da ich den ALG2 bezug NICHT vorschussweise bekommen habe.

Im Anhang befindet sich noch der Auszug aus dem Merkblatt.

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Angeben musst du es, da eben kein gemeinsamer Datenzugriff sichergestellt ist.
    Ansonsten: warte ab, wie das mit den Erstattungsansprüchen und der Anrechnung läuf, bzw. frage vor Ort nach.

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    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Lass es frei, Du gibst den Antrag doch persönlich ab. Die Unterlagen von Deinem ALG2 musst Du ja auch mitnehmen.

    Kommentar von hrrmnn hrrmnn

    das war auch einer meiner fragen, ob es überhaupt relevant ist nachweise über diese zeit mitzunehmen da sie diese ja eh einsehen können.

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Ja, nimm das mit! Also das Schreiben, wo steht, dass Du ALG beziehen sollst. Der Beschluss usw ...

    Kommentar von hrrmnn hrrmnn

    ich hab keinen beschluss. ich bin umgezogen, wollte in der neuen stadt alg ii weiter beantragen und dann wurde mir gesagt das ich alg 1 bentragen kann und wurde dann auch dort hingeschickt.

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Wenn Du ALG2 bezogen hast, dann hast Du auch einen Beschluss. Du musst doch etwas von dort haben. "Leistung eingestellt" ... irgendwas. Warum sollst Du plötzlich zum Arbeitsamt? Hast Du gearbeitet inzwischen? Normal beantragt man den Umzug und dann läuft alles.

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