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ALG I und Aussteuerung

Frage von Balu55 Balu55

ALG I Anspruch nach Aussteuerung

Hallo, bin neu hier, zuerst die Fakten: Bin seit 03.03.2010 krank, während der Krankheit gekündigt zum 30.06.2010, beziehe noch bis 31.08.11 Krankengeld und werde dann ausgesteuert. März/April diesen Jahres war ich zur ambulanten REHA und AU entlassen. ( Bericht: Letzte berufl. Tätigkeit nur noch 3-unter 6 Std, aber vollschichtige Leistungsfähigkeit für leichte körperliche Arbeiten überwiegend sitzend, zeitweise stehend und gehend). Habe dann im Juli 2011 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Muss jetzt zur BA um ALG I zu beantragen, obwohl ich weiter Au bin. Es gibt aus meiner Sicht unterschiedliche Aussagen bezgl. des § 125, auch soll es aktuell Änderungen gegeben haben. Bin jetzt verunsichert, weil manche sagen, du bekommst, wenn du weiter krank bist, kein ALG I, andere reden von Nahtlosigkeit, solange bis es eine Entscheidung der DRV gibt. Bin übrigens Geburtsjahrgang 1956 (Berufsschutz??) Wer kann mir schnell Hilfe geben?

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Antworten (1)

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    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Hallo guten morgen, du bekommst bis zum Entscheid wegen Erwerbsminderungsrente von der BA Arbeitslosengeld. Wenn du da noch weiterhin AU bist, wirst du auch nicht von dort vermittelt. Es kann nur sein, dass du zur Beratung eingeladen wirst. Normalerweise fällst du auch unter Vertrauensschutz, da du nicht nach 1966? geboren bist. Aber warte erst mal ab bis du ALG beantragt hast. Sie werden mit dir jetzt schon alles besprechen. Viel Glück und toi toi toi

    Kommentar von Balu55 Balu55

    Vielen Dank für die schnelle Antwort EvaUwe. Ich hoffe, es stimmt so. Dann hat´s ja wohl keine Änderungen beim § 125 in diesem Jahr gegeben. Muss ich dann wohl eine falsche Info bekommen haben.

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