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ALG I + ALGII Lohnsteuererstattung

Frage von Ithome Ithome

Laut Zuflußprinzip Monat ? oder anteilig ???

Kann die Steuererstattung voll oder teilweise angerechnet werden. ???

ALG I erfolgt bis 23.01.2012

ALG II ab 24.01.2012 wurde zu diesem Termin beantragt.

Steuererstattung auf Konto erfolgte am 13.01.2012.

Kann mir jemand weiterhelfen wie ich das eventuell bewerten bzw. berechnen kann.

Für Urteile, Tips, Infos und Hilfen herzlichen Dank.

mfg

Ithome

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Antworten (8)

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du deine Steuererstattung bereits vor dem Bezug von AlG 2 auf dem Konto hast, ist das Vermögen. Das wird ja nicht so ein Reisenbatzen sein. (Freibetrag mind. 3.100 €) Erst bei Bezug von AlG 2 musst du sämtliche Einnahmen verrechnen lassen. Diese Einmalzahlung würde dann auf die nächsten 6 Monate verrechnet.

    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Sehr interessant !

    kann ich das irgendwo nachlesen. Fall liegt so ähnlich wie du schreibst.

    Bei Abgabe Antrag ALG II am 30.12.2011 wurde mir gesagt gilt dann ab 01. 01.2012.

    Von mir wurde aber verlangt, da ich noch Bewerbungen offen hätte, Antrag ab 24.01.2012.

    Der Hinweis das es dann bis zur ersten Zahlung länger dauern könnte, wurde von mir dahin gehend beantwortet das dies keine Rolle Spiele.

    Frage deshalb nach, da lt. meiner Recherchen der Termin der Antragsstellung für Zuflußprinzip immer genannt wird, obwohl Bezug bzw. Leistungen von ALG II erst ab 24.01.2012 gewährt würde.

    mfg

    Ithome

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ich glaube kaum dass du deine Steuerrückerstattung 2011 bereits im Januar bekommst. Die Finanzämter sprechen doch davon, dass die ersten Erstattungen nicht vor April erwartet werden können. Die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte hat sich ja verzögert

    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Hallo,

    danke für die Rückantwort.

    Aber hier handelt es sich um Rückerstatattungen von Steuern 2007-2010. Habe ich Rückwirkend (4 Jahre) im Oktober 2010 eingereicht.

    Erstattung erfolgte diesen Monat.

    mfg

    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Sorry vertippt,

    Rückwirkend (4 Jahre) im Oktober 2011 !!! eingereicht.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Vollkommen unnachvollziehbare Terminierungen.

    Der am 24.01 gestellt Antrag wirkt auf den 01.01. zurück (§ 37 Abs. 2 SGB II). Eine Ausnahme könnte allenfalls dann vorliegen, wenn vorher ein expliziter Ausschlussgrund des § 7 SGB II vorläge oder bei "Rechtskreiswechselern" (Alg1 zu Alg2). Offene Bewerbungen sind nun ganz sicher kein solcher Ausschlussgrund.

    Damit wirkt dein Antrag vom 24.01 in der Tat auf den 01.01. zurück mit der Folge, dass auch das Einkommen, das ab 01.01. auf deinem Konto gelandet ist, aus dein Alg2 angerechnet werden darf.

    M.E. wirst du um die Anrechnung der Steuererstattung als einmaliges Einkommen nicht drum herum kommen.

    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Hallo,

    habe ich vielleicht nicht alles richtig dargestellt. Aber siehe oben Rückerstattung ist für die Jahre 2007-2010.

    Das mit den 6 Monaten habe ich auch schon gelesen, trotzdem Danke.

    Hoffe das der bittere Kelch ALG II an mir noch vorbei geht.

    Heute ist ein völlig verrückter Tag, 1 Zusage neue Stelle bei Förderung und 2 Vorstellungstermine erhalten.

    Wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zu letzt.

    Danke für deine Infos.

    mfg

    Kommentar von Ithome IthomeIthome

    Zur Info:

    Sorry habe ich noch vergeßen.

    Vorab erfolgte der ALG II - Antrag am 30.12.2011, mit dem Hinweis beim Jobcenter - "Berater" das ich dies erst ab 24.01.2012 wünsche.

    Habe ich deshalb gesagt, weil ich keinerlei Infos oder Fristen gefunden habe, wann ich dazu verpflichtet bin Antrag auf ALG II zu stellen.

    (Ist mir nähmlich egal ob dann Rückwirkend die Zahlung ab 24.01.2012 erfolgt)

    Muss halt dann zwischenzeitlich an die Ersparnisse ran.

    mfg

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Auf welchem Steuerbemessungszeitraum sich Rückerstattung bezieht, spielt keine Rolle.
    Es kommt alleine auf den Zuflusszeitpunkt an.
    Liegt der in einem Bezugsmonat - wie in diesem Fall -, ist sie im Bezugs- oder Folgemonat entweder komplett anzurechnen oder nach Maßgabe des 11 (3) SGB II zwingend auf sechs Monate zu verteilen.

  • 0
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    DerHans hat Recht in dieser Frage,kannst dich darauf verlassen

  • 0
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Der Hans hat Recht,kannst dich danach Richten

  • 0
    Antwort von ampersand ampersand

    bei alg 2 wir IMMER so gerechnet: die leistung wird mit anderen zahlungen VERRECHNET..

    solltes du alg2 bekommen haben UND steuer, wird das mit der leistung verrechnet in DEM monat....

    so kann es sein, das du zu unrecht alg2 leistung bezogen hast wenn du im GLEICHEN monat ( alg 2 wird ja im voraus gezahlt) alg2 leistungen bezogen hast

  • 0
    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Es gilt das Zuflußprinzip in dem Monat an dem das Geld auf deinem Konto landet. Wenn du einen netten Fallmanager hast, hast du vielleicht Glück und es wird auf 6-12 Monate gerechnet. Du kannst lediglich eine Versicherungspauschale geltend machen.

    Ich hatte damals ein ähnliches "Problem", habe das die Rückzahlung meiner Steuern dazu genommen um eine alte Gasabrechnung zu begleichen und das Amt hat mir daraufhin die Steuerrückzahlung auf 12 Monate angerechnet.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn du einen netten Fallmanager hast, hast du vielleicht Glück und es wird auf 6-12 Monate gerechnet

    Auf 12 Monate darf nicht mehr verteilt werden; bei 6 ist Schluss; und ein Ermessenspielraum, wann verteilt und wann voll angerechnet wird existiert auch nicht.. § 11 Abs. 3 SGB II regelt das galsklar.

    Kommentar von GermanGirl2011 GermanGirl2011GermanGirl2011

    Ich bin jetzt von meinem Fall ausgegangen... da waren es 2010 auf 12 Monate angerechnet worden. Das dies nicht mehr möglich ist, wußte ich nicht.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    oki .. 2010 war es in der Tat noch möglich, ab 2011 nicht mehr.

  • 0
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Zuflussprinzip heißt, wenn das Geld dir Zugegangen ist,bzw. auf dem Konto. siehe Entscheidung dazu vom Bundesverfassungsgericht ( www bundesverfassungsgericht de )

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    blablabla ... du hast nicht die geringste Ahnung von der Materie. Anstatt auf die Fragen einzugehen, postet du permanent zu diesem Thema sinnlos und überflüssige Links.

    Das geht mir sowas von auf die Klöten ...

  • 0
    Antwort von Annaberg Annaberg

    Da die Lohnsteuererstattung im Zeitraum des ALG I-Bezugs zufloss, hat es für das ALG II keine Auswirkung, wird also nicht angerechnet.

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