Folgende Situation:
Abgeschlossene Ausbildung ohne Übernahme. Er/Sie stellt einen Antrag auf ALG I bekommt dieses auch zugesprochen. Da es sich nach dem Ausbildungsgehalt bemisst liegt der Betrag aber deutlich unter der Grundsicherung zum Lebensunterhalt, sodas aufstockend ALG II beantragt wird. Ist dieser "Leistungsmix" nun Staatlich Pfändbar?
Im voraus vielen Dank für die Antworten
So stimmt die Antwort mit sicherheit nicht.
Sozialleistungen sind genauso pfändbar wie jedes andere einkommen. Der unterschied ist nur, dass innerhalb von 7 Tagen nach eingang der Sozialleistungen auf dem Konto diese frei zur Verfügung stehen. Nach Ablauf dieser Frist kann genauso gepfändet werden.
Schutz bieter nur das ab 1.7.2010 für jeden einrichtbare Pfändungsschutkonto
und was habe ich gesagt?so ziemlich das gleiche findest du nicht auch????????