Frage von Olaf2207 14.08.2012

Alg I + Alg II

  • Antwort von user1792 14.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du zahlst doch keine Miete, wie ich das verstanden habe! Dann reichen doch 426 Euro, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Such dir so schnell wie möglich eine neue Arbeit!

  • Antwort von tipps4scheidung 14.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bis zum 25. Lebensjahr kannst du bei deinem Vater wohnen. Sollte er das nicht wollen, wird er Unterhaltspflichtig.

    Deshalb wurde der Antrag abgelehnt.

    Ein weiterer Anspruch auf Transferleistungen ergibt sich aus deiner Situation nicht.

    Widerspruch wird zwecklos sein.

  • Antwort von senina 14.08.2012

    "......wohnen noch indirekt bei meinem Vater der mir eine Wohnung gemietet hat ......" Die ALG II Stelle geht schlichtweg davon aus das du in der Wohnung deines Vaters lebst und das dein Vater für die Miete aufkommt. Das dein Vater schon längst nicht mehr in der Wohnung lebt, ist für das Amt somit nicht wirklich von Bedeutung.

    Leg Widerspruch ein und leg von dir sämtliche Kontoauszüge vor, auf denen deutlich hervorgeht das du allein für die Wohnung aufkommst. Wenn du einen Mietvertrag hast, in dem drinsteht das du der alleinige Hauptmieter bist, dann leg davon in der ALG II Stelle eine Kopie vor. Hast du diesen Mietvertrag nicht, solltest du das schleunigst nachholen und dein Vater soll absofort aus dem Mietvertrag austreten. Wende dich dazu an deinen Vater und den Vermieter. Versäumst du dieses nachzuholen, bist du sprichwörtlich in Zukunft angeschi****n.

  • Antwort von Silmoo 14.08.2012

    Zusätzlich zum ALG 1 bekommst 426 Euro. Und wieviel bekommst als ALG 1 ? Deine Fragestellung ist unklar.

  • Antwort von Gerberecht 14.08.2012

    Wieso du es nicht bekommst, solltest du bitte der Begründung im Bescheid entnehmen, evtl. hier zusammen tragen und nochmals nachfragen. So ganz ohne Infos kann man schwerlich eine gute Antwort geben.

    Der Mietvertrag läuft auf deinen Vater? Und er wohnt da aber nicht mit, ihr könnt also keine Bedarfsgemeinschaft sein. Hast du ggf. keinen Untermietvertrag bzw. keinen vorgelegt?

    Es wird ein Grundbedarf von 374 Euro angenommen, zzgl. Miete (all inklussive). Deshalb müsstest du es also aufstockend bekommen.

    1. Widerspruch einlegen (macht man eigentlich grundsätzlich)

    2. evtl. nochmal hier Informationen nachlegen.

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