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ALG I + ALG II "Leistungsmix" Staatlich Pfändbar?

Frage von Vonnebenan Vonnebenan

Folgende Situation:

Abgeschlossene Ausbildung ohne Übernahme. Er/Sie stellt einen Antrag auf ALG I bekommt dieses auch zugesprochen. Da es sich nach dem Ausbildungsgehalt bemisst liegt der Betrag aber deutlich unter der Grundsicherung zum Lebensunterhalt, sodas aufstockend ALG II beantragt wird. Ist dieser "Leistungsmix" nun Staatlich Pfändbar?

Im voraus vielen Dank für die Antworten

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Antworten (5)

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Sogar ALG-2 ist pfändbar, in dem Umfang wie spätestens nach dem 14. des Monats noch Geld auf dem Girokonto übrig sein sollte. Im Zweifelsfall geht die Pfändung schon nach der ersten Woche los.

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    Antwort von drewerdrewer drewerdrewer

    pfändbar sind sozialleistungen bis zu einer bestimmten höhe sowieso nicht..rente und kindergeld gehören auch dazu.. wenn du das geld auf deinem konto hast,msolltest du innerhalb 7 werktage das geld abheben sonst wirds gepfändet..

    Kommentar von wasserschlange wasserschlangewasserschlange

    So stimmt die Antwort mit sicherheit nicht.

    Sozialleistungen sind genauso pfändbar wie jedes andere einkommen. Der unterschied ist nur, dass innerhalb von 7 Tagen nach eingang der Sozialleistungen auf dem Konto diese frei zur Verfügung stehen. Nach Ablauf dieser Frist kann genauso gepfändet werden.

    Schutz bieter nur das ab 1.7.2010 für jeden einrichtbare Pfändungsschutkonto

    Kommentar von drewerdrewer drewerdrewerdrewerdrewer

    und was habe ich gesagt?so ziemlich das gleiche findest du nicht auch????????

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    Antwort von Champ1949 Champ1949

    Jedes Einkommen ist grundsätzlich nicht pfändbar, solange es nicht die Grenzen der sog. Düsseldorfer-Tabelle übersteigt. Ausnahme: Unterhaltsleistungen an Ehefrau/Partnerin/leibliche Kinder: dann gelten niedrigere Grenzen. (Die Werte der Düsseldorfer-Tabelle kann man im Internet nachschauen.) Man sollte in jedem Fall einen Antrag bei Gericht stellen, damit das Geld länger als die 7 Tage auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt ist.

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    Antwort von Vonnebenan Vonnebenan

    Aber wenn es sich doch um das Existenzminimum handelt???

    Kommentar von Vonnebenan Vonnebenan

    Bzw. wie sehen die Gesetzlichen Grundlagen dazu aus?

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Grundsätzlich ja. Interessant wären die Gründe, die zur staatlichen ?? Pfändung führen...

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